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20005297 AT

VfGH-Aufhebung der Absätze 6 und 7 des § 10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Aufhebung der Absätze 6 und 7 des § 10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004

VfGH-Aufhebung der Absätze 6 und 7 des § 10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004

Bundesrecht VfGH-Aufhebung der Absätze 6 und 7 des § 10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. März 2007, V 85/06-6, die Absätze 6 und 7 des § 10 des Statutes der Wohlfahrtseinrichtungen WE 2004, 179. Verordnung der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten GZ 176/04, erlassen durch Beschluss des Kammertages vom 18. Juni 2004, kundgemacht im Amtlichen Teil der Zeitschrift „konstruktiv“ Nr. 243a/Juni 2004, S 8, als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2008 in Kraft.

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