Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20002547 AT

Hilfeleistung an Hinterbliebene

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Hilfeleistung an Hinterbliebene

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

Hilfeleistung an Hinterbliebene

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 118/2003

Inkrafttretensdatum

05.02.2003

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Inneres betreffend die Auslobung einer besonderen Hilfeleistung an Hinterbliebene nach entsendeten Personen

StF: BGBl. II Nr. 118/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 16 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Auslandszulagen und besondere Hilfeleistungen bei Entsendungen auf Grund des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz - AZHG), BGBl. I Nr. 66/1999, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2002, wird kundgemacht

Bundesrecht Hilfeleistung an Hinterbliebene

Gemäß § 860 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches verpflichte ich den Bund im Sinne des § 16 Abs. 1 AZHG, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 AZHG, Hinterbliebenen nach entsendeten Personen eine besondere Hilfeleistung zu erbringen. Diese Verpflichtung ist auf Hinterbliebene von entsandten Personen anzuwenden, deren Entsendung nach dem 30. Juni 2002 erfolgte oder nach diesem Zeitpunkt verlängert wurde.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →