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20004332 AT

Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen

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Kurztitel

Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 112/2005

Inkrafttretensdatum

28.10.2005

Langtitel

Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen

StF: BGBl. I Nr. 112/2005 (NR: GP XXII RV 1065 AB 1094 S. 122. BR: AB 7375 S. 725.)

Bundesrecht Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen

§ 1. Werden als Folge von Katastrophen (insbesondere Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung und Lawinen) Zahlungsfristen oder Fristen zur Einreichung von Abgabenerklärungen versäumt, so ist auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77 BAO) von

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