Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20004141 AT

Vergütung für die Mitglieder des Ausschusses für Mediation

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Vergütung für die Mitglieder des Ausschusses für Mediation

Zum Bezugszeitraum vgl. § 3.

Bundesrecht Vergütung für die Mitglieder des Ausschusses für Mediation

§ 1. Die angemessene Vergütung für die Mitglieder des Ausschusses für Mediation beträgt, jeweils ohne Umsatzsteuer,

Bundesrecht Vergütung für die Mitglieder des Ausschusses für Mediation

§ 2. Die Vergütung ist vierteljährlich anzuweisen.

Bundesrecht Vergütung für die Mitglieder des Ausschusses für Mediation

§ 3. Die Vergütung gebührt für alle nach dem 31. März 2004 im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz erstatteten Gutachten.

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