Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20003080 AT

Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

34 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (34)

Gesetzestext (34 Artikel)

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

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Kurztitel

Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 571/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 92/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

24.05.2025

Index

70/07 Schule und Kirche

Langtitel

Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen, an Mittelschulen, an der Unterstufe allgemeinbildender höherer Schulen, an allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, an Berufsschulen und an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

StF: BGBl. II Nr. 571/2003

Änderung

BGBl. II Nr. 283/2004

BGBl. II Nr. 284/2014

BGBl. II Nr. 296/2016

BGBl. II Nr. 431/2016

BGBl. II Nr. 111/2017

BGBl. II Nr. 375/2021 idF BGBl. II Nr. 471/2021 (VFB)

BGBl. II Nr. 299/2022

BGBl. II Nr. 376/2022

BGBl. II Nr. 47/2023

BGBl. II Nr. 183/2023

BGBl. II Nr. 253/2023

BGBl. II Nr. 39/2024

BGBl. II Nr. 92/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

20003080

Dokumentnummer

NOR40269380

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der katholische Religionsunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur reflexiven Grundbildung, indem er einen religiösen Weltzugang erschließt, der Orientierung in fundamentalen menschlichen Lebensfragen bietet. Er kann reflektierte Lebensbewältigung und gesellschaftliche Mitgestaltung unterstützen sowie zu einer eigenen verantworteten Position in Bezug auf Religion befähigen. Angesichts globaler Herausforderungen und einer durch digitale Medien geprägten Welt bietet der Religionsunterricht Raum für die gesellschaftlichen Fragen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler.

Auf Basis der Auseinandersetzung mit Bibel und kirchlicher Tradition als einem sinnstiftenden Deutungshorizont für die persönliche Lebens- und Glaubensgestaltung fördert der Religionsunterricht den Erwerb religiöser und religiös-ethischer Fachkompetenzen sowie sozialer und personaler Kompetenzen. Er unterstützt die Entwicklung von Resilienz, ermutigt zu solidarischem, gewaltlosem und nachhaltigem Handeln und zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben.

Der Religionsunterricht sensibilisiert für religiös deutbare Phänomene, schult das religiöse Sprach- und Symbolverständnis und erschließt Zugänge zu Kunst und Kultur. Er öffnet Räume für religiöse Erfahrungen, trägt zur Gestaltung des Schullebens bei und regt die Reflexion hinsichtlich einer Beteiligung am kirchlichen Leben an.

Der Religionsunterricht bietet in seiner Konfessionalität einen Zugang zur katholischen Tradition und ermöglicht die Begegnung mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität. In einem pluralen und religiös heterogenen Kontext initiiert er Begegnungsmöglichkeiten und befähigt die Schülerinnen und Schüler die Perspektive des je Anderen wahrzunehmen, unterschiedliche Auffassungen und Einstellungen kritisch zu reflektieren und respektvoll über Weltanschauungen und Religionen zu kommunizieren.

Durch diese Konzeption leistet der Religionsunterricht einen Beitrag zur Realisierung der fachlehrplanübergreifenden Themen, vor allem der sprachlichen Bildung, der politischen Bildung, der Umweltbildung und der Medienbildung.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben, ihr Glaube.

Für den katholischen Religionsunterricht sind das Prinzip der Korrelation, das die wechselseitige Erschließung von Glauben und Leben meint, und das Prinzip des „Ganzen im Fragment“, das sich der Elementarisierung und dem exemplarischen Lernen verpflichtet weiß, zentral.

Die didaktisch reflektierte Setzung von Schwerpunkten ist besonders in Vorschulklassen, in Sonderschulklassen, bei Schülerinnen und Schülern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf in inklusiven Unterrichtssettings, bei einstündig geführten Klassen sowie im schulstufenübergreifenden Unterricht notwendig. Bezugnehmend auf das Kompetenzmodell sind folgende religionsdidaktische Grundsätze hervorzuheben

Zentrale fachliche Konzepte

Folgende Leitideen, strukturiert in Begriffspaaren, kennzeichnen die zentralen fachlichen Konzepte des katholischen Religionsunterrichts.

Lebensrealitäten und Transzendenz

Christlicher Glaube versteht den Menschen in seiner Biografie und in seinen Lebensbezügen als transzendentes Wesen und erschließt Wege der Sinnfindung durch Transzendenzbezug.

Gottesliebe und Menschenliebe

Das jüdisch-christliche Gottes- und Menschenbild steht für eine lebensbejahende Grundhaltung zu sich selbst, den Mitmenschen und der Welt. Das Beziehungsgeschehen zwischen Gott und Mensch und der Menschen untereinander ist getragen von der bedingungslosen Liebe Gottes. Unabhängig von Fähigkeiten und erbrachten Leistungen ist der Mensch in seiner Würde unantastbar.

Jesus der Christus

Das Christentum orientiert sich am Reden und Handeln Jesu, das die vergebende und heilende Zuwendung Gottes zu den Menschen zeigt. In seiner den Tod überwindenden Auferstehung kann in der Brüchigkeit des Lebens Versöhnung und Erlösung erfahrbar werden.

Freiheit und Offenbarung

Quellen der Offenbarung sind die Bibel und die kirchliche Tradition in ihrer Vielfalt. Auf der darin grundgelegten Freiheit des Menschen basiert die Achtung der Religionsfreiheit jeder Schülerin und jedes Schülers.

Zusage und Verantwortung

Ausgehend vom Verdankt-Sein allen Lebens wissen sich Christinnen und Christen beauftragt und befähigt Verantwortung in der Welt zu übernehmen. Dabei leiten sie Hoffnungsperspektiven, die auf biblischen Zusagen aufbauen.

Das Kompetenzmodell für den katholischen Religionsunterricht beinhaltet schulstufenübergreifend drei inhaltsbezogene Kompetenzbereiche und fünf handlungsorientierte Kompetenzdimensionen.

Kompetenzbereiche sind inhaltlich geprägte nähere Umschreibungen von Sachgebieten, in denen religiöse Kompetenzen erworben werden. Sie werden durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert.

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Kompetenzdimensionen beschreiben die Handlungsmodi der Aneignung der Kompetenzen und finden sich in den Kompetenzbeschreibungen wieder.

Der Lehrplan für katholische Religion umfasst drei Kompetenzbereiche. Jeder dieser Bereiche wird durch zwei Leitkompetenzen konkretisiert. Diesen sind schulstufenspezifische Kompetenzbeschreibungen zugeordnet, die angeben, welche Kompetenzen von allen Schülerinnen und Schülern erworben werden sollen. In jedem Schuljahr sind alle im Kompetenzmodell genannten Kompetenzdimensionen (Perzeption, Kognition, Performanz, Interaktion, Partizipation) zu berücksichtigen.

Inhaltlich konkretisiert werden die Kompetenzbeschreibungen durch je einen Unterrichtshinweis.

Schulstufe 0

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Leitkompetenz 1 Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 2 Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Leitkompetenz 3 Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 4 Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Leitkompetenz 5 Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 1. Die nachstehend genannten Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Anlage 12

Anlage 13

Anlage 14

Anlage 15

Anlage 16

Anlage 17

Anlage 18

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der katholische Religionsunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur reflexiven Grundbildung, indem er einen religiösen Weltzugang erschließt, der Orientierung in fundamentalen menschlichen Lebensfragen bietet. Er kann reflektierte Lebensbewältigung und gesellschaftliche Mitgestaltung unterstützen sowie zu einer eigenen verantworteten Position in Bezug auf Religion befähigen. Angesichts globaler Herausforderungen und einer durch digitale Medien geprägten Welt bietet der Religionsunterricht Raum für die gesellschaftlichen Fragen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler.

Auf Basis der Auseinandersetzung mit Bibel und kirchlicher Tradition als einem sinnstiftenden Deutungshorizont für die persönliche Lebens- und Glaubensgestaltung fördert der Religionsunterricht den Erwerb religiöser und religiös-ethischer Fachkompetenzen sowie sozialer und personaler Kompetenzen. Er unterstützt die Entwicklung von Resilienz, ermutigt zu solidarischem, gewaltlosem und nachhaltigem Handeln und zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben.

Der Religionsunterricht sensibilisiert für religiös deutbare Phänomene, schult das religiöse Sprach- und Symbolverständnis und erschließt Zugänge zu Kunst und Kultur. Er öffnet Räume für religiöse Erfahrungen, trägt zur Gestaltung des Schullebens bei und regt die Reflexion hinsichtlich einer Beteiligung am kirchlichen Leben an.

Der Religionsunterricht bietet in seiner Konfessionalität einen Zugang zur katholischen Tradition und ermöglicht die Begegnung mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität. In einem pluralen und religiös heterogenen Kontext initiiert er Begegnungsmöglichkeiten und befähigt die Schülerinnen und Schüler die Perspektive des je Anderen wahrzunehmen, unterschiedliche Auffassungen und Einstellungen kritisch zu reflektieren und respektvoll über Weltanschauungen und Religionen zu kommunizieren.

Durch diese Konzeption leistet der Religionsunterricht einen Beitrag zur Realisierung der fachlehrplanübergreifenden Themen, vor allem der sprachlichen Bildung, der politischen Bildung, der Umweltbildung und der Medienbildung.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben, ihr Glaube.

Für den katholischen Religionsunterricht sind das Prinzip der Korrelation, das die wechselseitige Erschließung von Glauben und Leben meint, und das Prinzip des „Ganzen im Fragment“, das sich der Elementarisierung und dem exemplarischen Lernen verpflichtet weiß, zentral.

Die didaktisch reflektierte Setzung von Schwerpunkten ist besonders bei einstündig geführten Klassen und im schulstufenübergreifenden Unterricht notwendig.

Bezugnehmend auf das Kompetenzmodell sind folgende religionsdidaktische Grundsätze hervorzuheben

Fokus: Religiöse Sprache und Symbole

Die Alphabetisierung in religiöser Sprache umfasst das Erkennen und Verstehen religiöser Sprachformen und das Erschließen vielfältiger Symbole in ihrer Mehrdimensionalität. Eine individuelle und kreative Ausdrucksfähigkeit wird gefördert.

Fokus: Philosophieren und Theologisieren

Der Religionsunterricht fördert die Fragekompetenz, initiiert Suchbewegungen im religiös-existenziellen Kontext und schult die Argumentationsfähigkeit. Er verpflichtet nicht auf einen Glauben, vielmehr fördert er die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in religiösen und ethischen Belangen.

Fokus: Actio und Contemplatio

Performatives Lernen zielt ab auf das reflektierende Erleben religiöser Vollzüge und ethischen Handelns. Die Erfahrungsbezogenheit des Religionsunterrichts wird in Gebet, Stille und Meditation sowie in gemeinsamen Feiern, Aktionen und Projekten erlebbar.

Fokus: Beziehung und Resonanz

Im Beziehungsgeschehen zwischen Gott, Mensch und Welt angelegt, umfasst schulische religiöse Bildung eine biografische und narrative Komponente und vollzieht sich besonders im Lernen voneinander, miteinander und übereinander.

Folgende Leitideen, strukturiert in Begriffspaaren, kennzeichnen die zentralen fachlichen Konzepte des katholischen Religionsunterrichts.

Lebensrealitäten und Transzendenz

Christlicher Glaube versteht den Menschen in seiner Biografie und in seinen Lebensbezügen als transzendentes Wesen und erschließt Wege der Sinnfindung durch Transzendenzbezug.

Gottesliebe und Menschenliebe

Das jüdisch-christliche Gottes- und Menschenbild steht für eine lebensbejahende Grundhaltung zu sich selbst, den Mitmenschen und der Welt. Das Beziehungsgeschehen zwischen Gott und Mensch und der Menschen untereinander ist getragen von der bedingungslosen Liebe Gottes. Unabhängig von Fähigkeiten und erbrachten Leistungen ist der Mensch in seiner Würde unantastbar.

Jesus der Christus

Das Christentum orientiert sich am Reden und Handeln Jesu, das die vergebende und heilende Zuwendung Gottes zu den Menschen zeigt. In seiner den Tod überwindenden Auferstehung kann in der Brüchigkeit des Lebens Versöhnung und Erlösung erfahrbar werden.

Freiheit und Offenbarung

Quellen der Offenbarung sind die Bibel und die kirchliche Tradition in ihrer Vielfalt. Auf der darin grundgelegten Freiheit des Menschen basiert die Achtung der Religionsfreiheit jeder Schülerin und jedes Schülers.

Zusage und Verantwortung

Ausgehend vom Verdankt-Sein allen Lebens wissen sich Christinnen und Christen beauftragt und befähigt Verantwortung in der Welt zu übernehmen. Dabei leiten sie Hoffnungsperspektiven, die auf biblischen Zusagen aufbauen.

Das Kompetenzmodell für den katholischen Religionsunterricht beinhaltet schulstufenübergreifend drei inhaltsbezogene Kompetenzbereiche und fünf handlungsorientierte Kompetenzdimensionen.

Kompetenzbereiche sind inhaltlich geprägte nähere Umschreibungen von Sachgebieten, in denen religiöse Kompetenzen erworben werden. Sie werden durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert.

