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20004346 AT

Name, Abkürzung, Fahne und Emblem der Vereinigung Südostasiatischer Staaten (ASEAN)

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Name, Abkürzung, Fahne und Emblem der Vereinigung Südostasiatischer Staaten (ASEAN)

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Kurztitel

Name, Abkürzung, Fahne und Emblem der Vereinigung Südostasiatischer Staaten (ASEAN)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 332/2005

Inkrafttretensdatum

19.10.2005

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung, die Fahne und das Emblem der Vereinigung Südostasiatischer Staaten (ASEAN)

StF: BGBl. II Nr. 332/2005

Bundesrecht Name, Abkürzung, Fahne und Emblem der Vereinigung Südostasiatischer Staaten (ASEAN)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 149/2004, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung, die Fahne und das Emblem der Vereinigung Südostasiatischer Staaten (ASEAN), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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