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20002472 AT

Massage-Verordnung

11 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Inhaltsübersicht (11)

Gesetzestext (11 Artikel)

Bundesrecht Massage-Verordnung

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Kurztitel

Massage-Verordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 68/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 20/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.01.2017

Index

50/01 Gewerbeordnung

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage (Massage-Verordnung)

StF: BGBl. II Nr. 68/2003

Änderung

BGBl. II Nr. 135/2009

BGBl. II Nr. 308/2013

BGBl. II Nr. 20/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet

Schlagworte

e-rk3

BGBl. Nr. 194/1994

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2026

Gesetzesnummer

20002472

Dokumentnummer

NOR40190436

Bundesrecht Massage-Verordnung

Gegenstand

Mindestzahl der Lehrstunden

Anatomie Histologie, Allgemeine Pathologie ………………………………………

140

Hygiene ……………………………………………………………………………...

15

Erste Hilfe und Verbandstechnik ……………………………………………………

20

Pathologie ……………………………………………………………………………

75

Thermo- und Ultraschallanwendungen, Packungsanwendung ………………………

40

Einführung Massageanwendungen …………………………………………………..

50

Dokumentation ……………………………………………………………………….

15

Grundlagen der Kommunikation …………………………………………………….

40

Massagetechniken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie ..

95

Praktische Übungen klassische Massage, BGM, SM, FRZ, APM, ML ……………..

205

Recht …………………………………………………………………………………

10

Bundesrecht Massage-Verordnung

§ 1. (1) Durch die folgenden Belege ist die fachliche Qualifikation zum Gewerbe der Massage (§ 94 Z 48 GewO 1994), ausgenommen Shiatsu, Ayurveda-Wohlfühlpraktik, Tuina An Mo Praktik, Tibetische Jamche-Kunye Praktik und andere ganzheitlich in sich geschlossene Systeme, als erfüllt anzusehen

(2) Unter einer fachlichen Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 ist eine hauptberufliche, nicht im Rahmen eines Lehrverhältnisses zurückgelegte Beschäftigung im Rahmen einer befugten Berufsausübung zu verstehen; diese Beschäftigung muss überwiegend klassische Massage sowie Reflexzonenmassage (Segmentmassage, Bindegewebsmassage, Fußreflexzonenmassage), Akupunktmassage und Lymphdrainage zum Gegenstand haben.

(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 135/2009)

Bundesrecht Massage-Verordnung

Gegenstand

Mindestzahl der Lehrstunden

Anatomie, Histologie, Allgemeine Pathologie …………………………………

80

Erste Hilfe und Unfallverhütung ……………………………………………….

10

Hygiene ………………………………………………………………………...

10

Balneologie einschließlich Kurmittelanwendungen …………………………..

10

Praktische Exkursion ………………………………………………………….

20

Bundesrecht Massage-Verordnung

§ 2. (1) Für eine auf das ganzheitlich in sich geschlossene System

(2) Für die Ausübung anderer als im Abs. 1 genannter ganzheitlich in sich geschlossener Systeme ist die erfolgreiche Absolvierung des in der Anlage 7 festgelegten Ausbildungsprofils erforderlich.

(3) Ausübungsberechtigte für ganzheitlich in sich geschlossene Systeme sind zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten verpflichtet, innerhalb von jeweils fünf Jahren, Fortbildungen in der Dauer von mindestens 40 Stunden zu besuchen. über den Besuch einer Fortbildung ist eine Bestätigung auszustellen.

Bundesrecht Massage-Verordnung

Gegenstand

Mindestzahl der Stunden

Allgemeine Theorie (Verständnis von Ki, Yin und Yang, Fünf Elemente, Grundbegriffe der Traditionellen Fernöstlichen Medizin uä. mehr) …………………

40

Spezielle Shiatsu-Theorie (Meridiane, Lokalisation und Indikationen von mindestens 100 Punkten, verbotene Punkte, spezielle Punkte, Umgang mit Schwierigkeiten in Shiatsu-Sitzungen uä. mehr) …………………………………………………………

80

Medizinisches Grundwissen Anatomie, Physiologie, Kontraindikationen ………….

