Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland
Statutory Text (4 Provisions)
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Kurztitel
Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 144/2006
Inkrafttretensdatum
12.08.2006
Langtitel
Bundesgesetz über die Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Burgenland aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zu Österreich
StF: BGBl. I Nr. 144/2006 (NR: GP XXII RV 1555 AB 1588 S. 160. BR: AB 7632 S. 737.)
§ 1. Dem Land Burgenland wird aus Anlass der 85-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich im Jahr 2006 aus Bundesmitteln ein einmaliger Zweckzuschuss von zwei Millionen Euro gewährt, der wie folgt zu verwenden ist
§ 2. Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.