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20004092 AT

Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

Bundesrecht Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben Australien am 6. Jänner 1967 und Irland am 14. August 1967 ihre Beitrittsurkunden zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge (BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 46/1967) hinterlegt

Ferner haben Syrien am 19. Juli 1962 und Malta am 3. Jänner 1966 erklärt, sich auch nach Erlangung der staatlichen Selbständigkeit an dieses Abkommen gebunden zu erachten.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat am 14. Jänner 1958 erklärt, daß das vorliegende Abkommen auch für Antigua, das Protektorat der Britischen Salomon-Inseln, Brunei, Dominica, Gambia, Gibraltar, Grenada, die Jungfern-Inseln, Kenia, Mauritius, Montserrat, den Nigerischen Bund, St. Helena, St. Vincent, Sarawak, Tanganjika und Uganda gelte.

Malta hat am 28. Feber 1966 mitgeteilt, daß es den durch das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland anläßlich der Erstreckung des Geltungsbereiches dieses Abkommens erklärten Vorbehalte nicht aufrechthalte.

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