Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20004765 AT

Handelsübereinkommen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Handelsübereinkommen

Nachdem der am 15. September 1933 in Wien erfolgte Notenwechsel über die Abänderungen des Handelsübereinkommens zwischen Österreich und Griechenland vom 18. April 1925, welcher also lautet

die verfassungsmäßige Genehmigung des Bundestages erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für die auswärtigen Angelegenheiten, für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel des Bundesstaates Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 3. Juli 1935.

Bundesrecht Handelsübereinkommen

Wien, am 15. September 1933.

Herr Bundeskanzler!

Namens der hellenischen Regierung beehre ich mich, Euer Exzellenz folgendes zur Kenntnis zu bringen

Die hellenische Republik verzichtet auf den im Artikel II des Handelsübereinkommens zwischen Österreich und Griechenland vom 18. April 1925 enthaltenen Vertragszoll von 30 Goldkronen per 100 kg für die Position aus 87a: Wein mit einem Alkoholgehalt von mehr als 13 Volumprozent (ausgenommen konzentrierte Weine), in Fässern; es versteht sich, daß die griechischen Weine bei ihrer Einfuhr nach Österreich die Behandlung der Weine der meistbegünstigten Länder genießen.

Diese Erklärungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Handelsübereinkommens zwischen Österreich und Griechenland vom 18. April 1925. Sie werden ratifiziert werden, und die Ratifikationsurkunden werden so bald als möglich in Wien ausgetauscht werden.

Diese Vereinbarung tritt acht Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Indem ich Euer Exzellenz bitte, mir bestätigen zu wollen, daß die österreichische Bundesregierung den obenerwähnten Bestimmungen zugestimmt hat, benütze ich diesen Anlaß, um Ihnen, Herr Bundeskanzler, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

D. Tzirakopoulos m. P.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Dollfuß,

Bundeskanzler der Republik Österreich

Wien.

Wien, am 15. September 1933.

Herr Geschäftsträger!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom heutigen Tage zu bestätigen, die folgenden Wortlaut hat

(Anm.: es folgt der Text des Schreibens)

Indem ich Ihnen bestätige, daß die österreichische Bundesregierung diesen Bestimmungen zugestimmt hat, benütze ich diesen Anlaß, um Ihnen, Herr Geschäftsträger, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Dr. Dollfuß m. P.

Herrn Demeter Tzirakopoulos,

Griechischer Geschäftsträger,

Wien.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →