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20003732 AT

Weltgesundheitsorganisation - Satzung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Weltgesundheitsorganisation - Satzung

Weltgesundheitsorganisation - Satzung

Bundesrecht Weltgesundheitsorganisation - Satzung

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten die Satzung der Weltgesundheitsorganisation (BGBl. Nr. 96/1949, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 27/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 18/1963) angenommen bzw. ohne Vorbehalt der Genehmigung unterzeichnet

Barbados, Guayana, Jamaika, Kenia, Malawi, die Malediven, Malta, Sambia, Sansibar, Singapur, Trinidad und Tobago sowie Uganda.

Syrien hat erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit an die gegenständliche Satzung gebunden zu erachten.

Ferner wurden nach Mitteilung des Büros der Weltgesundheitsorganisation in Genf Katar und Mauritius als außerordentliche Mitglieder in die Weltgesundheitsorganisation aufgenommen.

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