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20002514 AT

Name, Abkürzung und Emblem - Europäische Umweltagentur - Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Name, Abkürzung und Emblem - Europäische Umweltagentur - Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Kurztitel

Name, Abkürzung und Emblem - Europäische Umweltagentur - Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 106/2003

Inkrafttretensdatum

01.02.2003

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der Europäischen Umweltagentur und den Namen und das Emblem der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

StF: BGBl. II Nr. 106/2003

Bundesrecht Name, Abkürzung und Emblem - Europäische Umweltagentur - Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Europäischen Umweltagentur und der Name und das Emblem der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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