Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung
Inhaltsübersicht (29)
Gesetzestext (29 Artikel)
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Kurztitel
Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 458/2006 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 271/2015
Inkrafttretensdatum
23.09.2015
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Form und Inhalt der Zeugnisse und Ausbildungsbestätigungen für die Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin und zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin (Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Zeugnisverordnung – MMHmZV)
StF: BGBl. II Nr. 458/2006
Änderung
BGBl. II Nr. 271/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 10 Abs. 8, 28, 39 Abs. 8, 40 Abs. 4, 56, 59, 63 Abs. 8, 72 und 87 des Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetzes, BGBl. I Nr. 169/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 90/2006, wird verordnet
Inhaltsübersicht
§ 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 2
Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – medizinischer Masseur/medizinische Masseurin
§ 3
Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin
§ 4
Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Heilmasseur/Heilmasseurin
§ 5
Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Lehraufgaben
§ 6
Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Elektrotherapie
§ 7
Ausbildungsbestätigung und Zeugnis – Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie
§ 7a
Ausbildungsbestätigung und Zeugnis Spezialqualifikation Basismobilisation
§ 8
Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
§ 9
Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung
§ 10
Inkrafttreten
(Anm.: § 11 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2015)
Anlage 1
Ausbildungsbestätigung – medizinischer Masseur / medizinische Masseurin
Anlage 2
Zeugnis – medizinischer Masseur / medizinische Masseurin
Anlage 3
Ausbildungsbestätigung – verkürzte Ausbildung für gewerbliche Masseure/Masseurinnen
Anlage 4
Zeugnis – verkürzte Ausbildung für gewerbliche Masseure/Masseurinnen
(Anm.: Anlagen 5 und 6 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2015)
Anlage 7
Ausbildungsbestätigung – Heilmasseur/Heilmasseurin
Anlage 8
Zeugnis – Heilmasseur/Heilmasseurin
Anlage 9
Ausbildungsbestätigung – Lehraufgaben
Anlage 10
Zeugnis – Lehraufgaben
Anlage 11
Ausbildungsbestätigung – Spezialqualifikation Elektrotherapie
Anlage 12
Zeugnis – Spezialqualifikation Elektrotherapie
Anlage 13
Ausbildungsbestätigung – Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie
Anlage 14
Zeugnis – Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie
Anlage 14a
Ausbildungsbestätigung – Spezialqualifikation Basismobilisation
Anlage 14b
Zeugnis – Spezialqualifikation Basismobilisation
Anlage 15
Bestätigung über die Ergänzungsausbildung
Anlage 16
Bestätigung über den Anpassungslehrgang
Anlage 17
Bestätigung über die Eignungsprüfung
(Anm.: Anlagen 18 bis 21 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2015)
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG
Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,
geboren am ..................................................................... in ....................................................................., hat
an der Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt
Einzelprüfungen – Modul A
Unterrichtsfach
Beurteilung2
Anatomie und Physiologie
Hygiene
Erste Hilfe und Verbandstechnik
Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung
Massagetechniken zu Heilzwecken
Einzelprüfungen – Modul B
Unterrichtsfach
Beurteilung3
Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens
Dokumentation
Pathologie
Massagetechniken zu Heilzwecken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie
Teilnahme
Unterrichtsfach
Beurteilung4
Umweltschutz
Grundlagen der Kommunikation
Praktische Ausbildung
Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................5 beurteilt.
Kommissionelle Prüfung
Beurteilung6
Anatomie und Physiologie
Pathologie
Thermotherapie, Ultraschalltherapie, Packungsanwendung
Massagetechniken zu Heilzwecken
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“7.
......................................., am .........................................
....................................................................
...............................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in7)
(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in7)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
___________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.
3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 13 Abs. 5 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.
4 „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV oder angerechnet gemäß § 25 MMHmG – Zutreffendes einfügen.
5 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
6 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 38 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
7 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
§ 1. (1) Diese Verordnung regelt Form und Inhalt der Zeugnisse und Ausbildungsbestätigungen für die
(2) Die Ausstellung der Ausbildungsbestätigungen und Zeugnisse gemäß den Anlage 1 bis 17 kann mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erfolgen, wobei das Datenverarbeitungsregister (DVR-Nummer) anzuführen ist. Die nicht zutreffenden geschlechtsspezifischen Bezeichnungen in den Anlage 1 bis 17 sind zu streichen oder wegzulassen.
