Name, Abkürzung und Emblem des Europäischen Investitionsfonds
Gesetzestext (2 Artikel)
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Kurztitel
Name, Abkürzung und Emblem des Europäischen Investitionsfonds
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 335/2005
Inkrafttretensdatum
19.10.2005
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem des Europäischen Investitionsfonds
StF: BGBl. II Nr. 335/2005
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 149/2004, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem des Europäischen Investitionsfonds, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.