60

Hygiene ………………………………………………………………………………

15

Erste Hilfe ……………………………………………………………………………

30

Behandlungstechniken (Arbeit aus dem Hara, unterschiedliche Druck- und Shiatsu-Techniken, Arbeit mit den klassischen Meridianen und/oder dem Meridiansystem nach Masunaga, Sedieren und Tonisieren, Meridiandehnungen uä. mehr) ………….

180

Energetische Einschätzung des Behandlungsaufbaus (Bo Shin, Bun Shin, Mon Shin, Setsu Shin, Harakontrolle, Rückenkontrolle, Meridiankontrolle uä. mehr) ………….

115

Persönlichkeitsentwicklung und Schulung der Wahrnehmung (Schulung von Selbstreflexion und Wahrnehmung, Persönlichkeitsentwicklung im Sinne der Shiatsu-Begegnung, begleitende Gesprächsführung, ethische Grundlagen uä. mehr) ..

100

Übungspraxis (begleitende Fallanalysen, Supervision) ………………………………

30

Die gesamte theoretisch/praktische Ausbildung umfasst mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Shiatsu-Sitzungen protokolliert nachgewiesen werden.

Bundesrecht Massage-Verordnung

§ 3. (1) Zeugnisse über erfolgreich abgelegte Prüfungen, die gemäß der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. März 1986, BGBl. Nr. 175, über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Masseure, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 397/1989, oder gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Masseure, BGBl. Nr. 618/1993, erworben wurden, gelten als Zeugnisse gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 dieser Verordnung.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft

Bundesrecht Massage-Verordnung

Gegenstand

Mindestzahl der Lehrstunden

1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen

Anatomie, Physiologie, Allgemeine Pathologie

Hygiene

Erste Hilfe

130

20

20

2. Ayurveda Theorie (Grundlagen von Ayurveda, Grundbegriffe der ayurvedischen Energie- und Elementenlehre, Grundlagen der Physiologie, Gesundheitslehre nach ayurvedischen Prinzipien, Grundlagen der ayurvedischen Lebensregeln, Regenerationslehre und Konstitutionslehre, Öl- und Produktkunde, Ayurvedische Kräuterkunde

210

3. Präventive Gesunderhaltung im Ayurveda

40

4. Ayurvedawohlfühlanwendungen und deren Techniken (Durchführung von Ganzkörperanwendungen, Teilanwendungen; Ayurvedischer Schönheitspflege; Erkennen der Anwendungsmöglichkeiten der entsprechenden Ayurvedawohlfühlanwendungen, Erstellen eines Anwendungskonzepts, Erkennen von Kontraindikationen der Ayurvedawohlfühlanwendungen)

180

5. Theoretische Grundlagen der ayurvedischen Ernährung

45

6. Einführung in Yoga, Meditation, Atemtechniken, Entspannungstechniken, Übungen in Selbstwahrnehmung und Körperhaltung

75

7. Dokumentation und Ethik

15

8. Grundlagen der Kommunikation (Vermittlung der ayurvedischen Grundprinzipien und Klienten/-innengespräche)

20

9. Recht

10

Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 765 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Einzelanwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, protokolliert nachgewiesen werden.

Bundesrecht Massage-Verordnung

Gegenstand

Mindestzahl der Lehrstunden

1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen

Anatomie, Physiologie, Allgemeine Pathologie

Hygiene

Erste Hilfe

130

20

20

2. Allgemeine Theorien (Geschichte der TCM, philosophische Konzepte, Yin und Yang, Fünf Elemente, Substanzen, pathogene Faktoren, Zang Fu/Innere Organe, Meridiane und Akupunkturpunkte, Acht Leitkriterien, Schichtenmodelle, Syndromlehre, funktionelle und systematische Disbalancen

