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20004047 AT

Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit

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Kurztitel

Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 113/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.04.2005

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit

StF: BGBl. II Nr. 113/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 140d des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 173/2004, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Inneres verordnet

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018

Gesetzesnummer

20004047

Dokumentnummer

NOR30004399

Bundesrecht Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit

§ 1. Der Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person beträgt 7 Euro.

Bundesrecht Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

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