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1............................................................................................................................................,geboren am ................................................................... in ........................................................................,hat die Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Prüfung
..........................................................2.
Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als medizinischer Masseur / medizinische Masseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung
„medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“1
berechtigt.
............................................, am .............................................
Für die Prüfungskommission
Der/Die1 Vorsitzende
....................................................
....................................................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
_________________________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ gemäß § 38 Abs. 2 und 3 MMH-AV – Zutreffendes einfügen.
§ 2. (1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Prüfung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 1 und 2 auszustellen.
(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
(3) Das Zeugnis ist vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der kommissionellen Prüfung auszufolgen.
(5) Personen, die eine Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,
geboren am .................................................... in .......................................................................................,
hat an der verkürzten Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 für Masseure/Masseurinnen1 gemäß § 26 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, in Verbindung mit der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von .................................... bis ..................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilung erlangt
Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als „medizinischer Masseur“ /
„medizinische Masseurin“1.
......................................., am .........................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
____________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
§ 3. (1) Nach erfolgreich absolvierter verkürzter Ausbildung für Masseure/Masseurinnen gemäß § 26 MMHmG sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 3 und 4 auszustellen.
(2) Die Ausbildungsbestätigung sowie das Zeugnis gemäß Abs. 1 sind durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen. § 2 Abs. 4 gilt sinngemäß.
(3) Personen, die eine verkürzte Ausbildung für Masseure/Masseurinnen gemäß § 26 MMHmG nicht erfolgreich absolviert haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte praktische Ausbildung auszustellen.
(Anm.: Abs. 4 bis 6 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 271/2015)
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
ZEUGNIS
Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,geboren am ............................................................... in ............................................................................,hat die verkürzte Ausbildung zum medizinischen Masseur / zur medizinischen Masseurin1 für Masseure/Masseurinnen1 gemäß § 26 Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), BGBl. I Nr. 169/2002, in Verbindung mit der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die praktische Ausbildung
...............................................................2.
Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als medizinischer Masseur / medizinische Masseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung
„medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“1
berechtigt.
..........................................., am .........................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
_______________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
§ 4. (1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 7 und 8 auszustellen.
(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
(5) Personen, die eine Ausbildung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.
§ 5. (1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Lehraufgaben sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 9 und 10 auszustellen.
(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission sowie vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
(5) Personen, die eine Ausbildung für Lehraufgaben nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.
§ 6. (1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Elektrotherapie sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 11 und 12 auszustellen.
(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
(5) Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Elektrotherapie nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1………...........................................................................................................................................,
geboren am ................................................................. in ..........................................................................,
hat an der Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ........................... bis .............................. teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt
Unterrichtsfach
Beurteilung3
Recht und Ethik
Anatomie und Physiologie
Pathologie
Hygiene und Umweltschutz
Erste Hilfe
Allgemeine Physik
Dokumentation
Massagetechniken zu Heilzwecken
Unterrichtsfach
Beurteilung3
Kommunikation
Beurteilung4
Anatomie und Physiologie
Pathologie
Massagetechniken zu Heilzwecken
.........................................., am .......................................
....................................................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in5)
(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in5)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
§ 7. (1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für Hydro- und Balneotherapie sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 13 und 14 auszustellen.
(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
(5) Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Hydro- und Balneotherapie nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.
§ 7a. (1) Nach erfolgreich abgelegter kommissioneller Abschlussprüfung für die Basismobilisation sind eine Ausbildungsbestätigung und ein Zeugnis gemäß dem Muster der Anlagen 14a und 14b auszustellen.
(2) Die Ausbildungsbestätigung ist durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin sowie den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
(3) Das Zeugnis ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin sowie vom medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/der medizinisch-wissenschaftlichen Leiterin zu unterzeichnen und mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
(4) Die Ausbildungsbestätigung und das Zeugnis sind den Absolventen und Absolventinnen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin spätestens vier Wochen nach Abschluss der Ausbildung bzw. der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung auszufolgen.
(5) Personen, die eine Spezialqualifikationsausbildung für Basismobilisation nicht erfolgreich abgeschlossen haben, ist über Verlangen durch den fachspezifischen und organisatorischen Leiter/die fachspezifische und organisatorische Leiterin und/oder den medizinisch-wissenschaftlichen Leiter/die medizinisch-wissenschaftliche Leiterin eine Bestätigung über die absolvierte theoretische und praktische Ausbildung einschließlich absolvierter Prüfungen auszustellen.
