Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20003371 AT

Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

7 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (7)

Gesetzestext (7 Artikel)

Bundesrecht Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 39/2004

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Langtitel

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen

StF: BGBl. III Nr. 39/2004

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 4 Abs. 1 mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Slowenien haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens vom 15. April 1999 zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr

1

) folgendes vereinbart

__________________

1

) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 94/2001

Bundesrecht Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Anlage 1

Grenzübergangsstelle

Zone

Besondere Bemerkungen

Bonisdorf – Kuzma

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst

Die Ausreiseabfertigung des Nachbarstaates wird gemeinsam mit der Einreiseabfertigung des Gebietsstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt.

Zur Erleichterung und Beschleunigung kann die Abfertigung auch gemeinsam entweder auf österreichischem oder auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt werden

Zelting – Cankova

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Sicheldorf – Gederovci

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst

Die Ausreiseabfertigung des Nachbarstaates wird gemeinsam mit der Einreiseabfertigung des Gebietsstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt.

Zur Erleichterung und Beschleunigung kann die Abfertigung auch gemeinsam entweder auf österreichischem oder auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt werden

Bad Radkersburg – Gornja Radgona

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Mureck – Trate

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Spielfeld – Šentilj (Autobahn A9/A1)

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst

Die Ausreiseabfertigung des Nachbarstaates wird gemeinsam mit der Einreiseabfertigung des Gebietsstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt

Spielfeld – Šentilj (Bundesstraße B67)

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Langegg – Jurij

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Großwalz – Sveti Duh na Ostrem vrhu

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst

Die österreichische Grenzabfertigung wird auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt.

Radlpaß – Radlje

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Rabenstein – Vic

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Grablach – Holmec

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Paulitschsattel – Pavlic evo sedlo

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst

Die österreichische Grenzabfertigung wird auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt.

Seebergsattel – Jezersko sedlo

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Loibltunnel – Ljubelj

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst

Die Einreisekontrolle des Nachbarstaates wird zusammen mit der Ausreisekontrolle des Gebietstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt

Wurzenpaß – Korensko sedlo

Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst

Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Bundesrecht Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Bundesrecht Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Anlage 2

Grenzübergangsstelle

Zone

Besondere Bemerkungen

Spielfeld – Šentilj (Bahnhof)

Die Zone umfasst für die österreichischen Bediensteten im Bahnhof Maribor

Die Zone umfasst für die slowenischen Bediensteten im Bahnhof Spielfeld

Im Übrigen gelten bei der Grenzabfertigung während der Fahrt die Züge auf dem jeweils im Gebietsstaat gelegenen Teil der Bahnstrecke als Zone für die Bediensteten des Nachbarstaates.

Die slowenische Grenzabfertigung im Güterverkehr wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt

Rosenbach – Jesenice

Die Zone umfasst für die österreichischen Bediensteten

Die Zone umfasst für die slowenischen Bediensteten in den Bahnhöfen Villach-Hauptbahnhof, Villach-Westbahnhof, und Rosenbach sowie im Bereich der Autoverlade Ost

Im Übrigen gelten bei der Grenzabfertigung während der Fahrt die Züge auf dem jeweils im Gebietsstaat gelegenen Teil der Bahnstrecke als Zone für die Bediensteten des Nachbarstaates.

Bundesrecht Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Bundesrecht Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Artikel 3

Bei gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen

Bundesrecht Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)

Artikel 4

__________________

1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 98/2001

2) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 100/2001

3) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 101/2001

Geschehen zu Wien, am 28. April 2004, in zweifacher Urschrift, jede in deutscher und slowenischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →