Kommunikations-Erhebungs-Verordnung
Inhaltsübersicht (16)
Gesetzestext (16 Artikel)
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Kurztitel
Kommunikations-Erhebungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 365/2004
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.2004
Abkürzung
KEV
Index
91/01 Fernmeldewesen
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen für den Bereich Kommunikation angeordnet werden (Kommunikations-Erhebungs-Verordnung – KEV)
StF: BGBl. II Nr. 365/2004
Änderung
BGBl. II Nr. 104/2012
BGBl. II Nr. 105/2013
BGBl. II Nr. 259/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 90 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem ein Telekommunikationsgesetz erlassen wird (Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, wird verordnet
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017
Gesetzesnummer
20003582
Dokumentnummer
NOR30003898
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungs- zeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Umsätze aus Grundentgelten für öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten
Euro
Vierteljährlich
Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)
Umsätze aus Entgelten für die Errichtung von Teilnehmeranschlüssen zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
Euro
Vierteljährlich
Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)
Anzahl der Anschlüsse für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetzan festen Standorten
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden) und nach Teilnehmeranschlussart (POTS, ISDN, Multi-ISDN)
Voice-over-Broadband Anschlüsse für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden) und Anzahl der Kanäle (1 Kanal, 2 Kanäle, 3 und mehr Kanäle)
Umsätze aus Verbindungsentgelten für Gespräche über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten
Euro
Vierteljährlich
Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)
Gesprächsdauer (technische Minuten) von Gesprächen über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten
Minuten
Vierteljährlich
Unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)
Anzahl der Preselected Anschlüsse
Anzahl
Vierteljährlich
Anzahl der Call by Call Kunden
Anzahl
Vierteljährlich
Anzahl öffentlicher Sprechstellen
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Münze und Karte
Umsätze aus Originierung
Euro
Vierteljährlich
Gesprächsdauer (Verkehrswerte) aus Originierung
Minuten
Vierteljährlich
Umsätze aus Terminierung
Euro
Vierteljährlich
Gesprächsdauer (Verkehrswerte) aus Terminierung
Minuten
Vierteljährlich
Umsätze aus (ungebündelten) Transitdiensten im festen öffentlichen Telefonnetz
Euro
Vierteljährlich
Gesprächsdauer (Verkehrswerte) aus (ungebündelten) Transitdienstenim festen öffentlichen Telefonnetz
Minuten
Vierteljährlich
§ 1. (1) Im Bereich der Kommunikation sind statistische Erhebungen durchzuführen, Statistiken zu erstellen sowie gemäß § 7 Abs. 2 Publikationen zu veröffentlichen. Aus der Veröffentlichung dürfen sich keine Rückschlüsse auf Daten einzelner Unternehmen ableiten lassen. Dies gilt nicht, wenn der Betreiber ausdrücklich zustimmt.
(2) Folgende Statistiken sind zu erstellen
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungs- zeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Gesamtumsätze Endkundenmarkt
Euro
Vierteljährlich
Unterschieden nach Umsatzkategorie (reine Datendienste, andere Umsätze)
Gesprächsdauer (technische Minuten) Endkundenmarkt
Minuten
Vierteljährlich
Anzahl an SMS gesendet (technisch) Endkundenmarkt
Anzahl
Vierteljährlich
vom Endkunden gesendet
Datenvolumen up- und download (ohne SMS und MMS) Endkundenmarkt
Gbyte
Vierteljährlich
Unterschieden nach Up-/Download je Tarifart (reine Datentarife, andere Tarife)
Anzahl der genutzten SIM-Karten
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Tarifart (reine Datentarife, andere Tarife) nach Vertragskunde und Prepaid
Anzahl der genutzten M2M SIM Karten
Anzahl
Vierteljährlich
Umsätze aus Terminierung – verkehrsabhängiges Entgelt
Euro
Vierteljährlich
Unterschieden nach Sprache und SMS
Verkehrswerte Terminierung
Minuten
Vierteljährlich
Unterschieden nach Sprache und SMS
Umsätze Originierung zu Diensterufnummern (Vorleistung) für Sprache – verkehrsabhängiges Entgelt
Euro
Vierteljährlich
Verkehrswerte Originierung zu Diensterufnummern (Vorleistung) für Sprache
Minuten
Vierteljährlich
Umsätze aus International Roaming (Visitor roaming)
Euro
Vierteljährlich
Umsätze aus dem Verkauf von Airtime an Wiederverkäufer
Euro
Vierteljährlich
Umsätze aus dem Verkauf von National Roaming (inkl. MVNO Zugang)
Euro
Vierteljährlich
§ 2. (1) Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind Betreiber von Telekommunikationsnetzen sowie Betreiber von Telekommunikationsdiensten, die
(2) Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind hinsichtlich der Anlage 7 sämtliche Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen sowie Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsdiensten.
