Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen
Gesetzestext (2 Artikel)
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Kurztitel
Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 259/2002
Inkrafttretensdatum
07.12.2002
Langtitel
Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung des Beschlusses der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen
StF: BGBl. III Nr. 259/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird verordnet
Die Kundmachung des Beschlusses der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen (BGBl. III Nr. 254/2002) hat dadurch zu erfolgen, dass dieser in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.