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20005289 AT

Bestimmung des Straßenverlaufes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße, Bauvorhaben Niveaufreimachung Breitenleer Straße und Rautenweg, im Bereich der Gemeinde Wien

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße, Bauvorhaben Niveaufreimachung Breitenleer Straße und Rautenweg, im Bereich der Gemeinde Wien

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Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße, Bauvorhaben Niveaufreimachung Breitenleer Straße und Rautenweg, im Bereich der Gemeinde Wien

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 78/2007

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

31.03.2007

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße, Bauvorhaben Niveaufreimachung Breitenleer Straße und Rautenweg, im Bereich der Gemeinde Wien

StF: BGBl. II Nr. 78/2007

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2004, wird verordnet

Schlagworte

BGBl. Nr. 286/1971

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2026

Gesetzesnummer

20005289

Dokumentnummer

NOR30005761

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße, Bauvorhaben Niveaufreimachung Breitenleer Straße und Rautenweg, im Bereich der Gemeinde Wien

Der Straßenverlauf der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße im Abschnitt zwischen km 1,00 und km 2,87 im Bereich der Gemeinde Wien wird wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse der S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße beginnt bei km 1,00. Die S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße wird unter die Querstraßen Breitenleer Straße und Rautenweg geführt. Diese werden über Rampen der Bundesstraße und Kollektorfahrbahnen des Gemeindestraßennetzes an die S 2 Wiener Nordrand Schnellstraße angeschlossen. Die Unterführung Breitenleer Straße befindet sich bei km 1,4 und die Unterführung Rautenweg bei km 2,3. Das Baulosende liegt bei km 2,87.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus dem Verordnungsplan (Plannummer ASFINAG ---/4810/_-402/S2/S1E im Maßstab 1:2000, Stand 11.01.2006) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage eines von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) als Projektwerberin im April 2006 eingereichten Projektes.

Der vorgenannte Verordnungsplan, die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass Zl. BMVIT-311.402/0014-II/ST-ALG/2006, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe und die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion II, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Wiener Landesregierung und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk) zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind dem aufliegenden Verordnungsplan zu entnehmen.

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