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20003582 AT

Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

16 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (16)

Gesetzestext (16 Artikel)

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

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Kurztitel

Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 365/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2004

Abkürzung

KEV

Index

91/01 Fernmeldewesen

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen für den Bereich Kommunikation angeordnet werden (Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV)

StF: BGBl. II Nr. 365/2004

Änderung

BGBl. II Nr. 104/2012

BGBl. II Nr. 105/2013

BGBl. II Nr. 259/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 90 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, wird verordnet

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017

Gesetzesnummer

20003582

Dokumentnummer

NOR30003898

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs- zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Umsätze aus Grundentgelten für öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)

Umsätze aus Entgelten für die Errichtung von Teilnehmeranschlüssen zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)

Anzahl der Anschlüsse für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetzan festen Standorten

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden) und nach Teilnehmeranschlussart (POTS, ISDN, Multi-ISDN)

Voice-over-Broadband Anschlüsse für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden) und Anzahl der Kanäle (1 Kanal, 2 Kanäle, 3 und mehr Kanäle)

Umsätze aus Verbindungsentgelten für Gespräche über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)

Gesprächsdauer (technische Minuten) von Gesprächen über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten

Minuten

Vierteljährlich

Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)

Anzahl der Preselected Anschlüsse

Anzahl

Vierteljährlich

Anzahl der Call by Call Kunden

Anzahl

Vierteljährlich

Anzahl öffentlicher Sprechstellen

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Münze und Karte

Umsätze aus Originierung

Euro

Vierteljährlich

Gesprächsdauer (Verkehrswerte) aus Originierung

Minuten

Vierteljährlich

Umsätze aus Terminierung

Euro

Vierteljährlich

Gesprächsdauer (Verkehrswerte) aus Terminierung

Minuten

Vierteljährlich

Umsätze aus (ungebündelten) Transitdiensten im festen öffentlichen Telefonnetz

Euro

Vierteljährlich

Gesprächsdauer (Verkehrswerte) aus (ungebündelten) Transitdienstenim festen öffentlichen Telefonnetz

Minuten

Vierteljährlich

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

§ 1. (1) Im Bereich der Kommunikation sind statistische Erhebungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen sowie gemäß § 7 Abs. 2 Publikationen zu veröffentlichen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Dies gilt nicht, wenn der Betreiber ausdrücklich zustimmt.

(2) Folgende Statistiken sind zu erstellen

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs- zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Gesamtumsätze Endkundenmarkt

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Umsatzkategorie (reine Datendienste, andere Umsätze)

Gesprächsdauer (technische Minuten) Endkundenmarkt

Minuten

Vierteljährlich

Anzahl an SMS gesendet (technisch) Endkundenmarkt

Anzahl

Vierteljährlich

vom Endkunden gesendet

Datenvolumen up- und download (ohne SMS und MMS) Endkundenmarkt

Gbyte

Vierteljährlich

Unterschieden nach Up-/Download je Tarifart (reine Datentarife, andere Tarife)

Anzahl der genutzten SIM-Karten

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Tarifart (reine Datentarife, andere Tarife) nach Vertragskunde und Prepaid

Anzahl der genutzten M2M SIM Karten

Anzahl

Vierteljährlich

Umsätze aus Terminierung – verkehrsabhängiges Entgelt

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Sprache und SMS

Verkehrswerte Terminierung

Minuten

Vierteljährlich

Unterschieden nach Sprache und SMS

Umsätze Originierung zu Diensterufnummern (Vorleistung) für Sprache – verkehrsabhängiges Entgelt

Euro

Vierteljährlich

Verkehrswerte Originierung zu Diensterufnummern (Vorleistung) für Sprache

Minuten

Vierteljährlich

Umsätze aus International Roaming (Visitor roaming)

Euro

Vierteljährlich

Umsätze aus dem Verkauf von Airtime an Wiederverkäufer

Euro

Vierteljährlich

Umsätze aus dem Verkauf von National Roaming (inkl. MVNO Zugang)

Euro

Vierteljährlich

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

§ 2. (1) Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind Betreiber von Telekommunikationsnetzen sowie Betreiber von Telekommunikationsdiensten, die

(2) Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind hinsichtlich der Anlage 7 sämtliche Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen sowie Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsdiensten.

