Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20004612 AT

Verordnung über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Verordnung über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

Seite

2

von

2

Seite

1

von

1

Kurztitel

Verordnung über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 31/2006

Inkrafttretensdatum

17.02.2006

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik

StF: BGBl. III Nr. 31/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen), BGBl. III Nr. 71/2005, wird verordnet

Bundesrecht Verordnung über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

§ 1. Über Anträge und über den Widerruf von Bewilligungen nach dem Praktikantenabkommen entscheidet die nach dem beabsichtigten Wohnsitz des Praktikanten, in Ermangelung eines solchen die nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt zuständige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice. In Wien entscheidet das Arbeitsmarktservice Hietzinger Kai.

Bundesrecht Verordnung über die Durchführung des Praktikantenabkommens zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

§ 2. Über Berufungen gegen Bescheide der regionalen Geschäftsstellen entscheidet die zuständige Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice. Eine weitere Berufung ist nicht zulässig.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →