Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)
Inhaltsübersicht (7)
Gesetzestext (7 Artikel)
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Kurztitel
Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 39/2004
Inkrafttretensdatum
01.05.2004
Langtitel
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Slowenien über die Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen
StF: BGBl. III Nr. 39/2004
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 4 Abs. 1 mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Slowenien haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens vom 15. April 1999 zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr
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) folgendes vereinbart
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) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 94/2001
Anlage 1
Grenzübergangsstelle
Zone
Besondere Bemerkungen
Bonisdorf – Kuzma
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst
Die Ausreiseabfertigung des Nachbarstaates wird gemeinsam mit der Einreiseabfertigung des Gebietsstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt.
Zur Erleichterung und Beschleunigung kann die Abfertigung auch gemeinsam entweder auf österreichischem oder auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt werden
Zelting – Cankova
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt
Sicheldorf – Gederovci
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst
Die Ausreiseabfertigung des Nachbarstaates wird gemeinsam mit der Einreiseabfertigung des Gebietsstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt.
Zur Erleichterung und Beschleunigung kann die Abfertigung auch gemeinsam entweder auf österreichischem oder auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt werden
Bad Radkersburg – Gornja Radgona
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt
Mureck – Trate
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt
Spielfeld – Šentilj (Autobahn A9/A1)
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst
Die Ausreiseabfertigung des Nachbarstaates wird gemeinsam mit der Einreiseabfertigung des Gebietsstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt
Spielfeld – Šentilj (Bundesstraße B67)
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt
Langegg – Jurij
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt
Großwalz – Sveti Duh na Ostrem vrhu
Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst
Die österreichische Grenzabfertigung wird auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt.
Radlpaß – Radlje
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt
Rabenstein – Vic
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt
Grablach – Holmec
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt
Paulitschsattel – Pavlic evo sedlo
Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst
Die österreichische Grenzabfertigung wird auf slowenischem Staatsgebiet durchgeführt.
Seebergsattel – Jezersko sedlo
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt
Loibltunnel – Ljubelj
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die Zone für die österreichischen Bediensteten umfasst
Die Einreisekontrolle des Nachbarstaates wird zusammen mit der Ausreisekontrolle des Gebietstaates auf dem Staatsgebiet des Gebietsstaates durchgeführt
Wurzenpaß – Korensko sedlo
Die Zone für die slowenischen Bediensteten umfasst
Die slowenische Grenzabfertigung wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt
Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)
Anlage 2
Grenzübergangsstelle
Zone
Besondere Bemerkungen
Spielfeld – Šentilj (Bahnhof)
Die Zone umfasst für die österreichischen Bediensteten im Bahnhof Maribor
Die Zone umfasst für die slowenischen Bediensteten im Bahnhof Spielfeld
Im Übrigen gelten bei der Grenzabfertigung während der Fahrt die Züge auf dem jeweils im Gebietsstaat gelegenen Teil der Bahnstrecke als Zone für die Bediensteten des Nachbarstaates.
Die slowenische Grenzabfertigung im Güterverkehr wird auf österreichischem Staatsgebiet durchgeführt
Rosenbach – Jesenice
Die Zone umfasst für die österreichischen Bediensteten
Die Zone umfasst für die slowenischen Bediensteten in den Bahnhöfen Villach-Hauptbahnhof, Villach-Westbahnhof, und Rosenbach sowie im Bereich der Autoverlade Ost
Im Übrigen gelten bei der Grenzabfertigung während der Fahrt die Züge auf dem jeweils im Gebietsstaat gelegenen Teil der Bahnstrecke als Zone für die Bediensteten des Nachbarstaates.
Errichtung von gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen (Slowenien)
Artikel 3
Bei gemeinsamen Grenzabfertigungsstellen
Artikel 4
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1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 98/2001
2) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 100/2001
3) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 101/2001
Geschehen zu Wien, am 28. April 2004, in zweifacher Urschrift, jede in deutscher und slowenischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.