Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20004420 AT

Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

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Kurztitel

Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 144/2005

Inkrafttretensdatum

15.12.2005

Langtitel

Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

StF: BGBl. I Nr. 144/2005 (NR: GP XXII RV 1071 AB 1165 S. 127. BR: AB 7433 S. 728.)

Bundesrecht Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zur nachstehenden Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt

Bundesrecht Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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