Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
20002098 AT

Übertragung von Bibliotheksaufgaben

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Übertragung von Bibliotheksaufgaben

Auf Grund des § 7 Abs. 6 des Bundesministeriengesetzes wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet

Bundesrecht Übertragung von Bibliotheksaufgaben

§ 1. Die Führung der Amtsbibliothek des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird auf die Administrative Bibliothek im Bundeskanzleramt übertragen.

Bundesrecht Übertragung von Bibliotheksaufgaben

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →