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20002060 AT

Errichtung einer fünften Notarstelle in Wien-Donaustadt

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Bundesrecht Errichtung einer fünften Notarstelle in Wien-Donaustadt

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Kurztitel

Errichtung einer fünften Notarstelle in Wien-Donaustadt

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 241/2002

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

21.06.2002

Index

27/02 Notare

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Wien-Donaustadt

StF: BGBl. II Nr. 241/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2017

Gesetzesnummer

20002060

Dokumentnummer

NOR30002246

Bundesrecht Errichtung einer fünften Notarstelle in Wien-Donaustadt

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.

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