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20005139 AT

Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

29 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (29)

Gesetzestext (29 Artikel)

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

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Kurztitel

Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 458/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 271/2015

Inkrafttretensdatum

23.09.2015

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Form und Inhalt der Zeugnisse und Ausbildungsbestätigungen für die Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin und zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin (Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung – MMHmZV)

StF: BGBl. II Nr. 458/2006

Änderung

BGBl. II Nr. 271/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 10 Abs. 8, 28, 39 Abs. 8, 40 Abs. 4, 56, 59, 63 Abs. 8, 72 und 87 des Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetzes, BGBl. I Nr. 169/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2006, wird verordnet

Inhaltsübersicht

§ 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 2

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – medizinischer Masseur/medizinische Masseurin

§ 3

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin

§ 4

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Heilmasseur/Heilmasseurin

§ 5

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Lehraufgaben

§ 6

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Elektrotherapie

§ 7

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie

§ 7a

Ausbildungsbestätigung und Zeugnis Spezialqualifikation Basismobilisation

§ 8

Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung

§ 9

Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung

§ 10

Inkrafttreten

(Anm.: § 11 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2015)

Anlage 1

Ausbildungsbestätigung – medizinischer Masseur / medizinische Masseurin

Anlage 2

Zeugnis – medizinischer Masseur / medizinische Masseurin

Anlage 3

Ausbildungsbestätigung – verkürzte Ausbildung für gewerbliche Masseure/Masseurinnen

Anlage 4

Zeugnis – verkürzte Ausbildung für gewerbliche Masseure/Masseurinnen

(Anm.: Anlagen 5 und 6 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2015)

Anlage 7

Ausbildungsbestätigung – Heilmasseur/Heilmasseurin

Anlage 8

Zeugnis – Heilmasseur/Heilmasseurin

Anlage 9

Ausbildungsbestätigung – Lehraufgaben

Anlage 10

Zeugnis – Lehraufgaben

Anlage 11

Ausbildungsbestätigung – Spezialqualifikation Elektrotherapie

Anlage 12

Zeugnis – Spezialqualifikation Elektrotherapie

Anlage 13

Ausbildungsbestätigung – Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie

Anlage 14

Zeugnis – Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie

Anlage 14a

Ausbildungsbestätigung – Spezialqualifikation Basismobilisation

Anlage 14b

Zeugnis – Spezialqualifikation Basismobilisation

Anlage 15

Bestätigung über die Ergänzungsausbildung

Anlage 16

Bestätigung über den Anpassungslehrgang

Anlage 17

Bestätigung über die Eignungsprüfung

(Anm.: Anlagen 18 bis 21 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2015)

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

geboren am ..................................................................... in ....................................................................., hat

an der Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt

Einzelprüfungen – Modul A

Unterrichtsfach

Beurteilung2

Anatomie und Physiologie

Hygiene

Erste Hilfe und Verbandstechnik

Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung

Massagetechniken zu Heilzwecken

Einzelprüfungen – Modul B

Unterrichtsfach

Beurteilung3

Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens

Dokumentation

Pathologie

Massagetechniken zu Heilzwecken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie

Teilnahme

Unterrichtsfach

Beurteilung4

Umweltschutz

Grundlagen der Kommunikation

Praktische Ausbildung

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................5 beurteilt.

Kommissionelle Prüfung

Beurteilung6

Anatomie und Physiologie

Pathologie

Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung

Massagetechniken zu Heilzwecken

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“7.

......................................., am .........................................

....................................................................

...............................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in7)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in7)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

___________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.

4 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.

5 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

6 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 38 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

7 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

§ 1. (1) Diese Verordnung regelt Form und Inhalt der Zeugnisse und Ausbildungsbestätigungen für die

(2) Die Ausstellung der Ausbildungsbestätigungen und Zeugnisse gemäß den Anlage 1 bis 17 kann mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erfolgen, wobei das Datenverarbeitungsregister (DVR-Nummer) anzuführen ist. Die nicht zutreffenden geschlechtsspezifischen Bezeichnungen in den Anlage 1 bis 17 sind zu streichen oder wegzulassen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1............................................................................................................................................,geboren am ................................................................... in ........................................................................,hat die Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Prüfung

..........................................................2.

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als medizinischer Masseur / medizinische Masseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung

„medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“1

berechtigt.

............................................, am .............................................

Für die Prüfungskommission

Der/Die1 Vorsitzende

....................................................

