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20003071 AT

Name und Abkürzung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Name und Abkürzung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache

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Kurztitel

Name und Abkürzung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 558/2003

Inkrafttretensdatum

06.12.2003

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und die Abkürzung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache

StF: BGBl. II Nr. 558/2003

Bundesrecht Name und Abkürzung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in spanischer Sprache

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der South Asian Association for Regional Cooperation (SAARC), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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