Massage-Verordnung
Inhaltsübersicht (11)
Gesetzestext (11 Artikel)
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Kurztitel
Massage-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 68/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 20/2017
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
17.01.2017
Index
50/01 Gewerbeordnung
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage (Massage-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 68/2003
Änderung
BGBl. II Nr. 135/2009
BGBl. II Nr. 308/2013
BGBl. II Nr. 20/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet
Schlagworte
e-rk3
BGBl. Nr. 194/1994
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2026
Gesetzesnummer
20002472
Dokumentnummer
NOR40190436
Gegenstand
Mindestzahl der Lehrstunden
Anatomie Histologie, Allgemeine Pathologie ………………………………………
140
Hygiene ……………………………………………………………………………...
15
Erste Hilfe und Verbandstechnik ……………………………………………………
20
Pathologie ……………………………………………………………………………
75
Thermo- und Ultraschallanwendungen, Packungsanwendung ………………………
40
Einführung Massageanwendungen …………………………………………………..
50
Dokumentation ……………………………………………………………………….
15
Grundlagen der Kommunikation …………………………………………………….
40
Massagetechniken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie ..
95
Praktische Übungen klassische Massage, BGM, SM, FRZ, APM, ML ……………..
205
Recht …………………………………………………………………………………
10
§ 1. (1) Durch die folgenden Belege ist die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Massage (§ 94 Z 48 GewO 1994), ausgenommen Shiatsu, Ayurveda-Wohlfühlpraktik, Tuina An Mo Praktik, Tibetische Jamche-Kunye Praktik und andere ganzheitlich in sich geschlossene Systeme, als erfüllt anzusehen
(2) Unter einer fachlichen Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 ist eine hauptberufliche, nicht im Rahmen eines Lehrverhältnisses zurückgelegte Beschäftigung im Rahmen einer befugten Berufsausübung zu verstehen; diese Beschäftigung muss überwiegend klassische Massage sowie Reflexzonenmassage (Segmentmassage, Bindegewebsmassage, Fußreflexzonenmassage), Akupunktmassage und Lymphdrainage zum Gegenstand haben.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 135/2009)
Gegenstand
Mindestzahl der Lehrstunden
Anatomie, Histologie, Allgemeine Pathologie …………………………………
80
Erste Hilfe und Unfallverhütung ……………………………………………….
10
Hygiene ………………………………………………………………………...
10
Balneologie einschließlich Kurmittelanwendungen …………………………..
10
Praktische Exkursion ………………………………………………………….
20
§ 2. (1) Für eine auf das ganzheitlich in sich geschlossene System
(2) Für die Ausübung anderer als im Abs. 1 genannter ganzheitlich in sich geschlossener Systeme ist die erfolgreiche Absolvierung des in der Anlage 7 festgelegten Ausbildungsprofils erforderlich.
(3) Ausübungsberechtigte für ganzheitlich in sich geschlossene Systeme sind zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten verpflichtet, innerhalb von jeweils fünf Jahren, Fortbildungen in der Dauer von mindestens 40 Stunden zu besuchen. über den Besuch einer Fortbildung ist eine Bestätigung auszustellen.
Gegenstand
Mindestzahl der Stunden
Allgemeine Theorie (Verständnis von Ki, Yin und Yang, Fünf Elemente, Grundbegriffe der Traditionellen Fernöstlichen Medizin uä. mehr) …………………
40
Spezielle Shiatsu-Theorie (Meridiane, Lokalisation und Indikationen von mindestens 100 Punkten, verbotene Punkte, spezielle Punkte, Umgang mit Schwierigkeiten in Shiatsu-Sitzungen uä. mehr) …………………………………………………………
80
Medizinisches Grundwissen Anatomie, Physiologie, Kontraindikationen ………….
60
Hygiene ………………………………………………………………………………
15
Erste Hilfe ……………………………………………………………………………
30
Behandlungstechniken (Arbeit aus dem Hara, unterschiedliche Druck- und Shiatsu-Techniken, Arbeit mit den klassischen Meridianen und/oder dem Meridiansystem nach Masunaga, Sedieren und Tonisieren, Meridiandehnungen uä. mehr) ………….
180
Energetische Einschätzung des Behandlungsaufbaus (Bo Shin, Bun Shin, Mon Shin, Setsu Shin, Harakontrolle, Rückenkontrolle, Meridiankontrolle uä. mehr) ………….
115
Persönlichkeitsentwicklung und Schulung der Wahrnehmung (Schulung von Selbstreflexion und Wahrnehmung, Persönlichkeitsentwicklung im Sinne der Shiatsu-Begegnung, begleitende Gesprächsführung, ethische Grundlagen uä. mehr) ..
100
Übungspraxis (begleitende Fallanalysen, Supervision) ………………………………
30
Die gesamte theoretisch/praktische Ausbildung umfasst mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Shiatsu-Sitzungen protokolliert nachgewiesen werden.