Kompetenzdimensionen beschreiben die Handlungsmodi der Aneignung der Kompetenzen und finden sich in den Kompetenzbeschreibungen wieder.

Der Lehrplan für katholische Religion umfasst drei Kompetenzbereiche. Jeder dieser Bereiche wird jahrgangsübergreifend durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert. Diesen sind schulstufenspezifische Kompetenzbeschreibungen zugeordnet, die angeben, welche Kompetenzen von allen Schülerinnen und Schülern erworben werden sollen. In jedem Schuljahr sind alle im Kompetenzmodell genannten Kompetenzdimensionen (Perzeption, Kognition, Performanz, Interaktion, Partizipation) zu berücksichtigen.

Inhaltlich konkretisiert werden die Kompetenzbeschreibungen durch Anwendungsbereiche. Diese benennen repräsentative Beispiele für Themenfelder, anhand derer Kompetenzen erworben werden. Wo solche benannt sind, sind sie verbindlich zu behandeln. Weitere Anwendungsbereiche können frei gewählt werden. Wo keine Anwendungsbereiche benannt sind, ist es Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer Anwendungsbereiche zu definieren.

1. Klasse

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

2. Klasse

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Die Schülerinnen und Schüler

3. Klasse

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

4. Klasse

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

1Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 2. Hinsichtlich des Wirksamwerdens der in § 1 genannten Lehrpläne wurde seitens der Katholischen Kirche folgende Festlegung getroffen

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der katholische Religionsunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur reflexiven Grundbildung, indem er einen religiösen Weltzugang erschließt, der Orientierung in fundamentalen menschlichen Lebensfragen bietet. Er kann reflektierte Lebensbewältigung und gesellschaftliche Mitgestaltung unterstützen sowie zu einer eigenen verantworteten Position in Bezug auf Religion befähigen. Angesichts globaler Herausforderungen und einer durch digitale Medien geprägten Welt bietet der Religionsunterricht Raum für die gesellschaftlichen Fragen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler.

Auf Basis der Auseinandersetzung mit Bibel und kirchlicher Tradition als einem sinnstiftenden Deutungshorizont für die persönliche Lebens- und Glaubensgestaltung fördert der Religionsunterricht den Erwerb religiöser und religiös-ethischer Fachkompetenzen sowie sozialer und personaler Kompetenzen. Er unterstützt die Entwicklung von Resilienz, ermutigt zu solidarischem, gewaltlosem und nachhaltigem Handeln und zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben.

Der Religionsunterricht sensibilisiert für religiös deutbare Phänomene, schult das religiöse Sprach- und Symbolverständnis und erschließt Zugänge zu Kunst und Kultur. Er öffnet Räume für religiöse Erfahrungen, trägt zur Gestaltung des Schullebens bei und regt die Reflexion hinsichtlich einer Beteiligung am kirchlichen Leben an.

Der Religionsunterricht bietet in seiner Konfessionalität einen Zugang zur katholischen Tradition und ermöglicht die Begegnung mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität. In einem pluralen und religiös heterogenen Kontext initiiert er Begegnungsmöglichkeiten und befähigt die Schülerinnen und Schüler die Perspektive des je Anderen wahrzunehmen, unterschiedliche Auffassungen und Einstellungen kritisch zu reflektieren und respektvoll über Weltanschauungen und Religionen zu kommunizieren.

Durch diese Konzeption leistet der Religionsunterricht einen Beitrag zur Realisierung der fachlehrplanübergreifenden Themen, vor allem der sprachlichen Bildung, der politischen Bildung, der Umweltbildung und der Medienbildung.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben, ihr Glaube.

Für den katholischen Religionsunterricht sind das Prinzip der Korrelation, das die wechselseitige Erschließung von Glauben und Leben meint, und das Prinzip des „Ganzen im Fragment“, das sich der Elementarisierung und dem exemplarischen Lernen verpflichtet weiß, zentral.

Die didaktisch reflektierte Setzung von Schwerpunkten ist besonders bei einstündig geführten Klassen und im schulstufenübergreifenden Unterricht notwendig.

Bezugnehmend auf das Kompetenzmodell sind folgende religionsdidaktische Grundsätze hervorzuheben

Fokus: Religiöse Sprache und Symbole

Die Alphabetisierung in religiöser Sprache umfasst das Erkennen und Verstehen religiöser Sprachformen und das Erschließen vielfältiger Symbole in ihrer Mehrdimensionalität. Eine individuelle und kreative Ausdrucksfähigkeit wird gefördert.

Fokus: Philosophieren und Theologisieren

Der Religionsunterricht fördert die Fragekompetenz, initiiert Suchbewegungen im religiös-existenziellen Kontext und schult die Argumentationsfähigkeit. Er verpflichtet nicht auf einen Glauben, vielmehr fördert er die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in religiösen und ethischen Belangen.

Fokus: Actio und Contemplatio

Performatives Lernen zielt ab auf das reflektierende Erleben religiöser Vollzüge und ethischen Handelns. Die Erfahrungsbezogenheit des Religionsunterrichts wird in Gebet, Stille und Meditation sowie in gemeinsamen Feiern, Aktionen und Projekten erlebbar.

Fokus: Beziehung und Resonanz

Im Beziehungsgeschehen zwischen Gott, Mensch und Welt angelegt, umfasst schulische religiöse Bildung eine biografische und narrative Komponente und vollzieht sich besonders im Lernen voneinander, miteinander und übereinander.

Folgende Leitideen, strukturiert in Begriffspaaren, kennzeichnen die zentralen fachlichen Konzepte des katholischen Religionsunterrichts.

Lebensrealitäten und Transzendenz

Christlicher Glaube versteht den Menschen in seiner Biografie und in seinen Lebensbezügen als transzendentes Wesen und erschließt Wege der Sinnfindung durch Transzendenzbezug.

Gottesliebe und Menschenliebe

Das jüdisch-christliche Gottes- und Menschenbild steht für eine lebensbejahende Grundhaltung zu sich selbst, den Mitmenschen und der Welt. Das Beziehungsgeschehen zwischen Gott und Mensch und der Menschen untereinander ist getragen von der bedingungslosen Liebe Gottes. Unabhängig von Fähigkeiten und erbrachten Leistungen ist der Mensch in seiner Würde unantastbar.

Jesus der Christus

Das Christentum orientiert sich am Reden und Handeln Jesu, das die vergebende und heilende Zuwendung Gottes zu den Menschen zeigt. In seiner den Tod überwindenden Auferstehung kann in der Brüchigkeit des Lebens Versöhnung und Erlösung erfahrbar werden.

Freiheit und Offenbarung

Quellen der Offenbarung sind die Bibel und die kirchliche Tradition in ihrer Vielfalt. Auf der darin grundgelegten Freiheit des Menschen basiert die Achtung der Religionsfreiheit jeder Schülerin und jedes Schülers.

Zusage und Verantwortung

Ausgehend vom Verdankt-Sein allen Lebens wissen sich Christinnen und Christen beauftragt und befähigt Verantwortung in der Welt zu übernehmen. Dabei leiten sie Hoffnungsperspektiven, die auf biblischen Zusagen aufbauen.

Das Kompetenzmodell für den katholischen Religionsunterricht beinhaltet schulstufenübergreifend drei inhaltsbezogene Kompetenzbereiche und fünf handlungsorientierte Kompetenzdimensionen.

Kompetenzbereiche sind inhaltlich geprägte nähere Umschreibungen von Sachgebieten, in denen religiöse Kompetenzen erworben werden. Sie werden durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert.

Kompetenzdimensionen beschreiben die Handlungsmodi der Aneignung der Kompetenzen und finden sich in den Kompetenzbeschreibungen wieder.

Der Lehrplan für katholische Religion umfasst drei Kompetenzbereiche. Jeder dieser Bereiche wird jahrgangsübergreifend durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert. Diesen sind schulstufenspezifische Kompetenzbeschreibungen zugeordnet, die angeben, welche Kompetenzen von allen Schülerinnen und Schülern erworben werden sollen. In jedem Schuljahr sind alle im Kompetenzmodell genannten Kompetenzdimensionen (Perzeption, Kognition, Performanz, Interaktion, Partizipation) zu berücksichtigen.

Inhaltlich konkretisiert werden die Kompetenzbeschreibungen durch Anwendungsbereiche. Diese benennen repräsentative Beispiele für Themenfelder, anhand derer Kompetenzen erworben werden. Wo solche benannt sind, sind sie verbindlich zu behandeln. Weitere Anwendungsbereiche können frei gewählt werden. Wo keine Anwendungsbereiche benannt sind, ist es Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer Anwendungsbereiche zu definieren.

1. Klasse

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

2. Klasse

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler...

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

3. Klasse

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

4. Klasse

Leitkompetenz 1: Beziehung verantwortungsvoll gestalten können - zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 2: Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 3: Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 4: Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Anwendungsbereiche

Leitkompetenz 5: Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

Leitkompetenz 6: Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Kompetenzbeschreibung

Die Schülerinnen und Schüler

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 3. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschulen und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 220/2014, wird wie folgt geändert

In Anlage A (Lehrplan der Volksschule) fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht an Volksschulen) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) lautet der die Volksschuloberstufe betreffende Abschnitt

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 134/2000 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003.“

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der katholische Religionsunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur reflexiven Grundbildung, indem er einen religiösen Weltzugang erschließt, der Orientierung in fundamentalen menschlichen Lebensfragen bietet. Er kann reflektierte Lebensbewältigung und gesellschaftliche Mitgestaltung unterstützen sowie zu einer eigenen verantworteten Position in Bezug auf Religion befähigen. Angesichts globaler Herausforderungen und einer durch digitale Medien geprägten Welt bietet der Religionsunterricht Raum für die gesellschaftlichen Fragen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler.

Auf Basis der Auseinandersetzung mit Bibel und kirchlicher Tradition als einem sinnstiftenden Deutungshorizont für die persönliche Lebens- und Glaubensgestaltung fördert der Religionsunterricht den Erwerb religiöser und religiös-ethischer Fachkompetenzen sowie sozialer und personaler Kompetenzen. Er unterstützt die Entwicklung von Resilienz, ermutigt zu solidarischem, gewaltlosem und nachhaltigem Handeln und zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben.

Der Religionsunterricht sensibilisiert für religiös deutbare Phänomene, schult das religiöse Sprach- und Symbolverständnis und erschließt Zugänge zu Kunst und Kultur. Er öffnet Räume für religiöse Erfahrungen, trägt zur Gestaltung des Schullebens bei und regt die Reflexion hinsichtlich einer Beteiligung am kirchlichen Leben an.

Der Religionsunterricht bietet in seiner Konfessionalität einen Zugang zur katholischen Tradition und ermöglicht die Begegnung mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität. In einem pluralen und religiös heterogenen Kontext initiiert er Begegnungsmöglichkeiten und befähigt die Schülerinnen und Schüler die Perspektive des je Anderen wahrzunehmen, unterschiedliche Auffassungen und Einstellungen kritisch zu reflektieren und respektvoll über Weltanschauungen und Religionen zu kommunizieren.

Durch diese Konzeption leistet der Religionsunterricht einen Beitrag zur Realisierung der fachlehrplanübergreifenden Themen, vor allem der sprachlichen Bildung, der politischen Bildung, der Umweltbildung und der Medienbildung.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben, ihr Glaube.

Für den katholischen Religionsunterricht sind das Prinzip der Korrelation, das die wechselseitige Erschließung von Glauben und Leben meint, und das Prinzip des „Ganzen im Fragment“, das sich der Elementarisierung und dem exemplarischen Lernen verpflichtet weiß, zentral.

Die didaktisch reflektierte Setzung von Schwerpunkten ist besonders in Vorschulklassen, in Sonderschulklassen, bei Schülerinnen und Schülern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf in inklusiven Unterrichtssettings, bei einstündig geführten Klassen sowie im schulstufenübergreifenden Unterricht notwendig. Bezugnehmend auf das Kompetenzmodell sind folgende religionsdidaktische Grundsätze hervorzuheben

Zentrale fachliche Konzepte

Folgende Leitideen, strukturiert in Begriffspaaren, kennzeichnen die zentralen fachlichen Konzepte des katholischen Religionsunterrichts.

Lebensrealitäten und Transzendenz

Christlicher Glaube versteht den Menschen in seiner Biografie und in seinen Lebensbezügen als transzendentes Wesen und erschließt Wege der Sinnfindung durch Transzendenzbezug.

Gottesliebe und Menschenliebe

Das jüdisch-christliche Gottes- und Menschenbild steht für eine lebensbejahende Grundhaltung zu sich selbst, den Mitmenschen und der Welt. Das Beziehungsgeschehen zwischen Gott und Mensch und der Menschen untereinander ist getragen von der bedingungslosen Liebe Gottes. Unabhängig von Fähigkeiten und erbrachten Leistungen ist der Mensch in seiner Würde unantastbar.

