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20002092 AT

Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

Bundesrecht Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen

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Kurztitel

Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 113/2002

Inkrafttretensdatum

27.07.2002

Langtitel

Bundesgesetz über die Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen

StF: BGBl. I Nr. 113/2002 (NR: GP XXI RV 1158 AB 1206 S. 110.)

Bundesrecht Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt

Verkauf des Waffensystems M60A3 samt Umlauf- und Ersatzteilen um 31 337 436,00 Euro an die Arabische Republik Ägypten.

Bundesrecht Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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