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungs- zeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Umsätze nationale Endkundenmietleitungen und – Ethernetdienste
Euro
Vierteljährlich
Unterschieden nach Mietleitung/Ethernetdienst
Anzahl nationale Endkundenmietleitungen und – Ethernetdienste
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Datenrate (= 10 Mbit/s, 10 bis 100 Mbit/s, = 100 Mbit bis 1 Gbit/s, = 1 Gbit/s) und Mietleitung/Ethernetdienst
Umsätze aus nationalen Mietleitungen und Ethernetdiensten auf Vorleistungsebene
Euro
Vierteljährlich
Unterschieden nach Mietleitung/Ethernetdienst
Anzahl nationale terminierende Segmente Mietleitungen und Ethernetdienste
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Datenrate (= 10 Mbit/s, 10 bis 100 Mbit/s, = 100 Mbit bis 1 Gbit/s, = 1 Gbit/s) und Mietleitung/Ethernetdienst
Anzahl nationale Trunk Segmente Mietleitungen und Ethernetdienste
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Datenrate (= 10 Mbit/s, 10 bis 100 Mbit/s, = 100 Mbit bis 1 Gbit/s, = 1 Gbit/s) und Mietleitung/Ethernetdienst
§ 3. Zu erheben sind die in den Anlagen angegebenen Erhebungsmerkmale in dem dort angegebenen Betrachtungszeitraum und unter Berücksichtigung der dort angeführten Anmerkungen.
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungs- zeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Anzahl Endkundenbreitbandanschlüsse (basierend auf eigener Infrastruktur oder entbündelter Leitung)
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Infrastruktur (DSL über eigene Leitung, DSL über entbündelte Leitung, Virtuelle Entbündelung, Kabelmodem, FWA (fixed wireless access), FTTH, Hybridprodukte, Sonstige) sowie nach Privat- und Nichtprivatkundenprodukten
Anzahl am Vorleistungsmarkt zugekaufter Breitbandanschlüsse
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Infrastruktur (DSL über eigene Leitung, DSL über entbündelte Leitung, Virtuelle Entbündelung, Kabelmodem, FWA (fixed wireless access), FTTH, Hybridprodukte, Sonstige) sowie nach Privat- und Nichtprivatkundenprodukten
Anzahl mobiler Endkundenbreitbandanschlüsse basierend auf eigener Infrastruktur
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Art (Datentarife mit fixem monatlichen Entgelt, Datentarife ohne fixes monatliches Entgelt, Sprachverträge mit inkl. Datenvolumen, sowie nach Privat- und Nichtprivatkunden
Anzahl der am Vorleistungsmarkt zugekauften mobilen Breitbandanschlüsse
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Art (Datentarife mit fixem monatlichen Entgelt, Datentarife ohne fixes monatliches Entgelt, Sprachverträge mit inkl. Datenvolumen, sowie nach Privat- und Nichtprivatkunden
Anzahl Endkundenbreitbandanschlüsse (basierend auf eigener Infrastruktur oder entbündelter Leitung) nach Bandbreitenkategorie
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Infrastruktur (DSL über eigene Leitung, DSL über entbündelte Leitung, Virtuelle Entbündelung, Kabelmodem, FWA, FTTH, Sonstige) sowie nach Bandbreiten (= 144kbit/s bis 2Mbit/s, = 2Mbit/s, 2Mbit/s bis 10Mbit/s, = 10Mbit/s bis 30Mbit/s, = 30Mbit/s bis 100Mbit/s, = 100Mbit/s)
Datenvolumen Up- und Download Endkundenmarkt bei Breitbandanschlüssen im Festnetz
Gbyte
Vierteljährlich
Anzahl der am Vorleistungmarkt angebotenen Breitbandanschlüsse
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Infrastruktur (DSL über eigene Leitung, DSL über entbündelte Leitung, Virtuelle Entbündelung, Kabelmodem, FWA (fixed wireless access), FTTH, Mobil, Sonstige) sowie nach Bitstream und Resale
Umsätze aus am Vorleistungmarkt angebotenen Breitbandanschlüssen
Euro
Vierteljährlich
Unterschieden nach festen und mobilen Anschlüssen sowie Bitstream und Resale
§ 4. (1) Erhebungen im Rahmen der Kommunikationsstatistik erfolgen durch vierteljährliche Befragung der Einheiten gemäß § 2. Grundsätzlich ist eine Vollerhebung vorzunehmen. Soweit es möglich ist, die Daten einer Stichprobenerhebung durch Heranziehung der von der Regulierungsbehörde in der letzten Marktanalyse (§ 36 TKG 2003) erhobenen Daten auf die Gesamtheit hochzurechnen, kann die Regulierungsbehörde von einer Vollerhebung absehen und eine Stichprobenerhebung durch Befragung der im Hinblick auf die jeweils erhobenen statistischen Merkmale größten Unternehmen vornehmen.