Jesus der Christus

Das Christentum orientiert sich am Reden und Handeln Jesu, das die vergebende und heilende Zuwendung Gottes zu den Menschen zeigt. In seiner den Tod überwindenden Auferstehung kann in der Brüchigkeit des Lebens Versöhnung und Erlösung erfahrbar werden.

Freiheit und Offenbarung

Quellen der Offenbarung sind die Bibel und die kirchliche Tradition in ihrer Vielfalt. Auf der darin grundgelegten Freiheit des Menschen basiert die Achtung der Religionsfreiheit jeder Schülerin und jedes Schülers.

Zusage und Verantwortung

Ausgehend vom Verdankt-Sein allen Lebens wissen sich Christinnen und Christen beauftragt und befähigt Verantwortung in der Welt zu übernehmen. Dabei leiten sie Hoffnungsperspektiven, die auf biblischen Zusagen aufbauen.

Das Kompetenzmodell für den katholischen Religionsunterricht beinhaltet schulstufenübergreifend drei inhaltsbezogene Kompetenzbereiche und fünf handlungsorientierte Kompetenzdimensionen.

Kompetenzbereiche sind inhaltlich geprägte nähere Umschreibungen von Sachgebieten, in denen religiöse Kompetenzen erworben werden. Sie werden durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert, die jeweils im Kompetenzniveau Sonderpädagogischer Förderbedarf (KN-SPF) zusammengefasst werden.

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Kompetenzdimensionen beschreiben die Handlungsmodi der Aneignung der Kompetenzen und finden sich in den Kompetenzbeschreibungen wieder.

Der Lehrplan für katholische Religion umfasst drei Kompetenzbereiche. Jeder dieser Bereiche wird durch zwei Leitkompetenzen konkretisiert. Diesen sind schulstufenspezifische Kompetenzbeschreibungen zugeordnet, die angeben, welche Kompetenzen von allen Schülerinnen und Schülern erworben werden sollen. In jedem Schuljahr sind alle im Kompetenzmodell genannten Kompetenzdimensionen (Perzeption, Kognition, Performanz, Interaktion, Partizipation) zu berücksichtigen.

Inhaltlich konkretisiert werden die Kompetenzbeschreibungen, bzw. das Kompetenzniveau Sonderpädagogischer Förderbedarf (KN-SPF) durch je einen Unterrichtshinweis.

1.Klasse

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Leitkompetenz 1 Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 2 Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Leitkompetenz 3 Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 4 Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Leitkompetenz 5 Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

2.Klasse

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Leitkompetenz 1 Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 2 Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Leitkompetenz 3 Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 4 Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Leitkompetenz 5 Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

3.Klasse

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Leitkompetenz 1 Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 2 Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Leitkompetenz 3 Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 4 Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Leitkompetenz 5 Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

4.Klasse

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Leitkompetenz 1 Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 2 Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Leitkompetenz 3 Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 4 Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Leitkompetenz 5 Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

5.Klasse

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Leitkompetenz 1 Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 2 Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Leitkompetenz 3 Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 4 Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Leitkompetenz 5 Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

6.Klasse

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Leitkompetenz 1 Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 2 Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Leitkompetenz 3 Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 4 Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Leitkompetenz 5 Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

7.Klasse

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Leitkompetenz 1 Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 2 Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Leitkompetenz 3 Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 4 Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Leitkompetenz 5 Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

8.Klasse

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Leitkompetenz 1 Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 2 Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Leitkompetenz 3 Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 4 Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Leitkompetenz 5 Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 4. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, BGBl. Nr. 895/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 209/1014, wird wie folgt geändert

1. In den Anlagen A1 (Lehrplan der Handelsakademie), A2 (Lehrplan der Zweisprachigen Handelsakademie) und A3 (Lehrplan des Aufbaulehrganges an Handelsakademien) wird jeweils in Abschnitt VI (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

2. In Anlage A1B (Lehrplan der Handelsakademie für Berufstätige) wird in Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

3. In den Anlagen A4 (Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien) und A4B (Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien für Berufstätige) wird jeweils in Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989“ ersetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der katholische Religionsunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur reflexiven Grundbildung, indem er einen religiösen Weltzugang erschließt, der Orientierung in fundamentalen menschlichen Lebensfragen bietet. Er kann reflektierte Lebensbewältigung und gesellschaftliche Mitgestaltung unterstützen sowie zu einer eigenen verantworteten Position in Bezug auf Religion befähigen. Angesichts globaler Herausforderungen und einer durch digitale Medien geprägten Welt bietet der Religionsunterricht Raum für die gesellschaftlichen Fragen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler.

Auf Basis der Auseinandersetzung mit Bibel und kirchlicher Tradition als einem sinnstiftenden Deutungshorizont für die persönliche Lebens- und Glaubensgestaltung fördert der Religionsunterricht den Erwerb religiöser und religiös-ethischer Fachkompetenzen sowie sozialer und personaler Kompetenzen. Er unterstützt die Entwicklung von Resilienz, ermutigt zu solidarischem, gewaltlosem und nachhaltigem Handeln und zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben.

Der Religionsunterricht sensibilisiert für religiös deutbare Phänomene, schult das religiöse Sprach- und Symbolverständnis und erschließt Zugänge zu Kunst und Kultur. Er öffnet Räume für religiöse Erfahrungen, trägt zur Gestaltung des Schullebens bei und regt die Reflexion hinsichtlich einer Beteiligung am kirchlichen Leben an.

Der Religionsunterricht bietet in seiner Konfessionalität einen Zugang zur katholischen Tradition und ermöglicht die Begegnung mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität. In einem pluralen und religiös heterogenen Kontext initiiert er Begegnungsmöglichkeiten und befähigt die Schülerinnen und Schüler die Perspektive des je Anderen wahrzunehmen, unterschiedliche Auffassungen und Einstellungen kritisch zu reflektieren und respektvoll über Weltanschauungen und Religionen zu kommunizieren.

Durch diese Konzeption leistet der Religionsunterricht einen Beitrag zur Realisierung der fachlehrplanübergreifenden Themen, vor allem der sprachlichen Bildung, der politischen Bildung, der Umweltbildung und der Medienbildung.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben, ihr Glaube.

Für den katholischen Religionsunterricht sind das Prinzip der Korrelation, das die wechselseitige Erschließung von Glauben und Leben meint, und das Prinzip des „Ganzen im Fragment“, das sich der Elementarisierung und dem exemplarischen Lernen verpflichtet weiß, zentral.

Die didaktisch reflektierte Setzung von Schwerpunkten ist besonders in Vorschulklassen, in Sonderschulklassen, bei Schülerinnen und Schülern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf in inklusiven Unterrichtssettings, bei einstündig geführten Klassen sowie im schulstufenübergreifenden Unterricht notwendig. Bezugnehmend auf das Kompetenzmodell sind folgende religionsdidaktische Grundsätze hervorzuheben

Zentrale fachliche Konzepte

Folgende Leitideen, strukturiert in Begriffspaaren, kennzeichnen die zentralen fachlichen Konzepte des katholischen Religionsunterrichts.

Lebensrealitäten und Transzendenz

Christlicher Glaube versteht den Menschen in seiner Biografie und in seinen Lebensbezügen als transzendentes Wesen und erschließt Wege der Sinnfindung durch Transzendenzbezug.

Gottesliebe und Menschenliebe

Das jüdisch-christliche Gottes- und Menschenbild steht für eine lebensbejahende Grundhaltung zu sich selbst, den Mitmenschen und der Welt. Das Beziehungsgeschehen zwischen Gott und Mensch und der Menschen untereinander ist getragen von der bedingungslosen Liebe Gottes. Unabhängig von Fähigkeiten und erbrachten Leistungen ist der Mensch in seiner Würde unantastbar.

Jesus der Christus

Das Christentum orientiert sich am Reden und Handeln Jesu, das die vergebende und heilende Zuwendung Gottes zu den Menschen zeigt. In seiner den Tod überwindenden Auferstehung kann in der Brüchigkeit des Lebens Versöhnung und Erlösung erfahrbar werden.

Freiheit und Offenbarung

Quellen der Offenbarung sind die Bibel und die kirchliche Tradition in ihrer Vielfalt. Auf der darin grundgelegten Freiheit des Menschen basiert die Achtung der Religionsfreiheit jeder Schülerin und jedes Schülers.

Zusage und Verantwortung

Ausgehend vom Verdankt-Sein allen Lebens wissen sich Christinnen und Christen beauftragt und befähigt Verantwortung in der Welt zu übernehmen. Dabei leiten sie Hoffnungsperspektiven, die auf biblischen Zusagen aufbauen.

Das Kompetenzmodell für den katholischen Religionsunterricht beinhaltet schulstufenübergreifend drei inhaltsbezogene Kompetenzbereiche und fünf handlungsorientierte Kompetenzdimensionen.

Kompetenzbereiche sind inhaltlich geprägte nähere Umschreibungen von Sachgebieten, in denen religiöse Kompetenzen erworben werden. Sie werden durch je zwei Leitkompetenzen konkretisiert, die jeweils im Kompetenzniveau Sonderpädagogischer Förderbedarf (KN-SPF) zusammengefasst werden.

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Kompetenzdimensionen beschreiben die Handlungsmodi der Aneignung der Kompetenzen und finden sich in den Kompetenzbeschreibungen wieder.

Der Lehrplan für katholische Religion umfasst drei Kompetenzbereiche. Jeder dieser Bereiche wird durch zwei Leitkompetenzen konkretisiert. Diesen sind schulstufenspezifische Kompetenzniveaus Sonderpädagogischer Förderbedarf (KN-SPF) zugeordnet, die angeben, welche Kompetenzen von allen Schülerinnen und Schülern erworben werden sollen. In jedem Schuljahr sind alle im Kompetenzmodell genannten Kompetenzdimensionen (Perzeption, Kognition, Performanz, Interaktion, Partizipation) zu berücksichtigen.

Inhaltlich konkretisiert werden die Kompetenzniveaus Sonderpädagogischer Förderbedarf (KN-SPF) durch je einen Unterrichtshinweis. Die angegeben Hochzahlen benennen fächerübergreifende Themen.

9.Klasse

Kompetenzbereich Menschen und ihre Lebensorientierungen

Leitkompetenz 1 Beziehung verantwortungsvoll gestalten können – zu sich selbst, zu anderen, zur Schöpfung

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 2 Sich mit den großen Fragen der Menschen auseinandersetzen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Gelehrte und gelebte Bezugsreligion

Leitkompetenz 3 Grundlagen und Leitmotive des christlichen Glaubens kennen und für das eigene Leben deuten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 4 Kirchliche Grundvollzüge kennen und religiös-spirituelle Ausdrucksformen gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Kompetenzbereich Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Gesellschaft und Kultur

Leitkompetenz 5 Medien, Kunst und Kultur im Kontext religiöser Weltwahrnehmung interpretieren, beurteilen und gestalten können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Leitkompetenz 6 Unterschiedlichen Lebensweisen und Glaubensformen reflexiv begegnen können

Die Schülerinnen und Schüler

Unterrichtshinweis – Kommentar

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 5. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 661/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 14/2011, wird wie folgt geändert

1. In den Anlagen 2 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe), 3 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und Kongressmanagement), 4 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft) und 5 (Lehrplan der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) lautet jeweils im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die lit. a

„a)Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.“

2. In Anlage 6 (Lehrplan des Kollegs für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt V (Lehrplan für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) wird die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989“ ersetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2003 entspricht. Die Themenbereiche sind vom zweiten bis zum fünften Jahrgang auf Semester aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 SchOG) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine ausführliche Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Toleranz gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung.

Im Kontext des integrativen Ansatzes beider Aspekte, wie er das berufsbildende höhere Schulwesen kennzeichnet, versteht sich der Religionsunterricht mit seinen Beiträgen zu Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler. Damit bietet sich der Religionsunterricht für eine Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen an, zB bei Projekten und Projektarbeiten.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig, unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.

Im Bereich der Berufsbildung erfahren die vielfältigen Schlüsselqualifikationen eine religiös-ethische Verankerung bzw. Vertiefung. Es werden individuelle berufsbezogene Werthaltungen gefördert und Aspekte des Gemeinwohls und des menschlichen Maßes systematisch eingebracht. So werden Selbstverständlichkeiten in Wirtschaft und Technik auf ihre Ambivalenzen hin reflektiert.

