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20003567 AT

Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

Der Nationalrat hat beschlossen

Bundesrecht Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

§ 1. Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind

Bundesrecht Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

§ 2. (1) Der Verlauf der Staatsgrenze wird bestimmt

(2) Spätere Veränderungen der Lage der in den Anlagen genannten Grenzgewässer und Grenzgräben haben auf den Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluss.

Bundesrecht Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen Österreich und der Tschechischen Republik

§ 3. (1) Dieses Bundesgesetz tritt – vorbehaltlich der zur Wirksamkeit seines § 2 erforderlichen übereinstimmenden Verfassungsgesetze der Länder Oberösterreich und Niederösterreich – zum gleichen Zeitpunkt in Kraft wie der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze vom 26. Oktober 2001.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

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