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20002278 AT

Name, Abkürzung und Emblem - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Name, Abkürzung und Emblem - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

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Kurztitel

Name, Abkürzung und Emblem - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 403/2002

Inkrafttretensdatum

06.11.2002

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen, die Abkürzung und das Emblem der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

StF: BGBl. II Nr. 403/2002

Bundesrecht Name, Abkürzung und Emblem - Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 143/2001, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Abkürzung und das Emblem der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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