§ 3. (1) Zeugnisse über erfolgreich abgelegte Prüfungen, die gemäß der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. März 1986, BGBl. Nr. 175, über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Masseure, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 397/1989, oder gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Masseure, BGBl. Nr. 618/1993, erworben wurden, gelten als Zeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 dieser Verordnung.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft
Gegenstand
Mindestzahl der Lehrstunden
1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen
Anatomie, Physiologie, Allgemeine Pathologie
Hygiene
Erste Hilfe
130
20
20
2. Ayurveda Theorie (Grundlagen von Ayurveda, Grundbegriffe der ayurvedischen Energie- und Elementenlehre, Grundlagen der Physiologie, Gesundheitslehre nach ayurvedischen Prinzipien, Grundlagen der ayurvedischen Lebensregeln, Regenerationslehre und Konstitutionslehre, Öl- und Produktkunde, Ayurvedische Kräuterkunde
210
3. Präventive Gesunderhaltung im Ayurveda
40
4. Ayurvedawohlfühlanwendungen und deren Techniken (Durchführung von Ganzkörperanwendungen, Teilanwendungen; Ayurvedischer Schönheitspflege; Erkennen der Anwendungsmöglichkeiten der entsprechenden Ayurvedawohlfühlanwendungen, Erstellen eines Anwendungskonzepts, Erkennen von Kontraindikationen der Ayurvedawohlfühlanwendungen)
180
5. Theoretische Grundlagen der ayurvedischen Ernährung
45
6. Einführung in Yoga, Meditation, Atemtechniken, Entspannungstechniken, Übungen in Selbstwahrnehmung und Körperhaltung
75
7. Dokumentation und Ethik
15
8. Grundlagen der Kommunikation (Vermittlung der ayurvedischen Grundprinzipien und Klienten/-innengespräche)
20
9. Recht
10
Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 765 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Einzelanwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, protokolliert nachgewiesen werden.
Gegenstand
Mindestzahl der Lehrstunden
1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen
Anatomie, Physiologie, Allgemeine Pathologie
Hygiene
Erste Hilfe
130
20
20
2. Allgemeine Theorien (Geschichte der TCM, philosophische Konzepte, Yin und Yang, Fünf Elemente, Substanzen, pathogene Faktoren, Zang Fu/Innere Organe, Meridiane und Akupunkturpunkte, Acht Leitkriterien, Schichtenmodelle, Syndromlehre, funktionelle und systematische Disbalancen
140
3. Anwendungstechniken und Prinzipien der TUINA AN MO Anwendungen sowie Grundlagen damit in Zusammenhang stehender Anwendungspraktiken
(Erstellung und Durchführung eines Anwendungskonzepts unter Berücksichtigung der Techniken (AN-Drücken, MO-Reiben, TUI-Schieben, ROU-Friktion, CA-Reiben, NA-Greifen, NIE-Kneten, YIN-Dehnen, JI-Zusammenpressen, CUO-Reiben beidseitig und CHUH-Klopfen) und Prinzipien der TUINA AN MO Anwendungen (BU-Tonsieren, WEN-Wärmen, HE-Harmonisieren, TONG-Regulieren, XIE-Sedieren, HAN-Schweisstreiben, QING-Aufklären, Reinigen, SAN-Zerstreuen uä) sowie der Einsatzmöglichkeiten und der Dosierungsrichtlinien der Massagetechniken sowie der Punkt- und Meridianstimulation;
Erkennen von Kontraindikationen der TUINA AN MO Anwendungen)
280
4. Gesamtheitliches Wissen der Gesundheitspflege
(Grundlagen der chinesischen Kräuterlehre zur Gesundheitspflege, Grundlagen der chinesischen Ernährungslehre;
Einführung in Qi Gong zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit, Schulung der Wahrnehmung und Entspannung;
Grundlagen der Gesunderhaltung nach den Richtlinien der chinesischen Medizin)
80
5. Dokumentation und Ethik
15
6. Recht
10
7. Praktische Übungen der Anwendungstechniken
80
Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 775 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 dokumentierte Tuina An Mo Anwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, nachgewiesen werden.
Gegenstand
Mindestzahl der Lehrstunden
1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen
Anatomie, Physiologie, Allgemeine Pathologie
Hygiene
Erste Hilfe
130
20
20
2. Allgemeine Theorie und Prinzipien der Traditionellen Tibetischen Medizin (TTM) Einführung und Geschichte; Grundlagentexte – die vier tibetischen Medizintantras Kommentare; der allegorische Baum; Lehre der drei Nyes-pa (Körpersäfte/-energien); Theorie der fünf Elemente; Ernährung Lebensstil; Körper-Geist-Beziehungen; Bedeutung des bLa (Lebensenergie), Störungen der drei Nyes-pa ausgleichen; traditionelle Anwendungen; tibetische Kräuter- und Mineralienkunde
160
3. Tibetische Jamche-Kunye Praktik und ihre Methoden (Anwendungstechniken) Allgemeine Einführung; Geschichte Entwicklung; Erkennen der Anwendungsmöglichkeiten; Erkennen der Kontraindikationen; Erstellen eines Anwendungskonzepts; Durchführung von Ganzkörperanwendungen; Durchführung von Teilkörperanwendungen
270
4. Dokumentation und Ethik
15
5. Recht (ua. Abgrenzung zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen und deren Berufs-, Tätigkeits- und Bezeichnungsvorbehalten)
10
6. Einführung in die buddhistische Meditation
30
7. Praktische Übungen der Anwendungstechniken
130
Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 785 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 dokumentierte Jamche-Kunye Anwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, nachgewiesen werden.
Gegenstand
Mindestzahl der Lehrstunden
1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen
Anatomie, Physiologie und Allgemeine Pathologie
Hygiene
Erste Hilfe
130
20
20
2. Allgemeine Theorie des ganzheitlich in sich geschlossenen Systems
140
3. Anwendungstechniken des ganzheitlich in sich geschlossenen Systems einschließlich der Kontraindikationen bei entsprechenden Anwendungen
260
4. Dokumentation und Ethik
15
5. Recht
10
6. Praktische Übungen der Anwendungstechniken
55
Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Anwendungen dokumentiert nachgewiesen werden, davon mindestens 50 unter Supervision.