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Seine THEMENBEREICHE (unter dem Jahrgang fett gedruckt) sind verbindliche Unterrichtsinhalte. Die Einzelthemen (unter den Themenbereichen) sind in Hinblick auf die zugeordneten KOMPETENZEN (siehe Punkt 3.) zu verstehen. Aus den EINZELTHEMEN kann ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten uä. kann von der Jahrgangs- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

Diese umfassen ua. die Berücksichtigung bzw. Förderung

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

Die Schülerinnen und Schüler

I. Jahrgang

Die Schülerinnen und Schüler

RINGEN UM IDENTITÄT

Was mir Halt gibt Kompetenz 2, Kompetenz 6

Lebensbedeutsame Werte Kompetenz 1, Kompetenz 2

Veränderungen an Leib und Psyche Kompetenz 2

Woher komme ich? Wer bin ich? Wohin gehe ich? Kompetenz 1, Kompetenz 2

Erfolgs-, Gemeinschafts-, Friedens- und Zufriedenheitserfahrungen, ... Kompetenz 1

Lieben und geliebt werden Kompetenz 3

Trennungs-, Verlusterfahrungen, ... Kompetenz 1

Umgang mit Leid und Tod Kompetenz 1

Leben in sozialen Bezügen Kompetenz 3

Erfahrungen in der Herkunftsfamilie Kompetenz 3

Verantwortung für mich und die Mitmenschen Kompetenz 2, Kompetenz 4

Koinonia – Gemeinschaft leben Kompetenz 8

Gewalterfahrungen, Konflikte und Konfliktbewältigung Kompetenz 3

Das Leben stellt Fragen Kompetenz 9

Glaube Kompetenz 9

Erscheinungsformen des Religiösen (Heilige Zeichen, Orte, Zeiten, ...) Kompetenz 9

Okkulte Phänomene und Praktiken Kompetenz 9

Natur als religiöses Phänomen Kompetenz 6, Kompetenz 9

Monotheismus Kompetenz 7, Kompetenz 9

Vielfalt der biblischen Gottesbilder Kompetenz 7

Das Befreiende der Gottesbeziehung Kompetenz 2

Glaubenszeugnisse, Glaubensvorbilder, Glaubensgeschichten Kompetenz 2, Kompetenz 7

Gott und das Leid Kompetenz 2

Festkultur innerhalb und/oder außerhalb der Kirche Kompetenz 8, Kompetenz 9

Freizeit gestalten Kompetenz 2

Sonntag – Tag des Herrn, Tag des Menschen Kompetenz 8

Kirchenjahr – Liturgie der zentralen Feste Kompetenz 2, Kompetenz 8

Wallfahrten Kompetenz 8

Gebet Kompetenz 8

Hl. Schrift: Erfahrungen und Zugänge Kompetenz 7, Kompetenz 8

Musik und weitere künstlerische Ausdrucksformen Kompetenz 8

Christusdarstellungen Kompetenz 7, Kompetenz 8

Stille Kompetenz 8

Meditation Kompetenz 8

Staunen über den Kosmos – Furcht und Ehrfurcht Kompetenz 6

Der Mensch als Geschöpf und Mitschöpfer Kompetenz 6

Die Verletzlichkeit der Schöpfung Kompetenz 6

Tiere als Mitgeschöpfe Kompetenz 6

Genussfähigkeit und Suchtverhalten Kompetenz 6

Jenseitsvorstellungen Kompetenz 1, Kompetenz 9

Himmel, Hölle und ihre Bilder Kompetenz 1

II. Jahrgang

3. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Trends, Szenen, Jugendkulturen Kompetenz 2

Verwirklichung eigener Vorstellungen – Möglichkeiten und Grenzen Kompetenz 2, Kompetenz 6

Zwischen Konformismus und Nonkonformismus Kompetenz 2, Kompetenz 3

Freiheit zum Ja und Nein Kompetenz 2

Freiheit von anderen und durch andere Kompetenz 3

Meine Freiheit, die anderer und die gemeinsame Freiheit Kompetenz 3

Missachtung, Missbrauch und Verlust der Freiheit Kompetenz 2, Kompetenz 3

Offenbarung und Wirken Gottes in der Geschichte Kompetenz 7

Das Volk Israel als Empfänger des Ersten Testaments Kompetenz 7, Kompetenz 9

Das Judentum als erste abrahamitische Religion Kompetenz 7, Kompetenz 9

Basiswissen Bibel: Evangelien Kompetenz 7

Jesus der Christus Kompetenz 7, Kompetenz 8

Grundzüge biblischer Ethik (alt- und neutestamentliche Spezifika) Kompetenz 4, Kompetenz 7

Von Jesus zur zweiten abrahamitischen Religion Kompetenz 7, Kompetenz 8

Anspruch, Menschenbild, Strukturen, Gefahren Kompetenz 9

4. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Symbole der Lebenssituation Jugendlicher Kompetenz 2

Christliche Symbole in unserer Lebenswelt Kompetenz 8

Verwendung religiöser Symbole in einer säkularisierten Welt (Sport, Werbung, Medien, Technik, Wirtschaft, ...) Kompetenz 8

Rituale und ihre Funktionen Kompetenz 8

Initiationsriten, Sakramente der Initiation: Taufe, Firmung, Eucharistie Kompetenz 2

Glückserfahrungen, Glücksvorstellungen Kompetenz 2

Be- und Entschleunigung, Leistungsdruck Kompetenz 2

Leben mit Behinderungen Kompetenz 1, Kompetenz 2, Kompetenz 3, Kompetenz 6

Sinnfrage – Sinnverlust – Sinnlosigkeit (Krisen, Suizid) Kompetenz 1

Vorbild Jesu Kompetenz 7

Werte und Normen vor dem Hintergrund der Freiheit Kompetenz 4

Klärung der Begriffe: gut und böse, Ethik und Moral, Gewissen und Verantwortung Kompetenz 3

Wesen, Wert, Chancen, Gefahren, Entwicklungen von Beziehungen Kompetenz 3

Peer group, Freundschaft, Partnerschaft Kompetenz 2

Auf dem Weg zur Intimität (Geschlechtlichkeit) Kompetenz 6

III. Jahrgang

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Historische Entwicklung Kompetenz 4

Biblische Bezüge Kompetenz 4

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit Kompetenz 4, Kompetenz 9

Universalitätsanspruch Kompetenz 4

Weltethos Kompetenz 4, Kompetenz 9

Menschenrechtsverletzungen – Einsatz für die Menschenrechte Kompetenz 4

Verantwortung für das ungeborene Leben Kompetenz 4, Kompetenz 6

Humangenetik Kompetenz 6

Einstellung zu Krankheit, Alter, Tod Kompetenz 1

Menschenwürdiges Sterben Kompetenz 1

Orientierung in der biblischen Bibliothek Kompetenz 7

Eckdaten biblischer Geschichte Kompetenz 7

Literarische Gattungen Kompetenz 7

Neutestamentliche Briefliteratur Kompetenz 7

Zuspruchs-Erfahrungen in der Bibel, in der Geschichte und im eigenen Leben Kompetenz 3

Gottes- und Nächstenliebe als Antwort Kompetenz 3, Kompetenz 4

Dekalog Kompetenz 3, Kompetenz 4

Bergpredigt Kompetenz 3, Kompetenz 4, Kompetenz 7

Die Abba-Beziehung Jesu Kompetenz 2, Kompetenz 7

Sehen – Urteilen – Handeln Kompetenz 4

Ethische Argumentationsweisen (deontologisch, teleologisch, utilitaristisch, ...) Kompetenz 4

Biotechnik, Medien, Datenschutz, ... Kompetenz 6

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Meilensteine der Kirchengeschichte Kompetenz 8

Gegenwart braucht Vergangenheit und Zukunft Kompetenz 8

Zwischen Sünde und Heiligkeit Kompetenz 8

Kirche hat Geschichte – Kirche macht Geschichte Kompetenz 8

Sich beschenken lassen können Kompetenz 6

Verzeihung Kompetenz 1

Versöhnung Kompetenz 3

Sakrament der Krankensalbung Kompetenz 1, Kompetenz 2

Auferstehung im Leben Kompetenz 1

Feste Kompetenz 6

Islam als dritte abrahamitische Religion Kompetenz 9

Prägung des Bewusstseins und der Gesellschaft durch Technik Kompetenz 5

Souveränität und Abhängigkeit Kompetenz 5

Problemfelder: Informationstechnologie, Gentechnik, ... Kompetenz 5

IV. Jahrgang

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Lebensökonomie versus Geldökonomie – Mensch als Mittel und/oder Zweck der Wirtschaft Kompetenz 9

Wirtschaftsmodelle, Globalisierung und (alternative) Wirtschaftsformen Kompetenz 9

Konsum/Konsumismus Kompetenz 9

Rolle des Geldes (Tauschmittel, Fetisch, Mammon, ...) Kompetenz 9

Kirche als Wirtschaftsfaktor und/oder Kommerzialisierung von Religion Kompetenz 5

Unterschied zwischen Individual- und Sozialethik Kompetenz 5

Personprinzip versus Kapitalismus Kompetenz 5

Solidaritäts- und Gemeinwohlprinzip versus Liberalismus Kompetenz 5

Subsidiaritätsprinzip versus Zentralismus Kompetenz 5

Gerechtigkeitsaspekte (ausgleichend, zuteilend, Tausch-, Beteiligungs-, Verfahrensgerechtigkeit) Kompetenz 5

Institutionen und Gruppierungen im Einsatz für Gerechtigkeit Kompetenz 5

Armuts- und Reichtumsvermehrung Kompetenz 5

Katholische Soziallehre Kompetenz 5, Kompetenz 8

Option für die Armen Kompetenz 5

Kunst und Religion Kompetenz 8

Lebensförderliche und lebenshinderliche Weltgestaltung Kompetenz 6

Kulturprägende Wirkungen des Christusereignisses Kompetenz 8

Jesus in verschiedenen Kunstgattungen Kompetenz 8

Zivilcourage in Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Kirche Kompetenz 7

Basiswissen Bibel: Prophetenbücher Kompetenz 7

Aktualität biblischer Sozialkritik, kirchliche Selbstanwendung Kompetenz 7

Religiös motivierter Widerstand Kompetenz 7

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Impulse für den Frieden – Beiträge der Religionen Kompetenz 3, Kompetenz 9

Konstruktive und destruktive Formen der Aggression Kompetenz 3

Der/die/das Fremde Kompetenz 3

Gewalt und Krieg Kompetenz 3

Friede und Friedenserziehung Kompetenz 3

Frau sein, Mann sein Kompetenz 2, Kompetenz 6

Zueinander, Miteinander, Gegeneinander (Frauenfeindlichkeit, Marginalisierung, Diskriminierung) Kompetenz 6, Kompetenz 8

Sexualität, Vielfalt sexueller Orientierungen Kompetenz 2, Kompetenz 6

Ehe und Familie (pro und contra, einst und heute, Sakrament, Eherecht, verantwortete Elternschaft) Kompetenz 2, Kompetenz 3

Erfahrungen des Scheiterns, des Schuldigwerdens, der Sünde Kompetenz 1

Formen und Fehlformen des Umgangs mit Scheitern und Schuld Kompetenz 1

Das Phänomen des Bösen Kompetenz 2, Kompetenz 9

Verheißene Erlösung im Glauben, Sakrament der Versöhnung Kompetenz 1, Kompetenz 2

Glaubenszeugnisse, Glaubensvorbilder, Glaubensgeschichten Kompetenz 2

Reich Gottes (Barmherzigkeit, Vergebung und Versöhnung als Zeichen des Gottesreiches) Kompetenz 2, Kompetenz 4

Radikale Lebens- und Gottsuche Kompetenz 2

Geschäft mit existenziellen Sehnsüchten Kompetenz 8

V. Jahrgang

9. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Selbstannahme, Selbstverwirklichung und Beziehungsfähigkeit Kompetenz 2, Kompetenz 3

Herz – Über-Ich – Gewissen: Normen, Bildung, Konflikte Kompetenz 4

Stufen des religiösen Urteils Kompetenz 4

Religiöse Erziehung – Kindertaufe Kompetenz 2, Kompetenz 3

Werden und Wandel des persönlichen Gottesbildes Kompetenz 2

Das Befreiende der Gottesbeziehung Kompetenz 1, Kompetenz 2

Biblische Schöpfungstexte und außerbiblische Ursprungsmythen Kompetenz 6, Kompetenz 9

Adamah – adam, als Frau und Mann Ebenbild Gottes Kompetenz 6

Naturwissenschaft und Schöpfungsglaube Kompetenz 6

Weltanschauungen und Ideologien Kompetenz 9

Ethische Systeme und Entwürfe Kompetenz 4, Kompetenz 9

Hinduismus, Buddhismus, Konfuzianismus, Daoismus, ... Kompetenz 9

Religionen im Dialog Kompetenz 9

Erscheinungsformen des Atheismus Kompetenz 9

Religionskritik Kompetenz 9

Politische Dimensionen von Religion Kompetenz 5, Kompetenz 9

Verhältnis von Religion und Staat in verschiedenen Religionen Kompetenz 9

Christentum und Politik – Grundsätzliche Modelle Kompetenz 5, Kompetenz 9

Privatisierung von Religion versus prophetische Religion Kompetenz 5, Kompetenz 9

Erfahrungen mit Kirche Kompetenz 5, Kompetenz 8

Vielfalt an Kirchenbildern Kompetenz 5, Kompetenz 8

Christliche Kirchen – Ökumene Kompetenz 8

Weltkirche und Pluralismus Kompetenz 8

Ecclesia semper reformanda – Heiliger Geist als Lebensprinzip Kompetenz 2, Kompetenz 8

Martyria, Diakonia, Leiturgia – bekennen, dienen, feiern Kompetenz 8

10. Semester

Die Schülerinnen und Schüler

Biblische Texte und ihre Rezeptionsgeschichte Kompetenz 7

Feminismus, feministische Theologie Kompetenz 8

Kirchliche Ämter für Männer und Frauen, Weihesakrament Kompetenz 2, Kompetenz 8

Maria und Formen der Marienverehrung Kompetenz 7, Kompetenz 8

Sinn menschlicher Arbeit Kompetenz 1, Kompetenz 5, Kompetenz 6

Beruf und Berufung Kompetenz 5

Arbeitslosigkeit Kompetenz 1, Kompetenz 5

Berufsethik Kompetenz 5

Verständnisebenen der Wirklichkeit (Mythos, Wahrheit, Symbole, Realität – Virtualität) Kompetenz 2

Wirkungsgeschichte der Bibel Kompetenz 7

Sakramente Kompetenz 2

Theodizee Kompetenz 1, Kompetenz 9

Tod und Auferstehung Kompetenz 1

Persönliches Gebet, Meditation und Psalmen Kompetenz 1, Kompetenz 6, Kompetenz 7, Kompetenz 8

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 6. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 302/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 298/2011, wird wie folgt geändert

In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten) Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) wird die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Siehe Anlage 6 Z 1.

