Multilaterale Entschuldungsinitiative
Gesetzestext (4 Artikel)
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Kurztitel
Multilaterale Entschuldungsinitiative
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 127/2006
Inkrafttretensdatum
28.07.2006
Langtitel
Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zur außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation und des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)
StF: BGBl. I Nr. 127/2006 (NR: GP XXII RV 1557 AB 1592 S. 160.)
§ 1. Der Bund beteiligt sich an der außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit einem Betrag in Höhe von 41 100 000 Sonderziehungsrechten (SZR).
§ 2. Der Bund beteiligt sich an der außerordentlichen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe von 15 523 750 Sonderziehungsrechten (SZR).
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.