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_________________________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ gemäß § 38 Abs. 2 und 3 MMH-AV – Zutreffendes einfügen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

§ 2. (1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Prüfung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 1 und 2 auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(3) Das Zeugnis ist vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der kommissionellen Prüfung auszufolgen.

(5) Personen, die eine Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

geboren am .................................................... in .......................................................................................,

hat an der verkürzten Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 für Masseure/Masseurinnen1 gemäß § 26 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, in Verbindung mit der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von .................................... bis ..................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilung erlangt

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als „medizinischer Masseur“ /

„medizinische Masseurin“1.

......................................., am .........................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

§ 3. (1) Nach erfolgreich absolvierter verkürzter Ausbildung für Masseure/Masseurinnen gemäß § 26 MMHmG sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 3 und 4 auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung sowie das Zeugnis gemäß Abs. 1 sind durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen. § 2 Abs. 4 gilt sinngemäß.

(3) Personen, die eine verkürzte Ausbildung für Masseure/Masseurinnen gemäß § 26 MMHmG nicht erfolgreich absolviert haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte praktische Ausbildung auszustellen.

(Anm.: Abs. 4 bis 6 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2015)

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

ZEUGNIS

Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,geboren am ............................................................... in ............................................................................,hat die verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 für Masseure/Masseurinnen1 gemäß § 26 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, in Verbindung mit der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die praktische Ausbildung

...............................................................2.

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als medizinischer Masseur / medizinische Masseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung

„medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“1

berechtigt.

..........................................., am .........................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_______________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

§ 4. (1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 7 und 8 auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.

(5) Personen, die eine Ausbildung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

§ 5. (1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Lehraufgaben sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 9 und 10 auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission sowie vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.

(5) Personen, die eine Ausbildung für Lehraufgaben nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

§ 6. (1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Elektrotherapie sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 11 und 12 auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.

(5) Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Elektrotherapie nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1………...........................................................................................................................................,

geboren am ................................................................. in ..........................................................................,

hat an der Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ........................... bis .............................. teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt

Unterrichtsfach

Beurteilung3

Recht und Ethik

Anatomie und Physiologie

Pathologie

Hygiene und Umweltschutz

Erste Hilfe

Allgemeine Physik

Dokumentation

Massagetechniken zu Heilzwecken

Unterrichtsfach

Beurteilung3

Kommunikation

Beurteilung4

Anatomie und Physiologie

Pathologie

Massagetechniken zu Heilzwecken

.........................................., am .......................................

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in5)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in5)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

§ 7. (1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Hydro- und Balneotherapie sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 13 und 14 auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.

(5) Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Hydro- und Balneotherapie nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

§ 7a. (1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für die Basismobilisation sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 14a und 14b auszustellen.

(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.

(5) Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Basismobilisation nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1 .....................................................................................................................................................,

geboren am ...................................................... in .....................................................................................,

hat die Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

.............................................................2.

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als Heilmasseur/Heilmasseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung

„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“1

berechtigt.

.........................................., am .......................................

Für die Prüfungskommission

Der/Die1 Vorsitzende

...............................................................

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

§ 8. (1) Über die im Rahmen der Ergänzungsausbildung absolvierten Ergänzungsprüfungen und Praktika ist eine Bestätigung gemäß dem Muster der Anlage 15 auszustellen.

(2) Die Bestätigung gemäß Abs. 1 hat die Beurteilung der im Nostrifikationsbescheid vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen und Praktika zu enthalten und ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission zu unterzeichnen. Weiters ist sie mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ....................................................................................,

hat an der Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2006, in der Zeit von ........................................... bis .......................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt

Unterrichtsfach

Beurteilung2

Berufskunde und Ethik

Management, Organisationslehre und Statistik

Betriebsführung

Rechtskunde

Unterrichtsfach

Beurteilung3

Kommunikation, Verhandlungsführung und Konflikt-bewältigung

Beurteilung4

Pädagogik, Psychologie und Soziologie Unterrichtslehre und Lehrpraxis

.........................................., am .......................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in5)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

§ 9. (1) Über einen absolvierten Anpassungslehrgang oder eine absolvierte Eignungsprüfung ist eine Bestätigung gemäß dem Muster der Anlagen 16 und 17 auszustellen.

(2) Die Bestätigung gemäß Abs. 1 hat die Beurteilung des im Zulassungsbescheid vorgeschriebenen Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung zu enthalten. Die Bestätigung über den Anpassungslehrgang ist vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen. Die Bestätigung über die Eignungsprüfung ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen. Jede Bestätigung ist mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der

Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1.............................................................................................................................................,

geboren am ........................................................... in ................................................................................,

hat die Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Ausübung von Lehraufgaben erlangt und ist zur Führung der Zusatzbezeichnung

berechtigt.

