Besteuerung von Einkünften von Unternehmensberatern
Gesetzestext (3 Artikel)
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Kurztitel
Besteuerung von Einkünften von Unternehmensberatern
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 437/2005
Inkrafttretensdatum
01.01.2006
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Besteuerung von Einkünften von Unternehmensberatern nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein
StF: BGBl. II Nr. 437/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des Artikels 25 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll, BGBl. Nr. 24/1971, wird verordnet
§ 1. Die Tätigkeit eines Unternehmensberaters fällt unter Artikel 7 des Abkommens.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft und ist ab der Veranlagung 2006 anzuwenden.