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20004134 AT

VfGH-Feststellung einer Gesetzwidrigkeit

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht VfGH-Feststellung einer Gesetzwidrigkeit

VfGH-Feststellung einer Gesetzwidrigkeit

Bundesrecht VfGH-Feststellung einer Gesetzwidrigkeit

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 18. März 2005,

V 97/03-13, festgestellt, dass die Wortfolge „- die medizinische Hauskrankenpflege (§ 151 ASVG)“ in § 38 sowie im Anhang 6 die Z 3 der Satzung 1999 der Wiener Gebietskrankenkasse, Soziale Sicherheit 1999, Amtliche Verlautbarung Nr. 70/1999, in der Fassung der

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