Die in Anlage 6 Z 2 angeführten didaktischen Grundsätze gelten sinngemäß und in analoger Interpretation. Diese sind auf die Situation von Schülerinnen und Schülern, gegebenenfalls Studierenden, unter Einbeziehung der verschiedenen Arbeitsweisen der Erwachsenenbildung anzuwenden.

An berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige soll auch die Familiensituation der Studierenden, die zum Teil selbst schon Eltern sind, Beachtung finden.

Es gelten die in Anlage 6 Z 3 und 4 angeführten Kompetenzen, Themenbereiche und an den Kompetenzen orientierten Einzelthemen.

Die Themenbereiche sind in Schulen für Berufstätige sowie in Sonderformen, in denen Religion nicht im Ausmaß von fünf Jahren unterrichtet wird, in einer der Schulart und der Schuldauer entsprechenden Lehrstoffverteilung auszuwählen und aufzuteilen.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 7. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. Nr. 412/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 326/2011, wird wie folgt geändert

1. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus), 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik), 1.9 (Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung), 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) und 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik) wird jeweils im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

2. In den Anlagen 3.7 (Lehrplan des Kollegs für Mode und Bekleidungstechnik) und 3.8 (Lehrplan des Kollegs für Tourismus und Freizeitwirtschaft) wird jeweils im Abschnitt V (Lehrplan für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989“ ersetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

„Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.“ (§ 2 Schulorganisationsgesetz)

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die entsprechend dem christlichen Menschenbild davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen des Menschen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Der Religionsunterricht trägt bei, dass die Schülerinnen und Schüler

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft leistet einen Beitrag zur Bildung von Identität, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine ausführliche Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Toleranz gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben ermutigt und befähigt zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Berufsschule. Religiöse Bildung ist Bestandteil der Allgemein- sowie der Persönlichkeitsbildung.

Der Religionsunterricht an Berufsschulen steht im Schnittpunkt verschiedener Interessen von Kirche, Gesellschaft und Wirtschaft. Voraussetzung für einen lebensnahen Religionsunterricht ist die angemessene Berücksichtigung der genannten Interessen. Das erfordert die verantwortungsvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Die Rahmenbedingungen, unter denen der Religionsunterricht an Berufsschulen stattfindet, sind sehr unterschiedlich: Es gibt ihn als Frei- oder Pflichtgegenstand, in Lehrgangs- oder Jahresklassen und mit verschiedenem Ausmaß an Jahresstunden.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen. Religiöse Übungen bieten im Rahmen der Schule einen Raum, der religiöse Erfahrungen ermöglicht, sowie Gemeinschaft und Solidarität fördert.

In Zusammenarbeit mit den anderen Fächern leistet der Religionsunterricht über die religiöse Bildung hinaus seinen Beitrag

Damit will er zu einem gelungenen und sinnvollen Leben hinführen.

Da die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht an Berufsschulen sehr unterschiedlich sind, versteht sich dieser Lehrplan als Minimallehrplan. Er schreibt pro Lehrgang beziehungsweise Schuljahr zwei Kompetenzen verbindlich vor, an denen sich die Auswahl der Themen und die Formulierung der Teilkompetenzen orientieren. Die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie besondere Fähigkeiten der Lehrerinnen und Lehrer sind bei der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist für vier Jahrgänge beziehungsweise Schuljahre konzipiert. In Schulformen, in denen Religion nicht in diesem Ausmaß unterrichtet wird, sind die Kompetenzen in einer der Schuldauer entsprechenden Lehrstoffverteilung auszuwählen und aufzuteilen.

Aufbauend auf den bereits besuchten Religionsunterricht und bedingt durch das mitunter sehr geringe Stundenausmaß wird das Prinzip des exemplarischen Lernens ausdrücklich betont.

Als Unterrichtsgegenstand der Berufsschule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für folgende Bereiche zu

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien zu beachten

Diese Prinzipien sollen in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen umgesetzt werden, wobei inhaltliche Querverbindungen und gemeinsame Kompetenzbereiche genutzt werden können. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, außerschulische Fachleute heranzuziehen. Für die Umsetzung bieten sich auch projektorientierter Unterricht und Projekte an.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit ihrem Eintritt in die Berufswelt auseinander, lernen Verantwortung zu übernehmen und entwickeln aus einer christlichen Orientierung lebensförderliche Perspektiven.

Die Schülerinnen und Schüler deuten den Menschen als wertvoll und von Gott angenommen und beschreiben sich selbst als Teil einer Gemeinschaft.

Die Schülerinnen und Schüler nehmen die Sinnfrage in unterschiedlichen Lebenserfahrungen wahr und setzen sie in Beziehung zu den Antworten des christlichen Glaubens.

Die Schülerinnen und Schüler sehen die Chancen und Gefahren der modernen Medien- und Kommunikationswelt, können diese vor dem Hintergrund christlicher Werte diskutieren und Perspektiven eines sinnvollen Umgangs entwickeln.

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Frage nach Gott auseinander, kennen zentrale christliche Glaubensinhalte und -vollzüge und können diese in Beziehung zu ihrem Leben setzen.

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Einstellungen und Haltungen, die ihr Leben und unsere Gesellschaft bestimmen und entwickeln Handlungsimpulse auf der Grundlage christlicher Werte.

Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahr und setzen sich mit christlichem Engagement für Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung auseinander.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen im christlichen Glauben eine tragfähige Basis für private und berufliche Lebensgestaltung.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 8. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 331/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 154/2009, wird wie folgt geändert

In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, Allgemeine didaktische Grundsätze, Schulautonome Lehrplanbestimmungen und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

besonders berücksichtigt werden.

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Die Schülerinnen und Schüler …

… können den Menschen als wertvoll und von Gott angenommen beschreiben und deuten.

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

… können sich mit dem christlichen Glauben auseinandersetzen und darlegen, inwiefern in ihm Halt gefunden werden kann.

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Zukunft beschreiben und verstehen.

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 9. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. Nr. 592/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 14/2011, wird wie folgt geändert

1. In Anlage 1A (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Allgemeine didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den vierjährigen technischen und gewerblichen Fachschulen) wird im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

2. In Anlage 1B (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Allgemeine didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtgegenstände an den dreijährigen technischen und gewerblichen Fachschulen) wird im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

3. In Anlage 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik), Anlage 1D (Hotelfachschule) und Anlage 1E (Tourismusfachschule) wird jeweils im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987.“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Klassenzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

besonders berücksichtigt werden.

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

1. Klasse (2jg BMS)

Die Schülerinnen und Schüler …

… können den Menschen als wertvoll und von Gott angenommen beschreiben und deuten.

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

… können sich mit dem christlichen Glauben auseinandersetzen und darlegen, inwiefern in ihm Halt gefunden werden kann.

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Zukunft beschreiben und verstehen.

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

2. Klasse (2jg BMS)

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und Möglichkeiten verantwortungsvollen Handelns entwickeln.

… können sich kritisch mit dem Weltgeschehen auseinander setzen und die Bedeutung von persönlichem Engagement herausarbeiten.

… können den Wert von gegenseitiger Unterstützung und Hilfe erkennen und darlegen.

… kennen christliche Orientierungshilfen und können diese mit ihrem Leben in Beziehung setzen.

… können christliche Spiritualität als Kraftquelle des Lebens erschließen.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 10. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen, BGBl. II Nr. 256/2008, idF BGBl. II Nr. 130/2009, wird wie folgt geändert

1. In Anlage A (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände in der Meisterschule) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 id. Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

2. In Anlage B (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände in der Werkmeisterschule) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 id. Fassung der Bekanntmachung BGBl. Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

3. In Anlage C (Lehrplan der Bauhandwerkerschule) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 id. Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014.“ ersetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht. Die Themenbereiche sind ab der 2. Klasse auf Semester aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichts an berufsbildenden mittleren Schulen

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Semesterzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

besonders berücksichtigt werden.

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

1. Klasse (3jg BMS)

Schülerinnen und Schüler …

… können ihre Erfahrungen reflektieren und sich mit Impulsen zur positiven Lebensgestaltung auseinander setzen.

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

… können sich mit der Frage nach Gott auseinander setzen und diese zur Sprache bringen.

… können religiöse Ausdrucksweisen anhand von Festen wahrnehmen, erklären und deuten.

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

2. Klasse (3jg BMS)

3. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können die Würde des Menschen erkennen und daraus Handlungsimpulse für eine entsprechende Gestaltung der Gesellschaft entwickeln.

… kennen die Wurzeln des christlichen Glaubens und können die Wirkungsgeschichte des Christentums beschreiben und deuten.

… können Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und Möglichkeiten verantwortungsvollen Handelns entwickeln.

4. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können in den vielfältigen Erfahrungen des Lebens die Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie die Perspektive der erlösenden Verheißung Jesu verstehen und deuten.

… können Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahrnehmen und sich für die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.

3. Klasse (3jg BMS)

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Frieden als Geschenk Gottes deuten und Möglichkeiten eines Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit aufzeigen.

… können die Bedeutung einer dialogorientierten und respektvollen Haltung gegenüber Menschen anderer Religionen und Kulturen erkennen und verstehen.

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können ihr Leben in sozialen Beziehungen wahrnehmen und lebensfördernde Perspektiven entwickeln.

… können die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 11. Die Bekanntmachung der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, BGBl. Nr. 895/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 209/1014, wird wie folgt geändert

In Anlage B1 (Lehrplan der Handelsschule) wird in Abschnitt VI (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Z 1 (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht. Die Themenbereiche sind ab der 2. Klasse auf Semester aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Semesterzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

besonders berücksichtigt werden.

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

1. Klasse (4jg BMS)

Die Schülerinnen und Schüler …

… können ihre Erfahrungen reflektieren und sich mit Impulsen zur positiven Lebensgestaltung auseinander setzen.

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

… können sich mit der Frage nach Gott auseinander setzen und diese zur Sprache bringen.

… können religiöse Ausdrucksweisen anhand von Festen wahrnehmen, erklären und deuten.

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

2. Klasse (4jg BMS)

3. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können die Würde des Menschen erkennen und daraus Handlungsimpulse für eine entsprechende Gestaltung der Gesellschaft entwickeln.

… kennen die Wurzeln des christlichen Glaubens und können die Wirkungsgeschichte des Christentums beschreiben und deuten.

… können Chancen und Grenzen von Freiheit sehen und Möglichkeiten verantwortungsvollen Handelns entwickeln.

4. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können in den vielfältigen Erfahrungen des Lebens die Sinnfrage wahrnehmen und beschreiben sowie die Perspektive der erlösenden Verheißung Jesu verstehen und deuten.

… können Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahrnehmen und sich für die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.

3. Klasse (4jg BMS)

5. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können sich mit der Veränderung ihrer Persönlichkeit auseinander setzen und Zukunftsperspektiven entwickeln.

… können unterschiedliche Lebenseinstellungen und Weltanschauungen darstellen und zu diesen kritisch Stellung nehmen.

… können Chancen und Grenzen der Technik erkennen und beurteilen.

6. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können in verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen religiöse Dimensionen wahrnehmen.

… können die Bedeutung einer dialogorientierten und respektvollen Haltung gegenüber Menschen anderer Religionen und Kulturen erkennen und verstehen.

4. Klasse (4jg BMS)

7. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Frieden als Geschenk Gottes deuten und Möglichkeiten eines Einsatzes für Frieden und Gewaltlosigkeit aufzeigen.

... die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.

8. Semester

Die Schülerinnen und Schüler …

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 12. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 661/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 14/2011, wird wie folgt geändert

In Anlage 1 (Lehrplan der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe) wird im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der adaptierte Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Dabei wird gewährleistet, dass die Übersetzung der bisherigen Ziele in Kompetenzen den Inhalten und Intentionen des Lehrplanes 2004 entspricht.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (§ 2 Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die, entsprechend dem christlichen Menschenbild, davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schularten. In den berufsbildenden mittleren Schulen besteht eine große Typenvielfalt mit sehr unterschiedlichen Zielen. Diese Besonderheit ist eine ihrer Stärken. Die Unterschiede im Hinblick auf Ausbildungsdauer, Stundenausmaß, Zielsetzung, Alter der Schülerinnen und Schüler etc. wirken sich auf den Religionsunterricht aus. Er berücksichtigt diese Situation und beachtet die allgemeinen Bestimmungen der Lehrpläne der jeweiligen Schulart.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen und zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewusstem Engagement befähigt werden. Der Religionsunterricht übernimmt damit Aufgaben der Persönlichkeitsbildung und fördert soziale Kompetenz.

