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20004943 AT

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24.September 1974 beim GATT-Sekretariat hinterlegt; die Deklaration tritt gemäß ihrer Ziffer 4 für Österreich im Verhältnis zu den Philippinen am 24.Oktober 1974 in Kraft.

Die Regierung der Philippinen und die anderen Regierungen, für die diese Deklaration angenommen wurde (die letzteren Regierungen im folgenden als „teilnehmende Regierungen“ bezeichnet) sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft,

IN DER ERWÄGUNG, dass die Regierung der Philippinen am 14. Feber 1973 ein formelles Ansuchen um vorläufigen Beitritt zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als das „Allgemeine Abkommen“ bezeichnet) gestellt hat und daß die Regierung der Philippinen bereit sein wird, während der Multilateralen Handelsverhandlungen, die im September 1973 eingeleitet werden sollen, die Zollverhandlungen mit Vertragsparteien zu führen, die einem Beitritt nach ArtikelXXXIII voranzugehen haben,

IN DER ERWÄGUNG, dass es wünschenswert erscheint, die Philippinen einzuladen, als einen Schritt in Richtung auf ihren möglichen Beitritt gemäß ArtikelXXXIII dem Allgemeinen Abkommen vorläufig beizutreten

Bundesrecht GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Philippinen

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