(2) Die Erstellung der Statistiken und die sonstigen statistischen Arbeiten erfolgen durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH.
Anzahl Bündelprodukte
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Bündelart (Breitband stand alone, Bündel Breitband+Sprache, Breitband+TV, Sprache+TV, Sprache+Mobil, TV+Mobil, Breitband+Mobil, Sprache+Breitband+TV, Sprache+Mobil+Breitband, Sprache+Mobil+TV, Breitband+Mobil+TV, Bündel aus vier Diensten) sowie nach Privat-und Nichtprivatkundenprodukten
Umsatz Bündelprodukte
Euro
Vierteljährlich
Unterschieden nach Bündelart (Breitband stand alone, Bündel Breitband+Sprache, Breitband+TV, Sprache+Breitband+TV, sonstige Bündel mit Breitband, sonstige Bündel ohne Breitband) sowie nach Privat- und Nichtprivatkundenprodukten
Anzahl der in Bündeln bezogenen SIM-Karten
Anzahl
Vierteljährlich
§ 5. (1) Auskunftspflichtig ist der Inhaber oder verantwortliche Leiter einer Einheit gemäß § 2.
(2) Die Angaben nach § 3 sind von den Auskunftspflichtigen in von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH vorgegebener, strukturierter, elektronischer Form (E-Mail oder Datenträger) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zu übermitteln.
(3) Die Angaben nach § 3 sind jeweils spätestens zehn Wochen nach Ende eines Kalendervierteljahrs für das vergangene Kalendervierteljahr zu übermitteln.
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungs- zeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Anzahl der Portiervorgänge nach Rufnummernbereichen
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden nach Bereich (geografische Rufnummern, mobile Rufnummern, Diensterufnummern) sowie nach Anzahl Rufnummern und Anzahl Teilnehmer
§ 6. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH hat die Erhebungsunterlagen in elektronischer Form bereit zu stellen und für die Möglichkeit der kostenlosen Abrufbarkeit für die Auskunftspflichtigen zu sorgen.
Erhebungsmerkmal
Anzugebende Einheit
Betrachtungs- zeitraum
Anmerkungen / Detaillierungen
Mitarbeiter (in Ganztagskräften)
Anzahl
Vierteljährlich
Unterschieden in eigene Mitarbeiter sowie Leasingpersonal und freie Mitarbeiter
Investitionen in technische Infrastruktur
Euro
Jährlich
Investitionen in Vertrieb und Kundenservice (Call Center, Shops)
Euro
Jährlich
Erhaltene Förderungen für den Ausbau von Infrastruktur
Euro
Jährlich
§ 7. (1) Die im Rahmen der Kommunikationsstatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden
(2) Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 im Internet spätestens zehn Wochen nach Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen
§ 8. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2004 in Kraft.
(2) § 1 Abs. 2 Z 3 bis 7, § 2 Abs. 1 Z 1 bis 4, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 7, § 8 sowie die Anlagen 1 bis 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 259/2017 treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.