Durch seine Themenvielfalt ermöglicht der Religionsunterricht die Verbindung zwischen den Unterrichtsgegenständen und ist interessiert an der Zusammenarbeit mit ihnen.

Er bietet Raum für das Gespräch zwischen den am Unterricht Beteiligten und für das Aufgreifen aktueller Situationen im Schulalltag.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen.

Religiöse Übungen ermöglichen religiöse Erfahrungen und fördern Gemeinschaft und Solidarität.

Der Lehrplan ist ein Rahmenlehrplan. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Der Lehrplan weist im Lehrstoff grundlegende Themenfelder, Kompetenzen und dazugehörende Themen auf. Die Kompetenzen sind für die Auswahl und Behandlung der Themen verbindlich. Themenauswahl, Themenanzahl bzw. Intensität der Behandlung hängen von der Anzahl der Wochenstunden, der Schulart und der konkreten Klasse ab.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten und Ähnlichem kann von der Klassenzuordnung der Kompetenzen und Themen abgewichen werden. Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie regionale Anliegen können durch Ergänzen von Themen berücksichtigt werden.

Neben den gewohnten Formen des Unterrichts kann fächerverbindend, fächerübergreifend und projektorientiert gearbeitet werden. Schulorganisatorische Maßnahmen wie Blockunterricht oder Ähnliches können dies unterstützen. Methodenvielfalt ist anzustreben.

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an einer berufsbildenden mittleren Schule seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten.

Im Besonderen nimmt er diese Aufgabe wahr, indem er

der Schülerinnen und Schüler fördert.

Außerdem verwirklicht er diese Aufgabe, indem im Religionsunterricht

besonders berücksichtigt werden.

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten. Er soll

mit einbeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben,

Grundlegende Themenfelder benennen die gemeinsamen Inhalte des Religionsunterrichts aller Schularten der berufsbildenden mittleren Schule.

Kompetenzen und Themen konkretisieren diese für die jeweilige Schulart.

Frage nach Gott

Mit ihrer Sehnsucht nach Angenommensein und Geborgenheit begegnen die Schülerinnen und Schüler im Religionsunterricht dem christlichen Angebot des Glaubens an einen liebenden Gott. Dieser ist in Jesus Christus Mensch geworden. Er sandte seinen Geist zur Stärkung und Ermutigung. Grundlagen der christlichen Rede von Gott sind die Bibel und die christliche Tradition.

Mensch sein: personal

Die Schülerinnen und Schüler hinterfragen ihr Leben und suchen nach Orientierung. Die in Jesus Christus grundgelegte Tradition gibt Antworten auf die Frage nach Sinn, auch angesichts von Schuld, Leid und Tod. Der Religionsunterricht bietet Raum, die je eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und damit umgehen zu lernen.

Mensch sein: sozial

Die Schülerinnen und Schüler leben in Beziehungsnetzen. Durch den Religionsunterricht werden sie ermutigt, aktiv an deren Gestaltung und am Gelingen von Beziehungen nach dem Vorbild Jesu Christi und christlichen Grundprinzipien mitzuwirken.

Leben als Christ/Christin

Persönliches und gesellschaftliches Leben werden geprägt vom kirchlichen Jahreskreis und vom Wochenrhythmus. Die Kirche will vor allem auch durch die Sakramente das Leben der Schülerinnen und Schüler begleiten. Der Religionsunterricht bietet Beiträge zu einer persönlichen Spiritualität und Glaubenspraxis.

Ethische Themen

Gelebtes Christsein der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in ihrem verantwortungsvollen Handeln. Dies verlangt eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Positionen zu (aktuellen) ethischen Fragen und eine Orientierung an der Hl. Schrift, der Botschaft Jesu Christi und der kirchlichen Lehre.

Arbeit und Beruf

Schülerinnen und Schüler stehen an der Schwelle zur eigenen Berufstätigkeit oder erlebten diese bereits. Die christliche Soziallehre ermutigt dazu, wirtschaftliche Strukturen zu hinterfragen und soziale und ökologische Zusammenhänge zu erkennen. Sie zeigt Wege zum Gestalten einer menschenwürdigen Arbeitswelt.

Kirche als Werk des Geistes Gottes

Schülerinnen und Schüler klären ihre konkreten Erfahrungen mit der Kirche und deren Lebensformen. Informationen über die Kirche und deren historische Entwicklung sind Voraussetzung für Verständnis und persönliches Engagement.

Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen

Schülerinnen und Schüler begegnen unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen. Wissen und Verstehen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden tragen zu Dialogfähigkeit bei. Gegenseitige Achtung sowie gelebte Ökumene sind Grundlagen für ein friedliches Miteinander.

Unter Bedachtnahme auf die jeweilige Schulart/Schulform, auf das Alter der Schülerinnen und Schüler sowie auf die zur Verfügung stehende Wochenstundenanzahl ist aus den anschließenden Kompetenzen eine Auswahl zu treffen.

1. Klasse bzw. 1. und 2. Semester (Sonderformen BMS)

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Erscheinungsformen von Religiosität wahrnehmen, reflektieren und kritisch beurteilen.

… können die eigenen Kirchenerfahrungen reflektieren und sich mit der Stellung der Kirche in der Gesellschaft auseinander setzen.

… können Grundfragen des Menschen benennen und mit der in Jesus Christus grundgelegten Hoffnungsgeschichte in Verbindung bringen.

2. Klasse bzw. 2. und 3. Semester (Sonderformen BMS)

Die Schülerinnen und Schüler …

… können den Wert und die Würde des menschlichen Lebens erkennen und daraus Handlungsimpulse für die Lebensgestaltung entwickeln.

… können die Bedeutung eines Engagements für Frieden und Gerechtigkeit aufzeigen.

… können den Menschen als Geschöpf und Mitgestalter der Schöpfung beschreiben und verstehen.

3. Klasse bzw. 3. und 4. Semester (Sonderformen BMS)

Die Schülerinnen und Schüler …

… können Symbole in Hinblick auf die Heilsbotschaft deuten und in der Kunst religiöse Dimensionen wahrnehmen.

… können ihr Leben in sozialen Bezügen beschreiben und Perspektiven im Sinne der lebensfördernden Botschaft Jesu Christi entwickeln.

… können sich als Mitgestalterinnen und Mitgestalter ihrer Berufswelt beschreiben und verstehen sowie Handlungsoptionen für Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Wirtschaft entwickeln.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 13. Die Bekanntmachung der Verordnung über die Lehrpläne der Fachschule für wirtschaftliche Berufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 154/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 198/2006, wird wie folgt geändert

1. In Anlage A (Lehrplan der Haushaltungsschule) wird im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Haushaltungsschule) unter der Überschrift Katholischer Religionsunterricht die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

2. In Anlage B (Lehrplan der Hauswirtschaftsschule) wird im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Hauswirtschaftsschule) unter der Überschrift Katholischer Religionsunterricht die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Im Gegenstand Katholische Religion liegen die Schwerpunkte auf Religionspädagogik und auf religiöser und spiritueller Bildung der Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Entsprechend der Zielsetzung dieses Lehrgangs soll der Religionsunterricht in Abstimmung mit den anderen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die Absolventinnen und Absolventen ausgehend von ihrer existentiellen Situation und ihrer persönlichen Entwicklung in den besonderen Aspekten des zusätzlichen Berufsfeldes begleiten.

Der Religionsunterricht soll entsprechend dem Allgemeinen Bildungsziel des Lehrgangs qualifizieren, auf Basis der religiösen Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit von Kindern eine religionssensible Haltung zu entwickeln. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes soll er befähigen, religiöse, spirituelle und ethische Bildung im Kleinkindalter zu begleiten und zu unterstützen.

Der Unterricht in Katholischer Religion ist den Allgemeinen didaktischen Grundsätzen dieses Lehrgangs sowie den Religionsdidaktischen Prinzipien des Lehrplans für den Katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik verpflichtet. Er ist so zu gestalten, dass er eine lebendige, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit Fragen der religiösen und spirituellen Bildung und deren methodisch-didaktischen Umsetzung für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren anleitet. Dabei soll die religiöse und spirituelle Bildung Quelle und Brücke in der Begegnung mit anderen Religionen sein.

1. SEMESTER (KOMPETENZMODUL 1)

Die Absolventinnen und Absolventen können die religiöse und spirituelle Dimension im Leben und in erzieherischen Prozessen wahrnehmen, beschreiben und deuten.

Die Absolventinnen und Absolventen können sich mit ihrer religiösen Biografie konstruktiv auseinandersetzen, können Bedingungen für den Aufbau einer positiven Religiosität und Spiritualität erkennen und in der Arbeit mit Kindern gestaltend aufgreifen.

Die Absolventinnen und Absolventen kennen unterschiedliche Modelle der religiösen und spirituellen Entwicklung von Kindern und haben ein Verständnis für die religiösen und spirituellen Bedürfnisse und Kompetenzen von Kindern.

2. SEMESTER (KOMPETENZMODUL 2)

Die Absolventinnen und Absolventen können Kinder und Eltern in ihrer Kultur, Weltanschauung und Religion wahrnehmen und diese Diversität für identitätsstärkende Kommunikation nutzen.

Die Absolventinnen und Absolventen können Kinder in ihren Lebenssituationen wahrnehmen und verstehen und sie in ihren Fragen nach Glück und Erfüllung, nach Tod, Schuld und Leid im Sinn der befreienden Kraft biblischer Texte und der christlichen Erlösungsbotschaft hilfreich begleiten.

Die Absolventinnen und Absolventen können Alltagsrituale, Stilleübungen und Gebetsformen gestalten und unterschiedliche Formen von Spiritualität in der religionspädagogischen Arbeit mit Kindern situationsadäquat erschließen.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 14. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Fachschule für Sozialberufe, BGBl. II Nr. 145/1998 idF BGBl. II Nr. 130/2009, wird wie folgt geändert

In der Anlage (Fachschule für Sozialberufe) wird im Abschnitt V (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet diese den Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind auf Semester aufgeteilt. Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (Art. 14 Abs. 5a B-VA, § 2 des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962).

Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts ist daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte. Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten.

Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen.

Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen.

Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

Der Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik hat die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln und sie zur Universitätsreife zu führen.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung.

Im Kontext eines integrativen Ansatzes dieser Aspekte versteht sich der Religionsunterricht an Schulen für Elementarpädagogik mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil im Bildungsgang der Schülerinnen und Schüler.

Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere mit den im Bereich „Elementarpädagogik – Theorie und Praxis“ unterrichtenden, ist anzustreben.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig unsere Kultur mit ihren jüdisch-christlichen Wurzeln zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung heutiger Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu soll die Sprache der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz erhellt, eingeübt werden.

Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten. Entsprechende methodisch-didaktische Angebote der sozialpädagogischen Arbeit werden als Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung einbezogen.

Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden

Der Lehrplan für den Religionsunterricht im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter.

Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Pädagogik und Religion zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Im Religionsunterricht im Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik ist besonders darauf Wert zu legen, dass die Themenbereiche als verbindliche Unterrichtsinhalte in allen Jahrgängen sowohl theologisch als auch religionspädagogisch erarbeitet und im Zusammenhang mit der fortschreitenden Praxis reflektiert werden. Dabei ist auf den Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler zu achten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten uÄ. kann von der Jahrgangs- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Anforderungen ihrer praktischen Ausbildung in den jeweiligen Einrichtungen besonders herausgefordert, weil sie die Situation des Kindes in den Blick nehmen, psychologische und religionspädagogische Inhalte sehen müssen und selbst im eigenen, auch religiösen Entwicklungsprozess stehen.

Das Prinzip der Praxisbezogenheit will die Schülerinnen und Schüler in dieser Situation ernst nehmen und ihnen helfen, die religionspädagogischen Bezüge zu sehen und umzusetzen. Besonders im Bereich der Elternarbeit sollen die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit entfalten, über religionspädagogische Zugänge offen informieren zu können und Eltern zu ermutigen, die Religiosität ihrer Kinder ernst zu nehmen.

Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan des Aufbaulehrgangs für Elementarpädagogik, Abschnitt IV. Didaktische Grundsätze, nachzulesen.

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

Die Kompetenzen beziehen sich auch auf die religionspädagogische Arbeit der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen.

