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20003467 AT

Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

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Kurztitel

Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 279/2004

Inkrafttretensdatum

10.07.2004

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend den Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

StF: BGBl. II Nr. 279/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 Abs. 15 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 27/2004, wird verordnet

Bundesrecht Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

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Kurztitel

Entfall der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 279/2004

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

10.07.2004

Text

1.

Unternehmer, die überwiegend Umsätze gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 und Z 9 lit. c UStG 1994 ausführen, sind nicht verpflichtet, für diese Umsätze gemäß § 11 Abs. 1 UStG 1994 Rechnungen auszustellen.

2.

Die Verordnung ist auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.

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