Einfuhr privater Straßenfahrzeuge
Gesetzestext (2 Artikel)
Einfuhr privater Straßenfahrzeuge
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge (BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich, BGBl. Nr. 104/1964) ratifiziert beziehungsweise sind diesem beigetreten
Staaten Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- beziehungsweise
Beitrittsurkunde
Japan 8. Juni 1964
Uganda 15. April 1965
Die folgenden Staaten haben zu den angeführten Zeitpunkten erklärt, sich an dieses Abkommen, dessen Anwendung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf die Gebiete dieser Staaten ausgedehnt worden war, gebunden zu erachten.
Staaten Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- beziehungsweise
Beitrittsurkunde
Rwanda 1. Dezember 1964
Trinidad und Tobago 11. April 1966
Singapur 15. August 1966