140

3. Anwendungstechniken und Prinzipien der TUINA AN MO Anwendungen sowie Grundlagen damit in Zusammenhang stehender Anwendungspraktiken

(Erstellung und Durchführung eines Anwendungskonzepts unter Berücksichtigung der Techniken (AN-Drücken, MO-Reiben, TUI-Schieben, ROU-Friktion, CA-Reiben, NA-Greifen, NIE-Kneten, YIN-Dehnen, JI-Zusammenpressen, CUO-Reiben beidseitig und CHUH-Klopfen) und Prinzipien der TUINA AN MO Anwendungen (BU-Tonsieren, WEN-Wärmen, HE-Harmonisieren, TONG-Regulieren, XIE-Sedieren, HAN-Schweisstreiben, QING-Aufklären, Reinigen, SAN-Zerstreuen uä) sowie der Einsatzmöglichkeiten und der Dosierungsrichtlinien der Massagetechniken sowie der Punkt- und Meridianstimulation;

Erkennen von Kontraindikationen der TUINA AN MO Anwendungen)

280

4. Gesamtheitliches Wissen der Gesundheitspflege

(Grundlagen der chinesischen Kräuterlehre zur Gesundheitspflege, Grundlagen der chinesischen Ernährungslehre;

Einführung in Qi Gong zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit, Schulung der Wahrnehmung und Entspannung;

Grundlagen der Gesunderhaltung nach den Richtlinien der chinesischen Medizin)

80

5. Dokumentation und Ethik

15

6. Recht

10

7. Praktische Übungen der Anwendungstechniken

80

Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 775 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 dokumentierte Tuina An Mo Anwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, nachgewiesen werden.

Bundesrecht Massage-Verordnung

Gegenstand

Mindestzahl der Lehrstunden

1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen

Anatomie, Physiologie, Allgemeine Pathologie

Hygiene

Erste Hilfe

130

20

20

2. Allgemeine Theorie und Prinzipien der Traditionellen Tibetischen Medizin (TTM) Einführung und Geschichte; Grundlagentexte – die vier tibetischen Medizintantras Kommentare; der allegorische Baum; Lehre der drei Nyes-pa (Körpersäfte/-energien); Theorie der fünf Elemente; Ernährung Lebensstil; Körper-Geist-Beziehungen; Bedeutung des bLa (Lebensenergie), Störungen der drei Nyes-pa ausgleichen; traditionelle Anwendungen; tibetische Kräuter- und Mineralienkunde

160

3. Tibetische Jamche-Kunye Praktik und ihre Methoden (Anwendungstechniken) Allgemeine Einführung; Geschichte Entwicklung; Erkennen der Anwendungsmöglichkeiten; Erkennen der Kontraindikationen; Erstellen eines Anwendungskonzepts; Durchführung von Ganzkörperanwendungen; Durchführung von Teilkörperanwendungen

270

4. Dokumentation und Ethik

15

5. Recht (ua. Abgrenzung zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen und deren Berufs-, Tätigkeits- und Bezeichnungsvorbehalten)

10

6. Einführung in die buddhistische Meditation

30

7. Praktische Übungen der Anwendungstechniken

130

Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 785 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 dokumentierte Jamche-Kunye Anwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, nachgewiesen werden.

Bundesrecht Massage-Verordnung

Gegenstand

Mindestzahl der Lehrstunden

1. Einführung, Schulmedizinische Grundlagen

Anatomie, Physiologie und Allgemeine Pathologie

Hygiene

Erste Hilfe

130

20

20

2. Allgemeine Theorie des ganzheitlich in sich geschlossenen Systems

140

3. Anwendungstechniken des ganzheitlich in sich geschlossenen Systems einschließlich der Kontraindikationen bei entsprechenden Anwendungen

260

4. Dokumentation und Ethik

15

5. Recht

10

6. Praktische Übungen der Anwendungstechniken

55

Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Anwendungen dokumentiert nachgewiesen werden, davon mindestens 50 unter Supervision.

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