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20003058 AT

Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun

4 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (4 Artikel)

Bundesrecht Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun

Der Nationalrat hat beschlossen

Bundesrecht Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun

§ 1. Der Sitz des Bezirksgerichts Linz-Land wird nach Traun verlegt. Dieses Bezirksgericht hat künftig die Amtsbezeichnung Bezirksgericht Traun zu führen.

Bundesrecht Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.

Bundesrecht Verlegung des Bezirksgerichts Linz-Land nach Traun

§ 3. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

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