Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20004525 AT

Übertragung von Bibliotheksaufgaben

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Übertragung von Bibliotheksaufgaben

Aufgrund des § 7 Abs. 6 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2005, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet

Bundesrecht Übertragung von Bibliotheksaufgaben

§ 1. Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen wird auf die Abteilung Bibliothek und Dokumentation im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übertragen.

Bundesrecht Übertragung von Bibliotheksaufgaben

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

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