20003699
AT
Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren
Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren
Bundesrecht Eisenbahnverkehr - Grenzübergang für Reisende und für Waren
Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der Vereinten Nationen ist Portugal dem Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Reisende und Gepäck im Eisenbahnverkehr und dem Internationalen Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr, BGBl. Nr. 188/1956, beigetreten. Die Schweiz hat die vorangeführten internationalen Abkommen ratifiziert.