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20004975 AT

Verlautbarung von Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens im Bundesgesetzblatt II

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Verlautbarung von Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens im Bundesgesetzblatt II

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz und dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Bundesrecht Verlautbarung von Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens im Bundesgesetzblatt II

§ 1. (1) Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens sind im Bundesgesetzblatt II zu verlautbaren.

(2) Bereits auf andere Weise kundgemachte Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens können unbeschadet ihrer Geltung zusätzlich im Bundesgesetzblatt II verlautbart werden.

Bundesrecht Verlautbarung von Verordnungen des die Wiener Börse leitenden und verwaltenden Börseunternehmens im Bundesgesetzblatt II

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Monats ihrer Kundmachung in Kraft.

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