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20002848 AT

Bundesstraßenplanungsgebiet im Bereich Deutsch-Wagram, Gerasdorf bei Wien, Pillichsdorf, Wolkersdorf im Weinviertel und Großebersdorf

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Bundesstraßenplanungsgebiet im Bereich Deutsch-Wagram, Gerasdorf bei Wien, Pillichsdorf, Wolkersdorf im Weinviertel und Großebersdorf

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Kurztitel

Bundesstraßenplanungsgebiet im Bereich Deutsch-Wagram, Gerasdorf bei Wien, Pillichsdorf, Wolkersdorf im Weinviertel und Großebersdorf

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 354/2003

Inkrafttretensdatum

07.08.2003

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Deutsch-Wagram, Gerasdorf bei Wien, Pillichsdorf, Wolkersdorf im Weinviertel und Großebersdorf

StF: BGBl. II Nr. 354/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2002 (BStG 1971), wird verordnet

Bundesrecht Bundesstraßenplanungsgebiet im Bereich Deutsch-Wagram, Gerasdorf bei Wien, Pillichsdorf, Wolkersdorf im Weinviertel und Großebersdorf

(Anm.: Anlage ist auf Grund der Größe des Plans nicht darstellbar.)

Bundesrecht Bundesstraßenplanungsgebiet im Bereich Deutsch-Wagram, Gerasdorf bei Wien, Pillichsdorf, Wolkersdorf im Weinviertel und Großebersdorf

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

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