Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20002517 AT

Fahne und Wappen der Flämischen Gemeinschaft und Emblem der Behörden Flanderns

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Fahne und Wappen der Flämischen Gemeinschaft und Emblem der Behörden Flanderns

Seite

1

von

1

Seite

1

von

1

Kurztitel

Fahne und Wappen der Flämischen Gemeinschaft und Emblem der Behörden Flanderns

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 109/2003

Inkrafttretensdatum

01.02.2003

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Fahne und das Wappen der Flämischen Gemeinschaft und das Emblem der Behörden Flanderns

StF: BGBl. II Nr. 109/2003

Bundesrecht Fahne und Wappen der Flämischen Gemeinschaft und Emblem der Behörden Flanderns

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Fahne und das Wappen der Flämischen Gemeinschaft und das Emblem der Behörden Flanderns Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →