GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien
Gesetzestext (2 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21.Juli 1989 beim Generaldirektor der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2 für Österreich mit demselben Tag in Kraft getreten.
Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12.November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen *1) (im folgenden als „die Deklaration” bzw. als „das Allgemeine Abkommen” bezeichnet),
IN ANWENDUNG der Ziffer 6 der Deklaration,
KOMMEN ÜBEREIN wie folgt
GESCHEHEN zu Genf am siebenten November Eintausendneunhundertundachtundachtzig,
in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.