.........................................., am .......................................

Für die Prüfungskommission

Der/Die1 Vorsitzende

.................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

§ 10. Die § 1 Abs. 1 und § 7a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 271/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,

geboren am ................................................................. in ..........................................................................,

hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2006, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

Beurteilung3

Spezielle Anatomie und Pathologie

Grundlagen der Elektrotherapie einschließlich Physik und Anlagetechniken

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Elektrotherapie.

......................................., am .........................................

....................................................................

...................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1 ............................................................................................................................................., geboren am ....................................................... in ...................................................................................., hat die Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Elektrotherapie erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung

anzufügen.

.........................................., am .......................................

Für die Prüfungskommission

Der/Die1 Vorsitzende

.................................

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG

Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,

geboren am .................................................... in .........................................................................................,

hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt

Praktische Ausbildung

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

Kommissionelle Abschlussprüfung

Beurteilung3

Spezielle Anatomie und Pathologie

Physik

Spezielle Hygiene

Balneotherapie

Hydrotherapie

Unterwasserdruckstrahlmassage

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie.

......................................., am .........................................

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 69 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1 .....................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ............................................................................, hat

die Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung

anzufügen.

.........................................., am .......................................

Für die Prüfungskommission

Der/Die1 Vorsitzende

......................................................

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1......................................................................................................................................................,

geboren am .................................................... in .........................................................................................,

hat an der Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von

............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt

Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.

Beurteilung3

Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation

......................................., am .........................................

.....................................................................

...................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegeldes Rechtsträgersder Ausbildungseinrichtung

______________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 69 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1 .......................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ..............................................................................,

hat die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung

Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Basismobilisation erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung

anzufügen.

.........................................., am .......................................

Für die Prüfungskommission

Der/Die1 Vorsitzende

......................................................

....................................................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegeldes Rechtsträgersder Ausbildungseinrichtung

____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß § 69 Abs. 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1....................................................................................................................................................,

geboren am ............................................................ in ...............................................................................,

hat an der im Bescheid des Landeshauptmannes ............................................................................ vom

......................................, Zahl .............................., vorgeschriebenen Ergänzungsausbildung gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis ............................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt

Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung2

Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung3

Die Ergänzungsausbildung wurde mit / ohne Erfolg absolviert / abgebrochen.4

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als/zur berufsmäßigen Ausübung von/der4.............................................................5.

..........................................., am .........................................

Für die Prüfungskommission

Der/Die4 Vorsitzende

..................................................................

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

BESTÄTIGUNG ÜBER DEN ANPASSUNGSLEHRGANG

Herr/Frau1....................................................................................................................................................,

geboren am ....................................................... in .....................................................................................,

hat den im Bescheid des Bundesministers/der Bundesministerin1 für ..........................................................

vom ......................................, Zahl ............................... vorgeschriebenen Anpassungslehrgang gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003,

mit/ohne1 Erfolg

absolviert und nachstehende Beurteilungen erlangt

Fachbereich/Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung2

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als/zur berufsmäßigen Ausübung von/zur berufsmäßigen Ausübung der1.................................................3 .

.........................................., am .........................................

....................................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

_____________________

1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.

2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV bzw. § 13 Abs. 5 MMHm-AV bzw. „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.

3 „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ bei Zulassung gemäß § 10 MMHmG;

„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ bei Zulassung gemäß § 39 MMHmG; „Lehraufgaben“ bei Zulassung gemäß § 40 MMHmG; „Elektrotherapie“ bzw. „Hydro- und Balneotherapie“ bei Zulassung gemäß § 63 MMHmG – jeweils Zutreffendes einfügen

Bundesrecht Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung

Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer

Herr/Frau1......................................................................................................................................................, geboren am ..................................................... in ......................................................................................, hat die im Bescheid des Bundesministers/der Bundesministerin1 für ........................................................... vom ........................................., Zahl ............................... vorgeschriebene Eignungsprüfung gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003,

mit/ohne1 Erfolg

absolviert und nachstehende Beurteilungen erlangt

Sachgebiet/Unterrichtsfach

Stunden

Beurteilung2

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als / zur berufsmäßigen Ausübung von/der1 .......................................................................3.

........................................, am .........................................

....................................................................

...........................................................

(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)

(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)

Rundsiegel

des Rechtsträgers

der Ausbildungseinrichtung

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