Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20003270 AT

Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 153/2004

Inkrafttretensdatum

06.04.2004

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das neugestaltete Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

StF: BGBl. II Nr. 153/2004

Bundesrecht Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass das neugestaltete Emblem der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, welches im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegt, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →