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20002404 AT

Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen

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Kurztitel

Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 259/2002

Inkrafttretensdatum

07.12.2002

Langtitel

Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung des Beschlusses der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen

StF: BGBl. III Nr. 259/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird verordnet

Bundesrecht Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen

Die Kundmachung des Beschlusses der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen (BGBl. III Nr. 254/2002) hat dadurch zu erfolgen, dass dieser in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.

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