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs- zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Umsätze nationale Endkundenmietleitungen und – Ethernetdienste

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Mietleitung/Ethernetdienst

Anzahl nationale Endkundenmietleitungen und – Ethernetdienste

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Datenrate (= 10 Mbit/s, 10 bis 100 Mbit/s, = 100 Mbit bis 1 Gbit/s, = 1 Gbit/s) und Mietleitung/Ethernetdienst

Umsätze aus nationalen Mietleitungen und Ethernetdiensten auf Vorleistungsebene

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Mietleitung/Ethernetdienst

Anzahl nationale terminierende Segmente Mietleitungen und Ethernetdienste

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Datenrate (= 10 Mbit/s, 10 bis 100 Mbit/s, = 100 Mbit bis 1 Gbit/s, = 1 Gbit/s) und Mietleitung/Ethernetdienst

Anzahl nationale Trunk Segmente Mietleitungen und Ethernetdienste

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Datenrate (= 10 Mbit/s, 10 bis 100 Mbit/s, = 100 Mbit bis 1 Gbit/s, = 1 Gbit/s) und Mietleitung/Ethernetdienst

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

§ 3. Zu erheben sind die in den Anlagen angegebenen Erhebungsmerkmale in dem dort angegebenen Betrachtungszeitraum und unter Berücksichtigung der dort angeführten Anmerkungen.

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs- zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Anzahl Endkundenbreitbandanschlüsse (basierend auf eigener Infrastruktur oder entbündelter Leitung)

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Infrastruktur (DSL über eigene Leitung, DSL über entbündelte Leitung, Virtuelle Entbündelung, Kabelmodem, FWA (fixed wireless access), FTTH, Hybridprodukte, Sonstige) sowie nach Privat- und Nichtprivatkundenprodukten

Anzahl am Vorleistungsmarkt zugekaufter Breitbandanschlüsse

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Infrastruktur (DSL über eigene Leitung, DSL über entbündelte Leitung, Virtuelle Entbündelung, Kabelmodem, FWA (fixed wireless access), FTTH, Hybridprodukte, Sonstige) sowie nach Privat- und Nichtprivatkundenprodukten

Anzahl mobiler Endkundenbreitbandanschlüsse basierend auf eigener Infrastruktur

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Art (Datentarife mit fixem monatlichen Entgelt, Datentarife ohne fixes monatliches Entgelt, Sprachverträge mit inkl. Datenvolumen, sowie nach Privat- und Nichtprivatkunden

Anzahl der am Vorleistungsmarkt zugekauften mobilen Breitbandanschlüsse

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Art (Datentarife mit fixem monatlichen Entgelt, Datentarife ohne fixes monatliches Entgelt, Sprachverträge mit inkl. Datenvolumen, sowie nach Privat- und Nichtprivatkunden

Anzahl Endkundenbreitbandanschlüsse (basierend auf eigener Infrastruktur oder entbündelter Leitung) nach Bandbreitenkategorie

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Infrastruktur (DSL über eigene Leitung, DSL über entbündelte Leitung, Virtuelle Entbündelung, Kabelmodem, FWA, FTTH, Sonstige) sowie nach Bandbreiten (= 144kbit/s bis 2Mbit/s, = 2Mbit/s, 2Mbit/s bis 10Mbit/s, = 10Mbit/s bis 30Mbit/s, = 30Mbit/s bis 100Mbit/s, = 100Mbit/s)

Datenvolumen Up- und Download Endkundenmarkt bei Breitbandanschlüssen im Festnetz

