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20003340 AT

12. ÖBB-Übertragungs-Verordnung

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht 12. ÖBB-Übertragungs-Verordnung

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes 1992, BGBl. Nr. 825/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 wird im Zusammenhalt mit § 54 Abs. 1 des Bundesbahngesetzes in der Fassung des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 138/2003, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Bundesrecht 12. ÖBB-Übertragungs-Verordnung

§ 1. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Planungskostenvolumen (ohne Eigenleistungen) auf Preisbasis 1. Jänner 2004 in der Höhe von insgesamt 11,550 Millionen Euro ergibt

Wien Hütteldorf; Errichtung Zentralstellwerk

Straßwalchen – Salzburg Hbf.; Nahverkehrsausbau

Angern; Erneuerung und Verstärkung Unterwerk

Hohenau; Errichtung Unterwerk

Linz Urfahr – Aigen Schlägl; nahverkehrsgerechter Ausbau Mühlkreisbahn (Phase1) St. Margrethen – Lauterach; Attraktivierung (Phase 1)

Bundesrecht 12. ÖBB-Übertragungs-Verordnung

§ 2. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2004 in der Höhe von insgesamt 165,300 Millionen Euro ergibt

Salzburg Hbf. – Staatsgrenze nächst Freilassing; Streckenausbau Wien Zvbf.; Errichtung Ostschleife

Bundesrecht 12. ÖBB-Übertragungs-Verordnung

§ 3. Den Österreichischen Bundesbahnen werden folgende Eisenbahninfrastrukturvorhaben zur Planung und Durchführung übertragen, wobei sich nach den von den Österreichischen Bundesbahnen glaubhaft gemachten Plänen ein Kostenvolumen (für Fremdleistungen und Entnahmen aus dem Dienstgütervorrat) auf Preisbasis 1. Jänner 2004 in der Höhe von insgesamt 174,190 Millionen Euro ergibt

Dalaas; Errichtung Mittelstellwerk

Steinach in Tirol; Errichtung Parkdeck

Wiener Neustadt; Adaptierung Parkdeck

Spital am Pyhrn; Errichtung Mittelstellwerk

Ardning; Errichtung Mittelstellwerk

Wien Zvbf.; Erneuerung Bremsprobeständer

Sierndorf; Errichtung Mittelstellwerk

Göllersdorf; Errichtung Mittelstellwerk

Groß Schweinbarth; Errichtung Kleinstellwerk

Bahnsteigprogramm (2004)

EK- und Blockpostenrationalisierung (2004), gemäß abgeschlossener

Vereinbarungen

Elektrische Weichenheizungen (2004)

Fernwirkanlagen und leittechnische Einrichtungen (2004)

Gasanlagen (2004)

Grundeinlösen (2004)

Licht- und Kraftanlagen (2004)

Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (2004)

Reinvestition Brückenbau (2004)

Reinvestition Fahrleitung (2004)

Reinvestition Fahrweg (2004)

Reinvestition Hochbau (2004)

Reinvestition Straßen, Wege, Plätze (2004)

Reinvestition Übertragungsleitungen (2004)

Reinvestition Umformerwerke (2004)

Reinvestition Unterwerke (2004)

Telekom, diverse Vorhaben und Programme (2004)

Vorsorge für Unvorhergesehenes und Unbekanntes (2004) Wasser- und Kanalanschlüsse (2004)

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