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20004949 AT

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Annahmeurkunde wurde am 23.März 1979 hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Z2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.

Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12.November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration“ bzw. als „das Allgemeine Abkommen“ bezeichnet),

IN ANWENDUNG der Ziffer 6 der Deklaration,

KOMMEN ÜBEREIN wie folgt

Bundesrecht GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien

GESCHEHEN zu Genf am elften November neunzehnhundertsiebenundsiebzig in einer einzigen Urschrift in englischer und französischer Sprache, wobei beide Texte authentisch sind.

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