Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20003073 AT

Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

Seite

2

von

2

Seite

1

von

1

Kurztitel

Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 561/2003

Inkrafttretensdatum

13.12.2003

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den elektronischen Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

StF: BGBl. II Nr. 561/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 39 Abs. 5 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 75/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Bundesrecht Elektronischer Antrag in Verfahren vor der Studienbeihilfenbehörde

§ 1. Anträge auf Studienbeihilfe können auch in elektronischer Form bei der Studienbeihilfenbehörde unter Verwendung der elektronisch bereitgestellten Formulare eingebracht werden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →