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20004167 AT

Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)

5 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (5 Artikel)

Bundesrecht Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)

15.11.2004

Deutsch, Serbisch

Bundesrecht Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)

Durch die gemeinsamen Bemühungen beider Seiten soll erreicht werden eine

Bundesrecht Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)

Die Zusammenarbeit beider Seiten umfasst insbesondere

Bundesrecht Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)

Zur Abstimmung der obigen Aktivitäten vereinbaren beide Seiten die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur“.

Die „Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur“ besteht aus ständigen Mitgliedern, sie tagt in regelmäßigen Abständen und wird in der Regel abwechselnd von der österreichischen oder der serbischen Seite einberufen.

Die „Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur“ kann im Bedarfsfall durch Experten für bestimmte Sachfragen ergänzt werden.

Zu ihrer Unterstützung können durch die „Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur“ fachspezifische Arbeitskreise eingerichtet werden.

Die „Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur“ führt eine Liste der zu erörternden Themenbereiche und der zu realisierenden Projekte bzw. Maßnahmen oder Maßnahmenpakete. Der Annex enthält eine Liste der aktuellen prioritären Aktivitäten.

Bundesrecht Verwaltungsübereinkommen (Serbien-Montenegro)

Dieses Übereinkommen tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Dieses Übereinkommen wird von den Vertragsparteien auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Im beiderseitigen Einvernehmen können an diesem Übereinkommen jederzeit Änderungen vorgenommen werden.

Dieses Übereinkommen kann von den Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden.

Die Kündigung tritt nach Erhalt der entsprechenden Notifikation durch die andere Vertragspartei in Kraft.

Unterzeichnet in Wien am 15.November 2004 in zwei Urschriften, in deutscher und serbischer Sprache, von denen beide gleichermaßen authentisch sind.

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