Gbyte

Vierteljährlich

Anzahl der am Vorleistungmarkt angebotenen Breitbandanschlüsse

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Infrastruktur (DSL über eigene Leitung, DSL über entbündelte Leitung, Virtuelle Entbündelung, Kabelmodem, FWA (fixed wireless access), FTTH, Mobil, Sonstige) sowie nach Bitstream und Resale

Umsätze aus am Vorleistungmarkt angebotenen Breitbandanschlüssen

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach festen und mobilen Anschlüssen sowie Bitstream und Resale

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

§ 4. (1) Erhebungen im Rahmen der Kommunikationsstatistik erfolgen durch vierteljährliche Befragung der Einheiten gemäß § 2. Grundsätzlich ist eine Vollerhebung vorzunehmen. Soweit es möglich ist, die Daten einer Stichprobenerhebung durch Heranziehung der von der Regulierungsbehörde in der letzten Marktanalyse (§ 36 TKG 2003) erhobenen Daten auf die Gesamtheit hochzurechnen, kann die Regulierungsbehörde von einer Vollerhebung absehen und eine Stichprobenerhebung durch Befragung der im Hinblick auf die jeweils erhobenen statistischen Merkmale größten Unternehmen vornehmen.

(2) Die Erstellung der Statistiken und die sonstigen statistischen Arbeiten erfolgen durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

Anzahl Bündelprodukte

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Bündelart (Breitband stand alone, Bündel Breitband+Sprache, Breitband+TV, Sprache+TV, Sprache+Mobil, TV+Mobil, Breitband+Mobil, Sprache+Breitband+TV, Sprache+Mobil+Breitband, Sprache+Mobil+TV, Breitband+Mobil+TV, Bündel aus vier Diensten) sowie nach Privat-und Nichtprivatkundenprodukten

Umsatz Bündelprodukte

Euro

Vierteljährlich

Unterschieden nach Bündelart (Breitband stand alone, Bündel Breitband+Sprache, Breitband+TV, Sprache+Breitband+TV, sonstige Bündel mit Breitband, sonstige Bündel ohne Breitband) sowie nach Privat- und Nichtprivatkundenprodukten

Anzahl der in Bündeln bezogenen SIM-Karten

Anzahl

Vierteljährlich

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

§ 5. (1) Auskunftspflichtig ist der Inhaber oder verantwortliche Leiter einer Einheit gemäß § 2.

(2) Die Angaben nach § 3 sind von den Auskunftspflichtigen in von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH vorgegebener, strukturierter, elektronischer Form (E-Mail oder Datenträger) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zu übermitteln.

(3) Die Angaben nach § 3 sind jeweils spätestens zehn Wochen nach Ende eines Kalendervierteljahrs für das vergangene Kalendervierteljahr zu übermitteln.

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs- zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Anzahl der Portiervorgänge nach Rufnummernbereichen

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden nach Bereich (geografische Rufnummern, mobile Rufnummern, Diensterufnummern) sowie nach Anzahl Rufnummern und Anzahl Teilnehmer

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

§ 6. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen.

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungs- zeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Mitarbeiter (in Ganztagskräften)

Anzahl

Vierteljährlich

Unterschieden in eigene Mitarbeiter sowie Leasingpersonal und freie Mitarbeiter

Investitionen in technische Infrastruktur

Euro

Jährlich

Investitionen in Vertrieb und Kundenservice (Call Center, Shops)

Euro

Jährlich

Erhaltene Förderungen für den Ausbau von Infrastruktur

Euro

Jährlich

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

§ 7. (1) Die im Rahmen der Kommunikationsstatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden

(2) Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 im Internet spätestens zehn Wochen nach Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen

Bundesrecht Kommunikations-Erhebungs-Verordnung

§ 8. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2004 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 2 Z 3 bis 7, § 2 Abs. 1 Z 1 bis 4, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 7, § 8 sowie die Anlagen 1 bis 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 259/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

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