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20004139 AT

Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Anschlussstelle „Vorarlberger Allee“, im Bereich der Gemeinden Wien und Vösendorf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Anschlussstelle „Vorarlberger Allee“, im Bereich der Gemeinden Wien und Vösendorf

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Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Anschlussstelle „Vorarlberger Allee“, im Bereich der Gemeinden Wien und Vösendorf

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 182/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.06.2005

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufs der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Anschlussstelle „Vorarlberger Allee“, im Bereich der Gemeinden Wien und Vösendorf

StF: BGBl. II Nr. 182/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2004, und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2002 und der Kundmachung BGBl. I Nr. 84/2004, wird verordnet

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2026

Gesetzesnummer

20004139

Dokumentnummer

NOR30004508

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Anschlussstelle „Vorarlberger Allee“, im Bereich der Gemeinden Wien und Vösendorf

Die Anschlussstelle „Vorarlberger Allee“ der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Wien und Vösendorf wird wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 1,888 und km 2,310 der durch BGBl. II Nr. 352/2000 verordneten Trasse der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße (ursprünglich B 301 Wiener Südrand Straße) und stellt über ihre Rampen die Verbindung zu der Wiener Gemeindestraße Vorarlberger Alle und der niederösterreichischen Landesstraße L 2007, Schönbrunner Allee, her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus dem Verordnungsplan (Nr. 210155/01.253/0-0S1/00000/S1B im Maßstab 1:2 000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) als Projektwerberin im Oktober 2004 eingereichten Projekts.

Der vorgenannte Verordnungsplan und die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass

Zl. BMVIT-312.401/0029-II/ST-ALG/2005, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion II, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 18, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk) sowie der Gemeinde Vösendorf zur öffentlichen Einsicht auf.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind dem aufliegenden Verordnungsplan zu entnehmen.

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