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20003386 AT

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn – Bauvorhaben „Vollausbau (2. Röhre) Katschbergtunnel“ im Bereich der Gemeinden Sankt Michael im Lungau, Muhr und Rennweg am Katschberg

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Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn – Bauvorhaben „Vollausbau (2. Röhre) Katschbergtunnel“ im Bereich der Gemeinden Sankt Michael im Lungau, Muhr und Rennweg am Katschberg

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 227/2004

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

04.06.2004

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn - Bauvorhaben „Vollausbau (2. Röhre) Katschbergtunnel“ im Bereich der Gemeinden Sankt Michael im Lungau, Muhr und Rennweg am Katschberg

StF: BGBl. II Nr. 227/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 (BStG 1971), BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 50/2002, wird verordnet

Schlagworte

BGBl. Nr. 286/1971

Zuletzt aktualisiert am

28.05.2026

Gesetzesnummer

20003386

Dokumentnummer

NOR30003688

Bundesrecht Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn – Bauvorhaben „Vollausbau (2. Röhre) Katschbergtunnel“ im Bereich der Gemeinden Sankt Michael im Lungau, Muhr und Rennweg am Katschberg

Der Straßenverlauf der A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Sankt Michael im Lungau, Muhr und Rennweg am Katschberg wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Talröhre durchquert den Katschberg und verläuft annähernd parallel zur bestehenden Bergröhre. Die Bergröhre wird die Richtungsfahrbahn Villach und die Talröhre, welche östlich vom Bestand liegt, die Richtungsfahrbahn Salzburg aufnehmen. Die Talröhre beginnt bei km 106,313 und endet bei km 111,731.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Talröhre aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, bei den Ämtern der Salzburger und Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Sankt Michael im Lungau, Muhr und Rennweg am Katschberg aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. 201422/A5001/0 510/KTTAL/T1V im Maßstab 1: 5000) zu ersehen. – Die Festlegung der Straßenachse erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigten Vorprojektes. Dieses Vorprojekt sowie die Beilage 1 zu Zl. 315510/26-II/ST3/03, welche die schriftliche Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe enthält und die Beilage 2 betreffend zusätzlich erforderliche Maßnahmen, liegen gemeinsam mit dem Verordnungsplan zur öffentlichen Einsicht auf.

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