Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Anschlußstelle „Rustenfeld“ im Bereich der Gemeinden Wien, Lanzendorf und Leopoldsdorf
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Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße - Anschlußstelle „Rustenfeld“ im Bereich der Gemeinden Wien, Lanzendorf und Leopoldsdorf
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 120/2005
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
30.04.2005
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße Anschlussstelle „Rustenfeld“ im Bereich der Gemeinden Wien, Lanzendorf und Leopoldsdorf
StF: BGBl. II Nr. 120/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/2004, und des dritten Abschnittes des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2002 und der Kundmachung BGBl. I Nr. 84/2004, wird verordnet
Schlagworte
BGBl. Nr. 286/1971
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2026
Gesetzesnummer
20004051
Dokumentnummer
NOR30004403
Die Anschlussstelle „Rustenfeld“ der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Wien, Lanzendorf und Leopoldsdorf wird wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Anschlussstelle liegt zwischen km 7,256 und km 7,961 der durch BGBl. II Nr. 352/2000 verordneten Trasse der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße (ursprünglich B 301 Wiener Südrand Straße) und stellt über ihre Rampen die Verbindung zu der niederösterreichischen Landesstraße B 16, Umfahrung Leopoldsdorf, her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Rampen aus dem Verordnungsplan (Nr. 210.155/00.632/0-0S1/00.000/S1E im Maßstab 1:2000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgt auf Grundlage des von der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) als Projektwerberin im Oktober 2003 eingereichten Projektes.
Der vorgenannte Verordnungsplan und die Projektsunterlagen sowie die Beilagen 1 und 2 zum Erlass
Zl. BMVIT-312.401/0012-II/ST-ALG/2005, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren und die daraus resultierenden Maßnahmen enthalten, liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion II, Abteilung ST3, Regierungsgebäude, 1010 Wien, Stubenring 1, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 18, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk) sowie den Gemeinden Leopoldsdorf und Lanzendorf zur öffentlichen Einsicht auf.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind dem aufliegenden Verordnungsplan zu entnehmen.