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1 .....................................................................................................................................................,
geboren am ...................................................... in .....................................................................................,
hat die Ausbildung zum Heilmasseur / zur Heilmasseurin1 gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung
.............................................................2.
Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Berufsausübung als Heilmasseur/Heilmasseurin1 erlangt und ist zur Führung der Berufsbezeichnung
„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“1
berechtigt.
.........................................., am .......................................
Für die Prüfungskommission
Der/Die1 Vorsitzende
...............................................................
....................................................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
§ 8. (1) Über die im Rahmen der Ergänzungsausbildung absolvierten Ergänzungsprüfungen und Praktika ist eine Bestätigung gemäß dem Muster der Anlage 15 auszustellen.
(2) Die Bestätigung gemäß Abs. 1 hat die Beurteilung der im Nostrifikationsbescheid vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen und Praktika zu enthalten und ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission zu unterzeichnen. Weiters ist sie mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1.......................................................................................................................................................,
geboren am ............................................................ in ....................................................................................,
hat an der Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur- Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2006, in der Zeit von ........................................... bis .......................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt
Unterrichtsfach
Beurteilung2
Berufskunde und Ethik
Management, Organisationslehre und Statistik
Betriebsführung
Rechtskunde
Unterrichtsfach
Beurteilung3
Kommunikation, Verhandlungsführung und Konflikt-bewältigung
Beurteilung4
Pädagogik, Psychologie und Soziologie Unterrichtslehre und Lehrpraxis
.........................................., am .......................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in5)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
§ 9. (1) Über einen absolvierten Anpassungslehrgang oder eine absolvierte Eignungsprüfung ist eine Bestätigung gemäß dem Muster der Anlagen 16 und 17 auszustellen.
(2) Die Bestätigung gemäß Abs. 1 hat die Beurteilung des im Zulassungsbescheid vorgeschriebenen Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung zu enthalten. Die Bestätigung über den Anpassungslehrgang ist vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen. Die Bestätigung über die Eignungsprüfung ist vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission und vom fachspezifischen und organisatorischen Leiter/von der fachspezifischen und organisatorischen Leiterin zu unterzeichnen. Jede Bestätigung ist mit dem Rundsiegel des Rechtsträgers der Ausbildungseinrichtung zu versehen.
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers der
Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1.............................................................................................................................................,
geboren am ........................................................... in ................................................................................,
hat die Ausbildung für Lehraufgaben gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung
Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur Ausübung von Lehraufgaben erlangt und ist zur Führung der Zusatzbezeichnung
berechtigt.
.........................................., am .......................................
Für die Prüfungskommission
Der/Die1 Vorsitzende
.................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
§ 10. Die § 1 Abs. 1 und § 7a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 271/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft.
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,
geboren am ................................................................. in ..........................................................................,
hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2006, in der Zeit von ............................. bis ................................ teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt
Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.
Beurteilung3
Spezielle Anatomie und Pathologie
Grundlagen der Elektrotherapie einschließlich Physik und Anlagetechniken
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Elektrotherapie.
......................................., am .........................................
....................................................................
...................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1 ............................................................................................................................................., geboren am ....................................................... in ...................................................................................., hat die Spezialqualifikationsausbildung in Elektrotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung
Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Elektrotherapie erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung
anzufügen.
.........................................., am .......................................
Für die Prüfungskommission
Der/Die1 Vorsitzende
.................................
....................................................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
AUSBILDUNGSBESTÄTIGUNG
Herr/Frau1.....................................................................................................................................................,
geboren am .................................................... in .........................................................................................,
hat an der Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt
Praktische Ausbildung
Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.
Kommissionelle Abschlussprüfung
Beurteilung3
Spezielle Anatomie und Pathologie
Physik
Spezielle Hygiene
Balneotherapie
Hydrotherapie
Unterwasserdruckstrahlmassage
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie.
......................................., am .........................................
....................................................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
_____________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 69 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1 .....................................................................................................................................................,
geboren am ............................................................ in ............................................................................, hat
die Spezialqualifikationsausbildung in Hydro- und Balneotherapie gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung
Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Hydro- und Balneotherapie erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung
anzufügen.
.........................................., am .......................................
Für die Prüfungskommission
Der/Die1 Vorsitzende
......................................................
....................................................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1......................................................................................................................................................,
geboren am .................................................... in .........................................................................................,
hat an der Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von
............................. bis .................................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt
Die Leistung im Rahmen der praktischen Ausbildung wurde mit ................................................2 beurteilt.
