20003556
AT
Abkommen über deutsche Auslandsschulden
2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (2 Artikel)
Bundesrecht Abkommen über deutsche Auslandsschulden – Anlage VIII
27.02.1953
Deutsch, Englisch, Französisch
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 203/1958
Bundesrecht Abkommen über deutsche Auslandsschulden – Anlage VIII
Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens über Deutsche Auslandsschulden darf nicht so ausgelegt werden, als würden dadurch Rechte gemäß den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften oder solche Rechte beeinträchtigt, die aus Abkommen hergeleitet werden können, welche vor der Unterzeichnung des Abkommens über Deutsche Auslandsschulden zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einer Partei dieses Abkommens unterzeichnet wurden.