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20003556 AT

Abkommen über deutsche Auslandsschulden

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Abkommen über deutsche Auslandsschulden – Anlage VIII

27.02.1953

Deutsch, Englisch, Französisch

Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 203/1958

Bundesrecht Abkommen über deutsche Auslandsschulden – Anlage VIII

Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens über Deutsche Auslandsschulden darf nicht so ausgelegt werden, als würden dadurch Rechte gemäß den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften oder solche Rechte beeinträchtigt, die aus Abkommen hergeleitet werden können, welche vor der Unterzeichnung des Abkommens über Deutsche Auslandsschulden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einer Partei dieses Abkommens unterzeichnet wurden.

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