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20004350 AT

Name und Emblem des Global Compact

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Name und Emblem des Global Compact

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Kurztitel

Name und Emblem des Global Compact

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 336/2005

Inkrafttretensdatum

19.10.2005

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und das Emblem des Global Compact

StF: BGBl. II Nr. 336/2005

Bundesrecht Name und Emblem des Global Compact

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 149/2004, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name und das Emblem des Global Compact, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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