Beurteilung3
Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation
......................................., am .........................................
.....................................................................
...................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)
Rundsiegeldes Rechtsträgersder Ausbildungseinrichtung
______________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
3 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 69 Abs. 1 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1 .......................................................................................................................................................,
geboren am ............................................................ in ..............................................................................,
hat die Spezialqualifikationsausbildung Basismobilisation gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, absolviert und die kommissionelle Abschlussprüfung
Er/Sie1 hat hiermit die Berechtigung zur berufsmäßigen Durchführung der Spezialqualifikation Basismobilisation erlangt und ist berechtigt, nach seiner/ihrer1 Berufsbezeichnung in Klammer die Zusatzbezeichnung
anzufügen.
.........................................., am .......................................
Für die Prüfungskommission
Der/Die1 Vorsitzende
......................................................
....................................................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)
Rundsiegeldes Rechtsträgersder Ausbildungseinrichtung
____________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“ oder „bestanden“ gemäß § 69 Abs. 2 und 3 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1....................................................................................................................................................,
geboren am ............................................................ in ...............................................................................,
hat an der im Bescheid des Landeshauptmannes ............................................................................ vom
......................................, Zahl .............................., vorgeschriebenen Ergänzungsausbildung gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003, in der Zeit von ............................. bis ............................... teilgenommen und nachstehende Beurteilungen erlangt
Unterrichtsfach
Stunden
Beurteilung2
Unterrichtsfach
Stunden
Beurteilung3
Die Ergänzungsausbildung wurde mit / ohne Erfolg absolviert / abgebrochen.4
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als/zur berufsmäßigen Ausübung von/der4.............................................................5.
..........................................., am .........................................
Für die Prüfungskommission
Der/Die4 Vorsitzende
..................................................................
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
BESTÄTIGUNG ÜBER DEN ANPASSUNGSLEHRGANG
Herr/Frau1....................................................................................................................................................,
geboren am ....................................................... in .....................................................................................,
hat den im Bescheid des Bundesministers/der Bundesministerin1 für ..........................................................
vom ......................................, Zahl ............................... vorgeschriebenen Anpassungslehrgang gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003,
mit/ohne1 Erfolg
absolviert und nachstehende Beurteilungen erlangt
Fachbereich/Unterrichtsfach
Stunden
Beurteilung2
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als/zur berufsmäßigen Ausübung von/zur berufsmäßigen Ausübung der1.................................................3 .
.........................................., am .........................................
....................................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung
_____________________
1 Nichtzutreffendes streichen oder weglassen.
2 „ausgezeichnet bestanden“, „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gemäß § 15 Abs. 3 MMHm-AV bzw. § 13 Abs. 5 MMHm-AV bzw. „ausgezeichnet teilgenommen“, „teilgenommen“ oder „nicht erfolgreich teilgenommen“ gemäß § 13 Abs. 6 MMHm-AV – Zutreffendes einfügen.
3 „medizinischer Masseur“ / „medizinische Masseurin“ bei Zulassung gemäß § 10 MMHmG;
„Heilmasseur“/„Heilmasseurin“ bei Zulassung gemäß § 39 MMHmG; „Lehraufgaben“ bei Zulassung gemäß § 40 MMHmG; „Elektrotherapie“ bzw. „Hydro- und Balneotherapie“ bei Zulassung gemäß § 63 MMHmG – jeweils Zutreffendes einfügen
Bezeichnung und Adresse des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung sowie DVR-Nummer
Herr/Frau1......................................................................................................................................................, geboren am ..................................................... in ......................................................................................, hat die im Bescheid des Bundesministers/der Bundesministerin1 für ........................................................... vom ........................................., Zahl ............................... vorgeschriebene Eignungsprüfung gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV), BGBl. II Nr. 250/2003,
mit/ohne1 Erfolg
absolviert und nachstehende Beurteilungen erlangt
Sachgebiet/Unterrichtsfach
Stunden
Beurteilung2
Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Berufsausübung als / zur berufsmäßigen Ausübung von/der1 .......................................................................3.
........................................, am .........................................
....................................................................
...........................................................
(Der/Die fachspezifische und organisatorische Leiter/in1)
(Der/Die medizinisch-wissenschaftliche Leiter/in1)
Rundsiegel
des Rechtsträgers
der Ausbildungseinrichtung