Im Bereich Freiheit und Verantwortung

Im Bereich Gott – Gottesfrage

Im Bereich Glaube – Kirche – Feste

Im Bereich Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Im Bereich Symbole – Rituale – Sakramente

Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung

Im Bereich Schöpfung – Geschöpflichkeit

Im Bereich Bibel – Tradition

Im Bereich Kultur – Religion – Religionen

4. THEMENBEREICHE UND AN KOMPETENZEN ORIENTIERTE EINZELTHEMEN

I. Jahrgang

1. Semester (Kompetenzmodul 1)

Freiheit und Verantwortung

Werte und Normen vor dem Hintergrund der Freiheit

Klärung der Begriffe: gut – böse, Ethik – Moral

Erziehung zum mündigen Christen, zur mündigen Christin

Gott – Gottesfrage

Biographische Auseinandersetzung mit dem eigenen Gottesbild

Zuspruchserfahrungen von Gottes Liebe im eigenen Leben und in der Geschichte

Zusammenhang zwischen Grundvertrauen und Gottesglauben

Gottes- und Nächstenliebe als Antwort

Glaube – Kirche – Feste

Ausdruck des Glaubens

Unterwegs sein – Wallfahrten

Weltethos, das Gebot der Nächstenliebe

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Jesus Christus, Sohn Gottes

Die Abba-Beziehung Jesu

Aufbrüche und Umbrüche – Umgang mit Neuem

Religionspädagogische Innovationen und Entwicklungen

Symbole – Rituale – Sakramente

Sakrament der Taufe und der Firmung

Sakrament der Versöhnung

Sakrament der Krankensalbung

Liturgische Riten – Liturgieverständnis

Sakralraumpädagogik

Kinder im Gottesdienst

2. Semester (Kompetenzmodul 2)

Heil – Unheil – Erlösung

Erfahrung von Schuld und Leid, Vulnerabilität und Fragilität menschlichen Lebens

Mit Kindern Versöhnung feiern

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Individualität – Identität – Würde des Menschen

Der Mensch als Geschöpf und Mitschöpfer

In Beziehung mit der Schöpfung leben – Spiritualität und Verantwortung

Pädagogik der Langsamkeit

Bibel – Tradition

Grundzüge biblischer Ethik

Paulus und die neutestamentlichen Briefe

Erzeltern des Glaubens – Abraham und Sara

Mose und die Exoduserzählung

Kultur – Religion – Religionen

Die religiöse Entwicklung des Kindes, religiöse Entwicklungsstufen

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

II. Jahrgang

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Freiheit und Verantwortung

Verantwortung für das ungeborene Leben, Humangenetik

Einstellung zu Krankheit, Alter, Tod – menschenwürdiges Sterben

Gott – Gottesfrage

Offenbarung und Wirken Gottes in der Geschichte und der Glaube an den dreifaltigen Gott

Reich Gottes – Barmherzigkeit, Vergebung und Versöhnung als Zeichen des Gottesreiches

Glaube – Kirche – Feste

Geschichte der Kirche

Vielfalt der Kirchenbilder

Kunst und Kirche

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Prophetinnen und Propheten des Ersten Testaments

Zivilcourage in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kirche

Symbole – Rituale – Sakramente

Kräfteschulung

Ganzheitlich-sinnorientierte Pädagogik, religionssensibles Lernen

Symbolgeschichten und Symbolgestalten

Die Bedeutung von Symbolen in der modernen Welt für die kindliche Entwicklung

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Heil – Unheil – Erlösung

Die Passion Jesu

Tod und Auferstehung in der Liturgie

Entwicklung der kindlichen Todesvorstellung

Eschatologie – Himmel, Hölle und ihre Bilder

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Als Mann und Frau geschaffen, Frau sein – Mann sein

Vielfalt sexueller Orientierungen

Partnerschaft und Familie, Singleleben, Ehelosigkeit

Sakrament der Ehe

Bibel – Tradition

Literarische Gattungen

Psalmen

Biblische Geschichten

Biblisches Erzählen – Narrative Theologie

Kultur – Religion – Religionen

Weltreligionen im Dialog

Respekt – Begegnung – Vorschriften – Rituale

Interkulturelles und interreligiöses Lernen

Kultur als schöpferische Lebensäußerung, Kunst und Religion

Das Bild des Kindes, die Stellung der Frau in den Weltreligionen

III. Jahrgang

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Freiheit und Verantwortung

Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung

Religiöse Weiterbildung – Notwendigkeit und Angebote

Berufsethik

Beruf – Berufung

Macht und Ohnmacht, Erfolg und Misserfolg in der Arbeit mit Kindern

Gott – Gottesfrage

Gottesfrage in den Religionen

Radikale Lebens- und Gottsuche

Geschäft mit existentiellen Sehnsüchten

Philosophieren und Theologisieren mit Kindern

Glaube – Kirche – Feste

Dienst am Menschen, Diakonia – Martyria – Liturgia

Struktur der Kirche, kirchliche Ämter für Frauen und Männer

Kinder im Gottesdienst

Vorbild Jesus von Nazaret – prophetisches Christentum

Der Priester als Zeichen – das Sakrament der Priesterweihe

Frauen in Bibel, Kirche und Gesellschaft

Feministische Theologie

Symbole – Rituale – Sakramente

Theologie und Feier der Sakramente

Liturgische Feiern mit Kindern und Jugendlichen

Formen der Marienverehrung – Maria

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Heil – Unheil – Erlösung

Reflexion der persönlichen Glaubens- und Zweifelsgeschichte

Theodizee

Befreiende Antworten aus der Bibel

Kinderfreuden – Kinderleiden – Kinderkultur

Schöpfung – Geschöpflichkeit

Schöpfung und Evaluation – religiöse und philosophische Zugänge

Schöpfung mit Kindern erleben und feiern

Bibel – Tradition

Bibel und Literatur

Kinderbibeln – Auswahlkriterien

Kultur – Religion – Religionen

Religionskritik

Erscheinungsformen des Atheismus

Aufbruchsbewegungen in der Kirche

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

§ 15. Die Bekanntmachung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. II Nr. 205/2007, idF BGBl. II Nr. 170/2011, wird wie folgt geändert

1. In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

2. In Anlage 2 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen mit Betriebspraktikum) wird im Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004“ durch die Wendung „Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004 und BGBl. II Nr. 284/2014“ ersetzt.

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Im Gegenstand Katholische Religion liegen die Schwerpunkte auf der Religionspädagogik und auf religiöser Bildung des Kindes im elementarpädagogischen Bereich. Der Lehrplan baut auf die Kompetenzen der bereits absolvierten Bildungsanstalt für Sozialpädagogik auf.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen bzw. die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Entsprechend der Zielsetzung dieses Lehrgangs soll der Religionsunterricht in Abstimmung mit den anderen Unterrichtsgegenständen und aufbauend auf den durch den bisherigen Religionsunterricht erworbenen Kompetenzen die Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik in den besonderen Aspekten des zusätzlichen Berufsfeldes qualifizieren.

Der Religionsunterricht soll die zukünftigen Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen befähigen, Religion und christlichen Glauben als wesentliche Dimension der (früh)kindlichen Erziehung zu begreifen.

Er soll Prinzipien und Wege einer christlichen Erziehung vertiefen und ermutigen, Verantwortung für religiöse Bildungs- und Erziehungsprozesse im elementarpädagogischen Bereich zu übernehmen.

Im Besonderen ist die Bildungs- und Lehraufgabe des geltenden Lehrplans für den Religionsunterricht an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu beachten.

Der Unterricht in Katholischer Religion ist den allgemeinen didaktischen Prinzipien dieses Lehrgangs sowie den religionsdidaktischen und religionspädagogischen Prinzipien des Lehrplans für den Katholischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik verpflichtet.

Er ist so zu gestalten, dass er eine lebendige, sachlich fundierte Auseinandersetzung mit aktuellen Aufgaben von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen ermöglicht und Fragen der religiösen und spirituellen Bildung und deren methodisch-didaktischen Umsetzung für Kinder anleitet.

Eigene religiöse Biografie, v.a. die eigene Spiritualität in der Kindheit

Religiöse Erziehung in elementaren Bildungseinrichtungen: Religionspädagogische Konzepte; Religionspädagogischer Bildungs-Rahmen-Plan

Zusammenarbeit mit dem Träger/Erhalter der elementaren Bildungseinrichtung und der Pfarre

Religiöse Feierkultur und Formen der Kinderliturgie in elementaren Bildungseinrichtungen

Sakralraumpädagogik

Kirchenjahr und christliches Brauchtum und deren Rezeption in elementaren Bildungseinrichtungen

Heilige – Vorbilder im Glauben; Bedeutung des Namenstages

Gebet und Gebetserziehung

Religiöse Sprachfähigkeit und spirituelle Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit (hören, schauen, staunen, feiern, genießen, spielen, liebevoll in Beziehung sein, still und ganz da sein im Hier und Jetzt, ...)

Religiöse Entwicklung des Kindes, kindgemäße Formen der Auseinandersetzung mit Religion

Theologisieren mit Kindern

Praktischer Umgang mit biblischen Texten, Kinderbibeln

Glückserfahrungen, Lebensfreude, Hoffnung, Resilienz – Vulnerabilität, Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens

Vom Urvertrauen zum Gottvertrauen

Heilsame Jesusbegegnungen

Umgang mit Tod und Trauer, Entwicklung der Todesvorstellungen im Kindesalter

Interreligiöses und interkulturelles Lernen: kindgemäße Formen der Begegnung mit Religion(en)

Elternarbeit zu religiöser Bildung und interreligiöser Begegnung

Das Bild des Kindes in den Religionen – Würde des Kindes – Kinderrechte

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet sie Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind ab der zweiten Klasse auf Semester (Kompetenzmodule) aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen und die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 Schulorganisationsgesetz) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts sind daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird.

Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung und trägt auch zur Gestaltung des Schullebens und der Schulkultur bei.

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der betreffenden Schulart. Sie dient der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet befähigen und auf Tätigkeiten und Ausbildungen im Gesundheitsbereich vorbereiten.

Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung sowie der beruflichen Bildung. Sie fördert insbesondere die Reflexion und Mitgestaltung der beruflichen Lebenswelt. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem Fühlen, Denken und Handeln, in ihren Hoffnungen, Freuden und Ängsten ernst genommen. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Lebensbewältigung ermutigt und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Der Religionsunterricht will der Erweiterung des geistigen Horizonts dienen, zur Kritikfähigkeit und zu einer empathischen Grundeinstellung hinführen und soziale Kompetenz fördern.

Der Religionsunterricht ermöglicht fächerverbindendes Arbeiten und strebt die Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen an.

Religiöse Übungen fördern performatives Lernen und stärken Gemeinschaft und Solidarität.

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Religion und in den einschlägigen Berufsfeldern zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Die Einzelthemen sind in Hinblick auf die zugeordneten Kompetenzen zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten u.Ä. kann von der Klassen – bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

Der Religionsunterricht hat als Unterrichtsgegenstand an der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung seinen Beitrag zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Die allgemeinen didaktischen Prinzipien sind im Lehrplan der Fachschule im Abschnitt IV geregelt.

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung der Korrelation und der Elementarisierung zu beachten.

Er soll

Die Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben

Im Bereich Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Im Bereich Gott – Mensch – Welt

Im Bereich Jesus der Christus

Im Bereich Glaube – Kirche – Feste

Im Bereich Offenbarung – Bibel – Tradition

Im Bereich Leben in Fülle – Tod – Würde

Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung

Im Bereich Kultur – Religion – Weltanschauungen

1. Semester

2. Semester

Lebensbedeutsame Werte: meine – deine – unsere Werte

Freiheit von – Freiheit zu

Menschenrechte, Gerechtigkeit

Biografie und Gottesbild

Das Bild vom Menschen, Menschenbilder – Gottesbilder – christliches Menschenbild

Gottesbilder der abrahamitischen Religionen

Das Leben Jesu und seine Lebenspraxis

Botschaft Jesu: das Dreifachgebot der Liebe

Der Jude Jesus in seiner Zeit; Jesusdeutungen im Laufe der Geschichte

Selbstannahme und Beziehungsfähigkeit: Halt – Zuspruch – Heilung

Rituale und ihre Funktionen/Bedeutungen in unterschiedlichen Lebenssituationen

Liturgie der zentralen Feste des Kirchenjahres

Heilige Schrift: Erfahrungen und Zugänge

Biblische Geschichte als Heilsgeschichte

Biblische Frauengestalten; Stellung der Frau in den Religionen

Beziehung, Lebensfreude, Lebensglück

Wert und Würde des Lebens

Lebensformen: Ehe, Familie, Partnerschaft, Freundschaft, Ordensgemeinschaft

Sucht/Süchte und Sehnsucht nach sinnerfülltem Leben

Angst – Ängste – Zwänge

Armut, bedrohtes Leben

Erscheinungsformen des Religiösen – Phänomen Religion

Weltbilder, Weltanschauungen, Ideologien

Judentum – Christentum – Islam

3. Semester – Kompetenzmodul 3

Leben in Entscheidungen, Gewissen, Gewissensbildung

Ethik und Moral, Normen und Werte

Soziale Verantwortung

Religiöse Erziehung und Entwicklung

Schöpfung und Geschöpflichkeit, Diversität

Der dreifaltig liebende Gott – Heilsgeschichte

Jesu Zuwendung und Hinwendung: Heilungs- und Wundererzählungen

Abba-Beziehung Jesu; Vater unser

Das Jesusbild in den abrahamitischen Religionen

Gottes liebende Zuwendung in den Sakramenten

Die Sprache der Symbole; Begriff „heilig“

Persönliche Spiritualität (Gebet, Stille, Meditation, Psalmen,...)

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Biblische Erzählungen als Narrativ menschlicher Grunderfahrungen

Die Exoduserzählung; Exodus in Geschichte und Gegenwart

Biblische Ethik: Dekalog, Bergpredigt, Goldene Regel

Christliche Ethik des Lebens

Fragilität menschlichen Lebens – Krankheiten, Behinderungen, Beeinträchtigungen, Schmerz und Trauer

Körperlichkeit, Geschlechtlichkeit, Intimität; Religions- und kultursensible Pflege und Betreuung

Persönliche Grenzen und Möglichkeiten

Umgang mit Misserfolg; Scheitern und Wachsen

Erfahrungen von Gewalt und Ohnmacht, Ausbeutung und Versklavung, strukturelle Ungerechtigkeit

Heilige Zeichen, Orte und Zeiten; Religion – Kunst – Kultur

Ersatzreligionen (Ernährung, Sport, Medien, …), Esoterik

Hinduismus – Buddhismus – Östliche Philosophien

5. Semester – Kompetenzmodul 5

Leben mit Behinderungen und Einschränkungen

Berufsethische Fragestellungen

Resilienz, Leistungsdruck

Glauben in einer säkularen Welt, Glaubenszweifel

Vulnerabilität und Fragmentarität menschlichen Lebens

Naturwissenschaft und Glaube

Jesuanische Ethik; Gleichnisse

Passion – Ostern: Sieg des Lebens über den Tod

Jesusdarstellungen in Literatur, Film, bildender Kunst, Musik,...

Einrichtungen kirchlicher Trägerschaften und deren soziales Engagement

Fasten und Feste feiern in den Religionen

Feste, Feiern und Rituale in Betreuung und Pflege

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Bibel und die Künste

Von Jesus zum Christentum: Judentum – Jesusbewegung – kirchliche Tradition

Heils- und Erlösungslehren, Glaube an die Auferstehung

Empathie und Fürsorge, Nächstenliebe; Spiritual care – Begleitung und Stärkung

Verantwortung und Missbrauch in Familien und Institutionen

Glück, Erfüllung, Heil

Erfahrung von Schuld und Leid; Theodizee

Die Gottesreich-Botschaft Jesu

Christliche Kirchen, Ökumene

Religiöse Praxis in einer säkularen und religiös vielfältigen Gesellschaft

Interreligiöses Begegnungslernen

Bundesrecht Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Der Lehrplan benennt Kompetenzen und ordnet sie Themenbereichen und Einzelthemen zu. Die Themenbereiche sind vom zweiten bis zum fünften Jahrgang auf Semester aufgeteilt.

Dem Charakter des Lehrplans als Rahmenlehrplan entspricht, dass die Formulierung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen und die damit verbundene thematische Schwerpunktsetzung (vgl. die im Lehrplan genannten Einzelthemen) Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist.

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in besonderer Weise ihren Auftrag zur Mitwirkung an der religiösen Bildung (§ 2 Schulorganisationsgesetz) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die – entsprechend dem christlichen Menschenbild – davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz hin ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Inhalt des Religionsunterrichts sind daher sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird.

Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung und trägt auch zur Gestaltung des Schullebens und der Schulkultur bei.

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert. Das erfordert eine entsprechende Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Respekt gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für ein menschenwürdiges Leben aller, für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages dieser Schulart. Religiöse Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemein- und Persönlichkeitsbildung sowie der beruflichen Bildung. Im Sinn eines integrativen Ansatzes verbindet der Religionsunterricht an der Höheren Lehranstalt für

Pflege und Sozialbetreuung diese Aspekte und versteht sich mit seinen Beiträgen zur Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz als wesentlich vernetzender und vertiefender Teil in der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler. Die Zusammenarbeit der Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.

Im Bereich der Allgemeinbildung ist es wichtig, die jüdisch-christlichen Wurzeln unserer Kultur zu erkennen und zu verstehen. Religiöse Erfahrungen in Vergangenheit und Gegenwart sollen für die Deutung persönlicher und gesellschaftlicher Suchbewegungen fruchtbar werden. Dazu sollen die Sprache und Symbolwelt der Religion, welche die Tiefendimension menschlicher Existenz berühren, erschlossen und eingeübt werden.

Im Bereich der Persönlichkeitsbildung sind die Schülerinnen und Schüler in ihren individuellen Fähigkeiten, ihrer Biographie und ihren vielfältigen Entfaltungsmöglichkeiten zu achten.

Im Bereich der spezifischen Berufsausbildung sollen vor allem folgende Aspekte berücksichtigt werden

Der Lehrplan für den Religionsunterricht an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung ist in Verbindung mit dem Gesamtlehrplan zu lesen und ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter. Dieser ermöglicht den Religionslehrerinnen und Religionslehrern Veränderungen und Neues in Kultur, Gesellschaft, Religion und den einschlägigen Berufsfeldern zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen und situationsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten.

Die Einzelthemen sind im Blick auf die Kompetenzen, denen sie zugeordnet sind, zu verstehen und können situations- und zielgruppenorientiert ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Themenbereich so repräsentativ und elementar wie möglich dargestellt wird.

Auf Grund von aktuellen Ereignissen, schulspezifischen Gegebenheiten, Projekten u.Ä. kann von der Jahrgangs- bzw. Semesterzuordnung abgewichen werden.

Die allgemeindidaktischen Grundsätze sind im Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung, Abschnitt V geregelt.

Diese umfassen insbesondere die Berücksichtigung bzw. Förderung

Im Bereich Freiheit – Verantwortung – Solidarität

Im Bereich Gott – Mensch – Welt

Im Bereich Jesus der Christus

Im Bereich Glaube – Kirche – Feste

Im Bereich Offenbarung – Bibel – Tradition

Im Bereich Leben in Fülle – Tod – Würde

Im Bereich Heil – Unheil – Erlösung

Im Bereich Kultur – Religion – Weltanschauungen

1. Semester

2. Semester

Lebensbedeutsame Werte

Abhängigkeiten und verantwortungsvoller Umgang mit der Freiheit

Spuren Gottes in der Welt – befreiende Gottesbeziehung

Biografie und Gottesbild

Das Bild vom Menschen, Menschenbilder – Gottesbilder

Biblische Gottesbilder

Jesus in biblischen und außerbiblischen Quellen

Jesusbild im Neuen Testament

Der Jude Jesus und die religiösen Strömungen seiner Zeit

Selbstannahme und Beziehungsfähigkeit, Gemeinschaft

Entwicklung von Glauben und Spiritualität

Die Sprache der Symbole; Symbolerfahrung – Symboldidaktik; Begriff „heilig“

Heilige Schrift: Erfahrungen und Zugänge

Biblische Geschichte als Heilsgeschichte

Väter und Mütter des Glaubens in der Bibel

Beziehung, Lebensfreude, Lebensglück

Wert und Würde des Lebens

Sucht – Sehnsucht

Sehnsucht nach sinnerfülltem Leben

Angst – Ängste – Zwänge

Armut, bedrohtes Leben

Erscheinungsformen des Religiösen – Phänomen Religion

Weltbilder, Weltanschauungen, Ideologien

Abrahamitische Religionen

3. Semester (Kompetenzmodul 3)

Lebensformen: Ehe, Familie, Partnerschaft, Freundschaft, Ordensgemeinschaft

Ethik und Moral, Normen und Werte

Resilienz, Leistungsdruck, Einsamkeit und Teilhabe

Schöpfung und Geschöpflichkeit, Diversität; Laudato si

Christliches Menschenbild

Gottesbilder der abrahamitischen Religionen

Das Leben Jesu und seine Lebenspraxis

Botschaft Jesu: das Dreifachgebot der Liebe

Jesus in der jüdischen Tradition: Prophet, Rabbi

Anerkennung vor jeder Leistung: Halt – Zuspruch – Heilung

Liturgie der zentralen Feste des Kirchenjahres

Rituale und ihre Funktionen/Bedeutungen in unterschiedlichen Lebenssituationen

4. Semester (Kompetenzmodul 4)

Entstehung und Charakteristik biblischer Schriften; Bibelübersetzungen

Die Exoduserzählung; Exodus in Geschichte und Gegenwart

Christliche Ethik des Lebens

Christliche Positionen zu ethischen Fragen zum Lebensanfang

Empathie und Fürsorge; Nächstenliebe

Persönliche Grenzen und Möglichkeiten

Fragmentarität und Fragilität menschlichen Lebens

Erfahrungen von Gewalt und Ohnmacht, Ausbeutung und Versklavung

Kultur – Religion – Weltanschauungen

Religion und Kunst, Kultur und Religion

Ersatzreligionen (Ernährung, Sport, Medien, …), Esoterik

Hinduismus und Buddhismus – Östliche Philosophien

5. Semester (Kompetenzmodul 5)

Beziehungsfähigkeit, Selbstentfremdung, Narzissmus

Leben in Entscheidungen, Gewissen, Gewissensbildung und Verantwortung

Menschenrechte, Menschenpflichten, Menschenwürde, Verzweckung des Menschen

Vulnerabilität und Fragmentarität menschlichen Lebens

Naturwissenschaft und Glaube

Der dreifaltig liebende Gott – Heilsgeschichte

Jesu Zuwendung und Hinwendung: Heilungs- und Wundererzählungen

Das Jesusbild in den abrahamitschen Religionen

Jesus der Messias; Messiaserwartungen

Feste, Feiern und Fasten in den Religionen

Sakramente der Initiation: Taufe, Firmung, Eucharistie

6. Semester (Kompetenzmodul 6)

Biblische Ethik: Dekalog, Bergpredigt, Goldene Regel

Biblische Frauengestalten; Stellung der Frau in den Religionen

Heils- und Erlösungslehren in den Religionen

Fragilität menschlichen Lebens – Krankheiten, Behinderungen, Beeinträchtigungen, Schmerz und Trauer

Körperlichkeit, Geschlechtlichkeit, Intimität; Religions- und kultursensible Pflege und Betreuung

Glaubens- und Selbstzweifel

Scheitern und Wachsen; Umgang mit Misserfolg und Scheitern

Rache, Hass, Krieg – Frieden, Versöhnung, Liebe

Heilige Zeichen, Orte und Zeiten

Bedeutung von Religion und Glaube für Menschen und Gesellschaft

Weltreligionen im Dialog; Nostra aetate

7. Semester (Kompetenzmodul 7)

Leben mit Behinderungen und Einschränkungen

Angewandte Ethik: aktuelle ethische Fragestellungen

Prinzipien der katholischen Soziallehre

Religiöse Erziehung und Entwicklung

Atheismus und Agnostizismus

Jesuanische Ethik; Gleichnisse

Abba-Beziehung Jesu; Vater unser

Jesusdeutungen im Laufe der Geschichte

Leib-Sorge, Seel-Sorge; Salben und Segnen

Sakrament der Krankensalbung

Sakrament der Versöhnung

8. Semester (Kompetenzmodul 8)

Biblische Erzählungen als Narrativ menschlicher Grunderfahrungen

Biblische Texte bei Feiern und Ritualen

Botschaft und Auftrag: Schutz der und Zuwendung zu den Bedürftigen

Jenseitsvorstellungen und Bestattungsrituale in verschiedenen Religionen

Christliche Positionen zu ethischen Fragen zum Lebensende

Verantwortung und Missbrauch in Familien und Institutionen

Dimensionen der Sinnfrage

Erfahrung von Schuld und Leid

Strukturelle Ungerechtigkeit

Christliche Kirchen, Kirchen der Reformation

Kommunikationskultur – Medienethik

Interkulturelles und interreligiöses Begegnungslernen

9. Semester (Kompetenzmodul 9)

Option für die Armen, Schutz von Minderheiten

Berufsethische Fragestellungen

Recht, Gerechtigkeit, Demokratie

Glauben in einer säkularen Welt

Dialog der Religionen

Politische Dimension von Religion

Heilige und Ordensgemeinschaften in der Nachfolge Jesu

Passion – Ostern: Sieg des Lebens über den Tod

Jesusdarstellungen in Literatur, Film, bildender Kunst, Musik

Einrichtungen kirchlicher Trägerschaften und deren soziales Engagement

Feste, Feiern und Rituale in Betreuung und Pflege; Gedenk- und Begräbniskultur

Persönliche Spiritualität (Gebet, Stille, Meditation, Psalmen, …)

10. Semester

Von Jesus zum Christentum: Judentum – Jesusbewegung – kirchliche Tradition

Bibel und die Künste

Spiritual care – Begleitung und Stärkung

Eschatologie, Glaube an die Auferstehung

Glück, Erfüllung, Heil

Die Reich Gottes – Botschaft Jesu

Theodizee

Ökumene, Modelle des Dialogs und der Zusammenarbeit

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Ökumenische und interreligiöse Feiern

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